Steuern auf Immobilie für die man nur Ausgaben hat?

Hallo zusammen,

mal angenommen man hat die Hälfte eines Hauses von der Mutter überschrieben bekommen. Dem Vater gehört die andere Hälfte.
Der Vater (Rentner, falls das von Bedeutung sein könnte) wohnt in der Immobilie und vermietet eine Wohnung im DAchgeschoss, für die nur er allein Mieteinnahmen hat.
Der Sohn fungiert hier nur als 50% Eigentümer und beteiligt sich an den Kosten die das Haus mit sich bringt, hat aber absolut keinen Erlös daraus.

Nun möchte der Sohn seinen Lohnsteuerjahresausgleich machen, was sollte er hier unbedingt berücksichtigen?
Gäbe es hier ggf. sogar einen monetären Vorteil bei der künftigen Steuererklärung, wenn der Sohn von nun ab die Hälfte der Miete bekäme?

Hallo,

mal angenommen man hat die Hälfte eines Hauses von der Mutter überschrieben bekommen. Dem Vater gehört die andere Hälfte. Der Vater (Rentner, falls das von Bedeutung sein könnte) wohnt in der Immobilie und vermietet eine Wohnung im DAchgeschoss, für die nur er allein Mieteinnahmen hat. Der Sohn fungiert hier nur als 50% Eigentümer und beteiligt sich an den Kosten die das Haus mit sich bringt, hat aber absolut keinen Erlös daraus.

Er überlässt also seinem Vater das Haus unentgeltlich zur Nutzung? Und der Vater vermietet wiederum einen Teil davon?

Nun möchte der Sohn seinen Lohnsteuerjahresausgleich machen, was sollte er hier unbedingt berücksichtigen?

Den Lohnsteuerjahresausgleich macht der Arbeitgeber von alleine. Es geht also aller Wahrscheinlichkeit um die Steuererklärung.

Gäbe es hier ggf. sogar einen monetären Vorteil bei der künftigen Steuererklärung, wenn der Sohn von nun ab die Hälfte der Miete bekäme?

Ich sag mal so: Wenn man darauf spekuliert mit Verlusten aus Vermietung sein zu versteuerndes Einkommen zu senken, dann empfiehlt sich aufgrund der hier vorliegenden Konstellation sicher eine Beratung beim Steuerberater, die auch in die Richtung gehen könnte, dass der Sachverhalt anders gestaltet wird. Vielleicht wohnt dann auch der Vater in der zu 100% dem Sohn gehörenden Haus zur Miete.

Grüße

Wenn Vater und Sohn je zur ideellen Hälfte Eigentümer eines Hauses sind und vertraglich nichts abweichendes (z.B. Nießbrauch) vereinbart ist, dann fließen die Mieteinnahmen aus dem Objekt beiden je zu 50% zu und sind entsprechend bei beiden als Einnahmen aus
Vermietung und Verpachtung zu versteuern. Die Ausgaben für die vermietete Wohnung,
nicht für die eigengenutzten Räume, sind, soweit sie Werbungskosten sind, von den Einnahmen zu kürzen. Die Einkünfte der Gemeinschaft sind im Rahmen einer „Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung“ beim Finanzamt anzugeben und werden den einzelnen Beteiligten entsprechend zugerechnet und bei deren Einkommensteuererklärungen angesetzt.
Wenn der Sohn die ihm zustehenden Mieteinnahmen von seinem Vater nicht einfordert, ist
das seine private und nicht steuerrelevante Sache, es sei denn, er ist vertraglich dazu verpflichtet.
Für die eigengenutzten und die seinem Vater unentgeltlich überlassenen Räume bzw den
entsprechenden Anteil, der Eigentum des Sohnes ist, können natürlich keine Werbungskosten geltend gemacht werden.

Wenn Vater und Sohn je zur ideellen Hälfte Eigentümer eines
Hauses sind und vertraglich nichts abweichendes (z.B.
Nießbrauch) vereinbart ist, dann fließen die Mieteinnahmen aus
dem Objekt beiden je zu 50% zu und sind entsprechend bei
beiden als Einnahmen aus
Vermietung und Verpachtung zu versteuern.

im sachverhalt ist doch klar zu lesen, dass es eine solche vereinbarung gibt. der vater hat die alleinige fruchtziehung aus der vermieteten wohnung. warum sollte man da dem sohn irgendwelche einnahmen konstruieren wollen.

Wenn der Sohn die ihm zustehenden Mieteinnahmen von seinem
Vater nicht einfordert, ist
das seine private und nicht steuerrelevante Sache, es sei
denn, er ist vertraglich dazu verpflichtet.

falsch s.o.

die frage war übrigens schon vollumfänglich beantwortet.

gruß inder