Bei einer Geldanlege die auch im Renten alter Zinsen bringt,ist die Frage ob man dafon auchSteurn bezahlen muss.
Klar, denn das Steuerrecht kennt nur Steuerpflichtige, die Einkünfte erzielen. Ob Rentner, Student oder Hausfrau, das ist dem Steuerrecht egal. Schließlich sind ja auch die Renteneinkünfte steuerpflichtig.
VG
e
Hallo, ob Zahlungspflicht besteht hängt von der Höhe der Kapital-
Einkünfte ab. Z.B. Zinsen jährl. 1.600 € heben sich auf mit Frei-
stellungsbetrag von 1.602 € (bei Verheirateten) und wenn Rente
niedrig, können sogar noch höhere Zinsen ohne Steuerzahlung bezogen
werden. Gruß