Steuern Auslandseinkuenfte

Guten Tag!

Folgender Sachverhalt:

4 Kinder aus Chile, leben und versteuern ihr Einkommen in Deutschland, weil sie hier arbeiten und steuerpflichtig sind.

Sie haben vor 25 Jahren eine Todesfallversicherung erhalten, weil ihr Vater bei einem Unfall getoetet wurde.

Jetzt der Punkt: Sie haben ihrer Mutter das ganze Geld (weil sie sonst keine Einkuenfte hatte) ueberlassen. Die Mutter hat davon zwei oder drei Wohnungen damals gekauft und sie vermietet sie seitdem und erhaelt Miete auch dafuer. Soweit so gut.

Die Mutter ist aber schon sehr alt und macht sich Sorgen, weil sie meint, wenn sie tot ist, das ganze Geld bzw. Wohnungen zwar rechtmaessig auf ihre Kinder verteilt wird, aber ueberlegt, ob die Kinder dann nicht diese - tja ist es eine? - Erbschaft versteuern muessen in Deutshcland.

Oder ist es keine Erbschaft, da die Kinder das Vermoegen ja nur ihrer Mutter ueberlassen haben?

Danke fuer die Antwort

Mike

Hallo Mike,

ja, eine Erbschaft ist das schon.

Und es ist auch eine, die der deutschen Erbschaftsteuer unterliegt.

Aber es gibt keinen Anlass, sich darüber Sorgen zu machen: Für jedes einzelne der Kinder gibt es nämlich im Erbfall einen Freibetrag von 400.000 €, d.h. die (ohnehin nicht sehr hohe) Erbschaftsteuer fällt erst an, wenn insgesamt mehr als 1.600.000 € vererbt werden, d.h. jede der Wohnungen über 533.333 € wert ist. Vermutlich gibt es schon ein paar Penthouse-Wohnungen, die so viel wert sind, aber so ganz üblich ist dieser Preis nicht.

Kurz: Sit back, relax and make yourself comfortable to enjoy an evening with Yethro Tull!

Schöne Grüße

MM

Danke sehr. Da werden die Betreffenden und deren Mutter beruhigt sein …

aber 400 000 Freibetrag! Mann Mann
Finde ich viel zu hoch!
Wird die Ungleichheit in der Bevoelkerung langfristig weiter betonieren.

Aber das ist ein anderes Thema.

Gruss Mike

Ah jetzt ist mir doch noch was eingefallen.

Das Geld, was die Kinder damals vor 25 Jahren aus der Unfall/Sterbeversicherung bekamen, das musste nicht versteuert werden?

Das andere;

Die Mutter ueberlgt sich sogar, ob sie den Kindern nicht nach Verkauf der Wohnungen ggf. den Erloes besser schenken soll.

Aber da gibt es dann sicher eine „Schenkungssteuer“?

UND:

Die Mieteinnahmen, die der Mutter, der Vermieterin zuflossen,
haetten die Kinder einst bis heute versteuern muessen?

Grusssssssssssssssss

Servus,

bei einer „normalen“ Police nicht. Und falls es sich um eine exotische Versicherung handelte, die irgendeinen steuerpflichtigen Vorgang ausgelöst hätte, wäre dieser auf jeden Fall nach 25 Jahren festsetzungsverjährt.

Das ist gehupft wie gesprungen - es gab darüber im Lauf der letzten 20 Jahre viele Unsicherheiten, wegen der Bewertung von Grundvermögen für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Das ist aber inzwischen alles überstanden, für die ErbSt werden die Wohnungen selber mit genau dem Wert angesetzt, den sie als Veräußerungserlös brächten. Ein Grund, die Wohnungen jetzt zu verkaufen, wäre nicht in der Besteuerung von Erbschaft oder Schenkung zu suchen, sondern in der Einschätzung des Marktes (= der Vermutung, dass die derzeit anschwellende Blase bereits reif ist und sehr schnell platzen kann).

Die gibt es, sie ist identisch mit der Erbschaftsteuer. Es gibt ein paar Einzelheiten, die nur beim „Erwerb von Todes wegen“ (= Erbfall) gelten und nicht bei einer Schenkung, aber die genannten Freibeträge gelten immer.

Die Mutter hat die Wohnungen gekauft, sie gehören ihr, und die Einkünfte aus der Vermietung sind ihre. Die Schenkungen von Geld der Kinder an die Mutter hätte zu einem ziemlichen Teil versteuert werden müssen - die Freibeträge waren nicht nur vor 25 Jahren viel niedriger, sondern auch heute noch gilt für diese Richtung ein geringerer Freibetrag als andersrum - 100.000 statt 400.000. Aber auch bei Hinterziehung (= bewusstem und beabsichtigtem Verschweigen der Schenkung) wäre die Sache heute festsetzungsverjährt, da passiert nichts mehr.

Schöne Grüße

MM

Danke. Sehr aufschlusssreich. Hab im Netz dennoch - ob das stimmt ? - auch gesehen, dass es Schenkungssteuern mit 7 - 30 Prozent gibt, je nach Steuerklasse.

Vermute, dass das erst nach Abzug des Freibetrages von 400 000 greift ?

Vielen Dank!

P.S.

Ob eien Erbschafts- oder Schenkungssteuer in Chile zu zahlen ist, das werde ich im Netz wohl nicht finden…

Servus,

Drei Schritte: (1) Ermittlung der Bemessungsgrundlage - (2) Abzug des Freibetrages - (3) Anwendung des Tarifs auf den verbleibenden Betrag.

Das Original - für ein Steuergesetz recht knapp und übersichtlich, die Gemeinheiten lauern da in der Bewertung - ist hier: https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/

Das Stichwort heißt hier ‚impuesto de sucesiones‘; es gibt aber auch von einschlägig spezialisierten Steuerbüros und manchmal auch von IHKn entsprechende Zusammenfassungen.

Schöne Grüße

MM