Liebe „Gemeinde“ …
ich habe eine Frage und hoffe, daß mir jemand Auskunft geben kann :
MUSS man als Eigentümer eines nicht genutzten Hauses ( weder selbst genutzt noch vermietet o.ä.) ALLE anfallenden Steuern in vollem Umfang zahlen oder gibt es zumindest Vergünstigungen oder eben den Wegfall bestimmter Steuern ?? -
Das Haus verfügt natürlich über Stromanschluss und eine Heizung für den Winter - steht aber jetzt bereits im 3.Jahr leer und daran wird sich auch nichts ändern lassen.
Kann man den Wegfall von Müllgebühren beantragen ? Wie sieht es mit Grundsteuer etc. aus ???
Ich bin sehr dankbar wenn mir hier jemand weiterhelfen kann und vielleicht auch beschreiben was zu tun wäre …
Steuern leerstehendes Haus
Hallo,
kurz dazu: Müll wird in kommunaler Regie gehandhabt: Da ist es sehr unterschiedlich wie die Gebührenmodelle aussehen. Bei „uns“ ist es so, dass es nach Personen im Haushalt geht. Bei „uns“ ginge es also, dass ohne Anfall von Müll keine Tonne gestellt wird und keine Müllgebühr anfällt.
Bei Steuern gibt es die Grundsteuer, die abhängig ist, ob das Grundstück bebaut ist oder nicht bebaut. Das ist unabhängig davon, ob das Gebäude bewohnt ist oder nicht, die fällt also auf alle Fälle an,
Viele Grüße
Andreas Berger
Grundsteuer Teilerlass
Hi,
Bei der Grundsteuer gibt es die Möglichkeit eines Teilerlasses (max 80%), wenn es sich um eine strukturell bedingte Ertragsminderung handelt. Dazu gibt es das BFH Urteil vom 24.10.2007 - II R 5/05, das einen Fall mit Leerstand behandelte.
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview5324A.htm
http://www.ihk-schleswig-holstein.de/servicemarken/u…
Schöne Grüße
C.