Wenn man bei einer Bank Kapital angelegt hat, so führt diese bereits einen Zinsabschlag an das Finanzamt durch.
Ist es nun rechtens, dass das Finanzamt bei der Einkommenssteuererklärung(für Rentner) diese überbehaltenen Zinsen nochmals versteuert?
Wer kann konkret antworten?
Danke
uschi44
bis 2008 beträgt die Zinsabschlagsteuer 30% + Soli 5,5%, darüber erhält der Rentner eine sog. Steuerbescheinigung: und diese muss er bei der ESt-Erklärung einreichen und bekommt in der Regel davon sogar nich etwas ersteattet, weil meistens der Steuersatz für Rente + Zinsen unter 30% liegt.
Ab 2009 ist der Satz der Abgeltungssteur nur noch 25% + Soli und der Rentner müsste diese Beträge nicht in der ESt-Erklärung angeben: das wäre aber unklug, da, wenn sein Steuersatz unter 25% läge, würde er Geld dem Staat schenken!
Also - alles klar?
E.
Hi, da d. Bank schon d. Zinsabschlagsteuer + Soli entrichtet hat, darf d. FA nicht nochmal die dann verbliebenen Zinsen besteuern.
Es kann höchstens noch sein, dass keine Bestätigung der Bank über d. einbehaltene Steuer dem FA vorgelegt wurde.
MfG ramses90