Steuern auf Zinsen trotz Verlust fällig?

Hallo,

angenommen es würde folgender Sachverhalt vorliegen:

Jemand würde ein Darlehen in Höhe von zum Beispiel 10.000 Euro erhalten und der Zinssatz würde bei 5% pro Jahr liegen.
In den ersten fünf Jahren würde keine Rückzahlung erfolgen, so das nach fünf Jahren der Darlehensbetrag inklusive Zinseszins auf 12.762,82 Euro angewachsen wäre.

Danach würden 8.000 Euro auf einmal zurückgezahlt werden und der Darlehensnehmer würde in die Insolvenz gehen und es würde zum Komplettausfall der restlichen Forderung kommen.

Müsste der Darlehensgeber obwohl er insgesamt einen Verlust erlitten hätte aufgrund der Darlehensrückzahlung Steuern auf etwaige Zinserträge zahlen?

Könnte das Finanzamt also sagen, dass es sich bei den 10.000 Euro um den Darlehensbetrag und den 2.762,82 Euro um die Zinseinkünfte handelt und das Prozentuale Verhältnis zueinander bei 78,35 % (10.000 Euro) und 21,65 % (2,762,82 Euro) liegen würde und dieses Prozentuale Verhältnis auf die 8.000 Euro Rückzahlung umlegen?

Also 6268 Euro Kapitalrückzahlung (78,35%) und 1732 Euro steuerpflichtige Zinserträge (21,65%) wären?

Oder würde aufgrund dessen, dass insgesamt ein Verlust angefallen wäre und insofern nicht einmal der Anfangsbetrag des Darlehens zurückgezahlt worden wäre insofern auch keine Steuern anfallen?

Gruß

Darius

Im Regelfall ist der Werbungskostenabzug bei Kapitaleinkünften ausgeschlossen, stattdessen erhält der Steuerpflichtige den Freibetrag von 801/1602 € und den begünstigenden Steuersatz nach §32d EStG. Genauere Auskünfte erfordern jedoch genauere Angaben.