Steuern aus Aktiengewinnen

Es ist ja bekannt, dass man aus Aktiengewinnen Steuern zahlen muss.
(welch eine Feststellung :wink:
Was ist jetzt, wenn ich, in Deutschland, von einer Schweizer Bank
Aktien kaufe/verkaufe usw.
Muss ich dann die Gewinne auch in D versteuern, weil ich ja einen deutschen Wohnsitz habe, von dem ich aus die Gewinne gemacht habe oder nur in der Schweiz, weil mein Geld ja da wohnt?

Dangge

Hallo,

da wünsche ich viel Spaß mit der Lektüre des Doppelbesteurungsabkommens mit der Schweiz:
[http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_02/nn_318/…](http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_02/nn_318/DE/Steuern/Veroeffentlichungen zu Steuerarten/Internationales__Steuerrecht/001.html)

Da die Frage persönlich gestellt wurde, darf leider keine weitere Antwort erfolgen.

Gruß

Petz

Hallo Bacs,

in Deutschland ist das Welteinkommen steuerpflichtig, also egal wo das Geld angelegt wurde.

Steuerpflichtig ist die gesamte Dividendeneinnahme vor Steuerabzügen.
Sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht (und bei der Schweiz ist es meines Wissens so), dann können die in der Schweiz gezahlten Steuern auf die Steuerschuld in Deutschland angerechnet werden.
Dadurch soll eine doppelte Besteuerung der gleichen Einnahme verhindert werden.
Gleichwohl unterliegt die Einnahme in Deutschland dem Progressionsvorbehalt. Dadurch kommt es Grenzen doch zu einer doppelten Besteuerung.

Spekulationsgewinne sind ebenfalls in der Steuererklärung anzugeben und werden wie in Deutschland erzielte Spekulationsgewinne versteuert.

Gruß
Jürgen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Es ist ja bekannt, dass man aus Aktiengewinnen Steuern zahlen
muss.

hallo bacs,

aber nur insofern du über dem freibetrag und innerhalb der spekulationsfrist liegst.
nicht vergessen, verluste geltend zu machen.

strubbel
$:open_mouth:)

Kurze Frage,

ich hab das so verstanden, dass
nur die Hälfte des Spekulations-
gewinns und der Dividende
(minus jeweiliger oder gemeinsamer? Werbingskosten)
auf das zu versteuernde Einkommen addiert wird.
Ist das richtig? (Halbeinkünfteverfahren).
Darüber hinaus gehe ich davon aus,
dass Menschen mit Spekulationsgewinnen
wohl in der Regel ein hohes sonstiges Einkommen haben.
Ein Ehepaar mit so 50.000 euro Jahreseinkommen,
kann zusätzlich pro Kind (

Korrektur !!!
_
()

(

Kurze Frage,

ich hab das so verstanden, dass
nur die Hälfte des Spekulations-
gewinns und der Dividende
(minus jeweiliger oder gemeinsamer? Werbingskosten)
auf das zu versteuernde Einkommen addiert wird.
Ist das richtig? (Halbeinkünfteverfahren).
Darüber hinaus gehe ich davon aus,
dass Menschen mit Spekulationsgewinnen
wohl in der Regel ein hohes sonstiges Einkommen haben.

Wie kommst du darauf ?
Spekulationsgewinne entstehen wenn z.B zwischen kauf und Verkauf von Aktien weniger als ein jahr liegt.
Hat aber rein garnix mit einem hohen sonstigen Einkommen zu tun.

Ein Ehepaar mit so 50.000 euro Jahreseinkommen,
kann zusätzlich pro Kind (

Nehmen wir mal an,
ein Ehepaar verdient zusammen 50000
zu verteuerndes Einkommen aus unselbstständiger
Arbeit und hat zwei Kinder.
Im April 2005 haben sie für 10000
Erspartes einen Aktienfond gekauft,
mit Deutschen Nebenwerten, die besonders an der WM
verdienen sollten, der nun auf 13000 Euro steht.
Mit den 3000 Gewinn könnten sie
klasse den Sommerurlaub finanzieren,
und ihr Erspartes hätten sie auch noch
zurück, wenn sie ihn jetzt sofort verkaufen.
Das sagt der Bankberater, da müssen sie u.U
aber noch was von abziehen, sie solten einen
Grenzsteuersatz von 35% haben bei ihrem
Einkommen, durch das Halbeinkünfteverfahren müssen
sie die Hälfte des Gewinns zu 35% versteuern, also knapp 20%
des Gewinns (600 euro) müssen sie dann nächtes Jahr an Steuren mehr bezahlen. denken sie dran, aber fragen sie den Steuerberater,
ich selbst bin nicht qualifiziert und nich authorisiert
für Steuerauskünfte.
Aber wenn sie mit dem Verkauf bis April warten, sagt er,
haben sie ihn ein Jahr gehalten, und dann ist das steuerfrei.
Aber dann sagt die Frau, Schatz, denk an die Vogelgrippe, Schweinepest, MKS, die WM, Deutschland ist nicht gut und kommt ga nicht in die endrunde etc etc. ,
ein versteuerter Gewinn sei besser als keiner,
wir verkaufen jetzt.

