Steuern auf Text- & Beraterleistungen (Bsp. PR)

Hallo zusammen,

gleich noch ein Posting. Bin heute sehr wissbegierig. :wink:

In Sachen Textdienstleistungen gelten - soweit ich bisher gelesen habe - 2 Steuersätze, einmal die 19% MwSt, und, sofern Urheberrechte im Spiel sind, der ermäßigte Satz von 7% MwSt.

Wie sieht das jetzt aus, wenn der Textdienstleister nicht nur Texte anbietet, sondern z.B. auch PR-Beratung (die ja nicht als freiberufliche Tätigkeit gilt, sondern - hier bin ich nicht sicher - als Gewerbe)? Dann „infiziert“ doch der gewerbliche Teil den künstlerischen, aber trotzdem überträgt der Dienstleister ja die Rechte, ergo 7%. Oder muss er dann immer 19% aufschlagen? Oder kommt das bei Rechnungsstellung darauf an, welche Leistungen berechnet werden?

Kann man das innerhalb eines Unternehmens trennen?

Ich hoffe, ihr seht durch… *liebguck*

Viele Grüße
sgw

Hallo,

die Einordnung der Einkünfte in § 15 bzw. § 18 EStG hat keinen Einfluß auf die Steuersätze gemäß UStG.

Die „Abfärbung“ kann nur innerhalb des EStG stattfinden und zwar zugunsten des § 15 EStG, wenn § 15 und § 18 gleichzeitig gegeben sind.

Was in einem „18er Unternehmen“ mit 7% USt versteuert wird, wird auch in einem „15er Unternehmen“ so behandelt.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald