-2004 Hauskauf (als Ferienhaus eingerichtet)für
Altersvorsorge gedacht.
-2009 Hausverkauf aus beruflichen und
gesundheitlichen Gründen(Mehrstunden-arbeit im
Betrieb, Rückenleiden).
-kein SPEKULATIONsverkauf!
-dennoch soll der Gewinn beim Finanzamt
spekulationversteuert werden.
Wie ist diese Zahlung umgänglich, bzw. besteht mit eindeutigen Belegen eine Chance, diese Steuer nicht leisten zu müssen oder ggf. zu reduzieren?
Vielen Dank für Ihre kompetente Rückantwort.
Freundliche Grüße
Hallo,
schwierig! Anwalt/Steuerberater zu rate ziehen, der muss alle unterlagen checken und eventuelle Gutachten erstellen lassen. im Gesetzt gibt es bestimmte zeitgrenzen für einen spekulationskauf/verkauf. Ausnahmen sicherlich auch.
Auf jeden Fall oben genannte personen zu rate ziehen die müßen das im detail klären. Steuern müßen sie bestimmt vorab bezahlen und einklagen, da ist das finanzamt riguros!
Sie müsse beweisen, dass es nciht spekulativ ist!
aber schön zu hören, dass man mit privaten immobilien heute noch gewinn machen kann.
gruß