Steuern: Ausland

Hi,

wenn jemand in Deutschland lebt, in z.B. Österreich und der Schweiz auch Einnahmen und Ausgaben hat, wie ist das steuerrechtlich mit der in den Rechnungen aus dem Ausland angegebenen MwSt? Wie wird hier eine Doppelbesteuerung vermieden?

Ciao,
Romana

Wenn jemand in Deutschland lebt und in Österreich MwSt zahlt, dann zahlt er nur in Österreich MwSt, in Deutschland nicht nochmal, von daher kann von einer Doppelbesteuerung keine Rede sein weil er nur einmal zahlt.

Hi,

die Frage ist, wenn jemand aus unterschiedlichen Ländern Einnahmen erzielt bzw. auch Ausgaben hat, wie sieht es hier konkret mit der Versteuerung aus bzw. - je nach Einkommen (in den unterschiedlichen Ländern) wie ist eventuell die MwSt zurück zu erhalten, liegen die Einnahmen im Ausland unter dem Steuerfreibetrag?

Ciao,
Romana

Servus,

die Angaben reichen nicht für eine Beurteilung des Sachverhaltes.

Wie die USt in den genannten Ländern behandelt werden muss, hängt davon ab, ob Umsätze vorliegen, die in den jeweiligen Ländern der USt unterliegen (Ort der Leistung ist dort). Wenn das der Fall ist, muss sich der Unternehmer im jeweiligen Land umsatzsteuerlich erfassen lassen, führt dort USt ab und zieht die Vorsteuer aus Rechnungen von anderen Unternehmern von der Zahllast ab.

Unter Umständen kommt auch das Vorsteuervergütungsverfahren in Frage.

Welche Lieferungen oder sonstigen Leistungen liegen im Sachverhalt denn genau vor?

Schöne Grüße

MM

Ich kann hier nur anraten, falls man unternehmerisch tätig wird oder schon tätig ist, dass man dringend steuerliche Hilfe in Anspruch nimmt, zumindest solange, bis man die Systematik selbst beherrscht. Hier sind wir offenbar im Bereich der Umsatzsteuer, des innergemeinschaftlichen Erwerbs /Lieferung Ausfuhrlieferung / Vorsteuervergütungsverfahren oder was auch immer.