Steuern auf interne Kursgewinne bei Fonds

Hallo,

mit Einführung der Abgeltungssteuer werden ja auch die Gewinne besteuert, die der Fondsmanager beim Kauf/Verkauf von Aktien innerhalb des Fonds realisiert. Dazu zwei Fragen:

  1. Wie verhält es sich zur Zeit noch? Werden fondsinterne Kursgewinne nur dann besteuert, wenn der Fondsmanager Wertpapiere innerhalb eines Jahres kauft und verkauft, so wie es auch für Wertpapiergeschäfte außerhalb von Fonds geregelt ist?

  2. Greift für die fondsinteren Gewinne aus Wertpapiergeschäften nach Einführung der Abgeltungssteuer der Bestandsschutz? Soll heißen, wenn man seine Fondsanteile vor dem 1.1.2009 gekauft hat, sind dann auch die internen Fondsgewinne von der Abgeltungssteuer befreit, auch wenn der Fondsmanager eine Aktie erst nach dem 1.1.2009 kauft und dann gewinnbringend wieder verkauft? Oder bezieht sich der Bestandsschutz nur auf die Gewinne, die bei Kauf und Verkauf von Fondsanteilen durch den Kunden generiert werden?

Hallo,

mit Einführung der Abgeltungssteuer werden ja auch die Gewinne
besteuert, die der Fondsmanager beim Kauf/Verkauf von Aktien
innerhalb des Fonds realisiert.

nein, das soll ja gerade nicht geschehen. Käufe und Verkäufe innerhalb von Fonds, auch von Dachfonds, sollen nicht der Abgeltungssteuer unterliegen. Die Steuer wird erst fällig, wenn der Anleger Gewinne realisiert.

Beste Grüße

Ist das wirklich so? Ich dachte Dachfonds sind die großen Gewinner, weil sie die internen Gewinne wie du sagst nicht versteuern müssen, aber normale Investmentfonds müssen dies. Hast du eine Quelle?

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Ist das wirklich so? Ich dachte Dachfonds sind die großen
Gewinner, weil sie die internen Gewinne wie du sagst nicht
versteuern müssen, aber normale Investmentfonds müssen dies.
Hast du eine Quelle?´

Zum Beispiel:

http://www.welt.de/finanzen/article1821614/Den_Fonds…

Zitat:

„Investmentfonds haben dabei deutliche Vorteile gegenüber Einzelinvestitionen, da alle Veränderungen innerhalb eines Fonds nicht von der Abgeltungsteuer betroffen sind. Während Privatanleger bald bei jeder Depotumschichtung die Abgeltungsteuer als Faktor berücksichtigen müssen, bleiben Umschichtungen auf der Ebene des Fonds selbst weiterhin steuerfrei.“

Innerhalb eines Fonds fällt keine Abgeltungssteuer an. Das gilt - soweit ich weiß - für alle Fonds. Bei Dachfonds gab es Gerüchte, daß das BMF eine Besteuerung innerhalb des Fonds vorhätte. Doch auf eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion erklärte das BMF, daß auch innerhalb von Dachfonds keine Abgeltungssteuer anfiele. Wie es bei Zertifikatefonds aussieht, weiß ich nicht.

Beste Grüße

Vielen Dank!

Wie verhält es sich denn mit der Thesaurierung? Gilt diese schon als steuerpflichtiger Gewinn? D.h., muss ich jedes Jahr für den vom Fonds wieder angelegten Gewinn die Abgeltungssteuer zahlen und dann nochmal bei Verkauf der Fondsanteile?

So würde ich das hier

http://www.fondsvermittlung24.de/abgeltungssteuer-in…

zumindest verstehen.

Hallo,

Wie verhält es sich denn mit der Thesaurierung? Gilt diese
schon als steuerpflichtiger Gewinn? D.h., muss ich jedes Jahr
für den vom Fonds wieder angelegten Gewinn die
Abgeltungssteuer zahlen

ja, bei thesaurierenden Fonds ist jedes Jahr für die thesaurierten Gewinne Abgeltungssteuer fällig, wenn der Betrag nicht von der Steuer freigestellt ist (Freistellungsauftrag).

und dann nochmal bei Verkauf der Fondsanteile?

Ja, aber nur auf die Kursgewinne, wenn der Fonds nach dem 31.12.08 gekauft wurde. Die thesaurierten Erträge werden dabei herausgerechnet, damit es zu keine Doppelbesteuerung kommt.

Beste Grüße

Ja, aber nur auf die Kursgewinne, wenn der Fonds nach dem
31.12.08 gekauft wurde. Die thesaurierten Erträge werden dabei
herausgerechnet, damit es zu keine Doppelbesteuerung kommt.

Das heißt, man muss alle Jahressteuerbescheinigungen von anno dazumal aufheben, um bei langfristigen Anlagen am Ende die Erträge herausrechnen kann? Bürokratie pur.

Trotzdem vielen Dank nochmal.

Hallo

ja, bei thesaurierenden Fonds ist jedes Jahr für die
thesaurierten Gewinne Abgeltungssteuer fällig, wenn der Betrag
nicht von der Steuer freigestellt ist (Freistellungsauftrag).

und dann nochmal bei Verkauf der Fondsanteile?

Ja, aber nur auf die Kursgewinne, wenn der Fonds nach dem
31.12.08 gekauft wurde. Die thesaurierten Erträge werden dabei
herausgerechnet, damit es zu keine Doppelbesteuerung kommt.

bist Du da sicher?

Nach meinem Verständnis fällt gerade die Besteuerung thesaurierter Erträge bei der Thesaurierung künftig weg.
Ist ja auch nicht nötig, da die Thesaurierung den Kurspreis erhöht und der Anleger bei Verkauf die Differenz zwischen Einkauf und Verkauf besteuert. Also werden in diesem Moment die thesaurierten Erträge automatisch ordnungsgemäß versteuert.
Hast Du eine Quelle für die beschriebene Vorgehensweise?

Gruß vom Money-Schorsch

Hallo,

bist Du da sicher?

ich habe es in Finanzzeitschriften und auf Internetseiten so gelesen. Beispielsweise in einer Pressemitteilung des BVI:

http://www.bvi.de/de/presse/pressemitteilungen/press…
(pdf-Datei)

Aber laut BVI soll es unterschiedlich für in Deutschland und im Ausland aufgelegte thesaurierende Fonds sein:

http://www.abgeltungssteuer2009.net/Abgeltungssteuer…
(darin die pdf-Datei).

Beste Grüße