Nun ist das Kindergeld ein bar ausgezahlter Teil
des Kinderfreibetrags von 5800 euro etwa,
der bei dem Grenzsteuersatz etwa 1500 euro wert ist,
was sie schon als Kindergeld für ein Kind bekommen haben.
Bei einem höhernen Grenzsteurersatz, der sich nu bei dem Spekulationsgewinn einstellen sollte, sollte der restliche Teil
beginnen zu wirken, und die 3000 Gewinn könnten
jetzt schon steuerfrei sein, unterm Strich.
Es gibt ja gute Steuerprogramme, mit denen ma das
genau durchrechnen kann.

ich geb mal ein Reihenfolge von Spekugewinnen+/Verlusten -

2002 -5000
2003 -2000
2004 +5000
2005 +7000
2006 -2000
2007 -2000

So wir ich das verstanden hab,
kann man für 2004 die Verluste
aus 2003 und 2002 gegenrechnen.
und nimmt 5000-2000-5000=-2000
mit nach 2005, sodass sich 2005
nur 7000-2000=5000 ergeben.
Die muss man für 2005 versteuern und latzen.
Dann kann man 2006 davon wieder was zurückbekommen.
aber nicht für 2007 (max 1 Jahr Rücktrag),
da muss man warten bis man ab
2008 wieder Gewinne macht,
bevor man die Verluste aus 2007
gegen was gegenrechnen kann.

Im maxmal einem Folgejahr kann man Verluste
gegen Gewinne aus dem Vorjhar gegenrechen,
Verluste aus Altjahren kann man in die Folgejahre vortragen.

Was meinst du denne damit ??? Etwas verwirrend

Schönes WE
Gruss
Börsenfan1968

so ist es :smile:
§ 10d Verlustabzug des EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10d.html

Irgendwie auch verständlich die Beschränkung. Sonste müssen ja bei einem schlechten Börsenjahr, nach meherer guten Jahren, vielleicht die letzten 10 Jahr geändert werden, :smile:)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

du verwirrst mnich damit.

Mir ist völlig unkalr was du mir mit dem Kinderfreibetrag etc sagen willst.
Veränderliche Grösse für dich ist der „Anfallende Spkulationsgewinn“, auf den sich auch „nur“ der Grenzsteuersatz auswirkt ! Deswegen ja auch Grenzsteuersatz.

3000 Gewinn, bei Halbeinkünfteverfahren ergibt dies 1500 Gewinn zu versteuern, bei Grenzsteuersatz 35% ca 600 Euro.

Nun ist das Kindergeld ein bar ausgezahlter Teil
des Kinderfreibetrags von 5800 euro etwa,
der bei dem Grenzsteuersatz etwa 1500 euro wert ist,
was sie schon als Kindergeld für ein Kind bekommen haben.
Bei einem höhernen Grenzsteurersatz, der sich nu bei dem
Spekulationsgewinn einstellen sollte, sollte der restliche
Teil
beginnen zu wirken, und die 3000 Gewinn könnten
jetzt schon steuerfrei sein, unterm Strich.

grübel, ich glaube da verwechselt du was.
Es erfolgt er eh eine Günsterprüfung des Finanzamtes, was für den Steurzahler besser ist Kindergeld oder Kinderfreibetrags

Wie schon gesagt, den GRenzstuersatz darf man nur auf die Veränderliche Grösse anwenden.

Es gibt ja gute Steuerprogramme, mit denen ma das
genau durchrechnen kann.

hm, damit kam ein Freund von mir auch letztes WE an.
Da liegt leider aber oft der Knackpunkt. Keins ist fehlerfrei.

Gruss
Börsenfan1968

Wenn man keine Kinder hat,
ist es auch egal.

Aber es ist ganz einfach.
Der Kinderfreibetrag ist so 5800 Euro
auf jedwede Einkommensart (glaube ich)
der Grossverdiener kriegt nach dem Steuerjahr 43%* 5800
zurück, also pro Kind etwa 2500 Euro, minus dem Kindergeld,
was er schon bekommen hat. Deshalb wollte der parteilose
Stollmann, der ja 1998 bei Schröder Wirtschaftsminister
werden sollte, dass Reiche wie er, aufs Kindergeld verzichten sollen,
(sie bekommen es ja ohnehin zurück, was ja manche nicht wissen,
wie hier zu sehen, so sah das aus wie eine grosse Geste).
Auch ein Kind adoptiert habender pensionsempfangender Altbundeskanzler wird wohl faktisch so 220 Euro Kindergeld bekommen, also 70 mehr als der ‚kleine Mann‘.

Der Normal/Kleinverdiener kriegt 12*154=1848 Euro Kindergeld.
Obwohl ihm das so steuerlich nicht zusteht, überlässt der Staat
den vorzeitig ausgezahlten Steuervorteil, weils fürs Kind ist,
zahlt ihm aber auch nicht den vollen aus, weil er gar nicht so viel versteuert hat, und 154 pro Monat ist (ehem war) ja viel.
Wenn der Steuerzahler aber durch Spekugewinne viel verdient,
fängt dieser überhängige Steurvorteil an zu wirken möglicherweise,
wie beim Altbundeskanzler, ich sag mal so ab 50000 pa bei einem Ehepaar, und unterm Strich ist der Spekugewinn steuerfrei, bis zu so 2000 (halbe) Euro pro Jahr pro Kind. Es lohnt nicht, den Gewinn nicht anzugeben. Mit so einem Steuerrechner lässt das leicht ausrechnen
wie sich das auf die eigenene Steuersituation auswirkt.
Die oben erwähnte Familie könnte gar keine steueliche Nachteil haben,
wenn sie nicht mehr an ein weiteres Steigen ihres Fonds glaubt,
und den steurpflichtigen Spekugewinn mitnimmt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]