Hallo.
Es müssen Steuern auf Kursgewinne bezahlt werden, wenn die Wertpapiere ab 1.1.2010 angeschafft wurden.
Man erbt Wertpapiere, die bereits vor 10-20 Jahren angeschafft wurden. Diese Papiere werden in das eigene Depot übertragen. Ist dies steuerlich gesehen ein Erwerb, und wenn man die Papiere irgendwann mal verkauft, wird der Kursgewinn ab Übertrag versteuert? Oder wird das ursprüngliche Kaufdatum steuerlich mit „übertragen“?
Gruß n.
Hallo,
Es gilt dann das ursprüngliche Erwerbsdatum, welches man in Zweifel anhand von Belegen nachweisen müßte.
Unbeschadet davon kann natürlich Erbschaftsteuer anfallen. Hierfür gilt u.a. bei gesetzlicher Erbfolge oder Testament der Todestag des Erblassers.
Grüße
Jop, die Wertpapiere werden stichtagsbezogen mit einem Kurswert belegt (§ 12 ErbStG iVm 11 Abs. 1 BewG). Sie fließen in den gesamten Erbanfall ein, welcher besteuert wird.
Ansonsten gilt im Steuerrecht (speziell im Privatvermögen): Vermögenszuwachs wird nicht besteuert. Lediglich der Zufluss bei Veräußerung, sprich in diesem Fall die Aufdeckung der „stillen Reserven“, wird besteuert.
Da aber das ursprüngliche Anschaffungsdatum gilt, dürfte der Veräußerungsgewinn in dem Fall steuerfrei sein! (Verkauf außerhalb der Spekulationsfrist und nach altem Recht kein Fall des § 20 Abs. 2 EStG)
MfG
Danke owT
gruß n.