Hallo zusammen,
gleich noch ein Posting. Bin heute sehr wissbegierig.
In Sachen Textdienstleistungen gelten - soweit ich bisher gelesen habe - 2 Steuersätze, einmal die 19% MwSt, und, sofern Urheberrechte im Spiel sind, der ermäßigte Satz von 7% MwSt.
Wie sieht das jetzt aus, wenn der Textdienstleister nicht nur Texte anbietet, sondern z.B. auch PR-Beratung (die ja nicht als freiberufliche Tätigkeit gilt, sondern - hier bin ich nicht sicher - als Gewerbe)? Dann „infiziert“ doch der gewerbliche Teil den künstlerischen, aber trotzdem überträgt der Dienstleister ja die Rechte, ergo 7%. Oder muss er dann immer 19% aufschlagen? Oder kommt das bei Rechnungsstellung darauf an, welche Leistungen berechnet werden?
Kann man das innerhalb eines Unternehmens trennen?
Ich hoffe, ihr seht durch… *liebguck*
Viele Grüße
sgw