Steuern; außergewöhnliche Belastungen

Kann man die Kosten für Präventionsmaßnahmen (hier Wassergymnastik)zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen und von der Steuer absetzen?

Meines Wissens nicht,
aber:

http://www.pressemitteilungen-online.de/index.php/st…

Fit mit dem Fiskus
Firmen, die in die Gesundheit ihrer Mitarbeiter investieren, können mit Hilfe des Fiskus rechnen. Bis zu 500 Euro pro Beschäftigtem und Jahr dürfen die Unternehmen für Präventionsleistungen absetzen. Darunter fallen nach Angaben der Bundessteuerberaterkammer Nichtraucherkurse, Ernährungsberatung, Anti-Stressseminare oder Rückentraining. Selbst der Besuch eines Masseurs am Arbeitsplatz ist möglich.

hallo,

ganz generell mal: gruß wäre nett.

wenn man nachvollziehbar und glaubhaft darlegen kann, daß die maßnahme der erhaltung oer wiederherstellung der arbeitskraft und damit direkt oder indirekt dem erwerb, dem erhalt oder der sicherung des aktuellen oder zukünftigen arbeitsplatzes dient, dann sieht sowas erfolgversprechend aus. hilfreich sind bei solchen aktionen immer atteste von ärzten oder medizinischem personal. das fa ist da (begreiflicherweise) recht skeptisch.

wenn dann persönlich zu tragende eigenanteil, der sich anhand des einkommens (inkl. kapitalerträge etc.) errechnet, überschritten wird, dann kann man das absetzen.

saludos, borito

nein, im regelfall nicht, es sei denn sie sind ärztlich verordnet, ansosnten mangelt es an der „aussergewöhnlichkeit“ und die kosten sind nicht „unvorhersehbar“ gewesen

Kann man die Kosten für Präventionsmaßnahmen (hier
Wassergymnastik)zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen
und von der Steuer absetzen?

eigentlich fällt unter außergew. bel. nur krankheitsbedingte heilungskosten. es kommt daher drauf an, warum man die wassergymnastik gemacht hat…

Kann man die Kosten für Präventionsmaßnahmen (hier
Wassergymnastik)zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen
und von der Steuer absetzen?

Im Grunde genommen können nur die Kosten als Krankheitskosten bei außergewöhnlichen Belastungen abgesetzt werden, die ärztlich verordnet wurden.

Sollte es ein ärztliches „Rezept“ für die Präventionsmaßnahmen (hier Wassergymnastik) geben, dann können diese Kosten als Krankheitskosten bei den außergewöhnlichen Belastungen absetzt werden.

Hallo Marlies,

ja das könnt man machen, aber man bräuchte eine grosse Summe, so dass es an Bedeutung gewinnt. Quittungen beifügen und ab zum FI-amt.

Viel Erfolg wünscht
Wolfgang

Kann man die Kosten für Präventionsmaßnahmen (hier

Wassergymnastik)zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen
und von der Steuer absetzen?

Kann man die Kosten für Präventionsmaßnahmen (hier
Wassergymnastik)zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen
und von der Steuer absetzen?

Hallo Marlies,
wenn die Wassergymnastik ärztlich verordenet wurde, dann kannst Du diese so absetzen.
Allerdings musst du erst den "Grundsockel der Aussergewohnlichen Belastung auffüllen, also wenn DU sonst nichts mehr hast, dann lufen die Kosten eh ins Leere.
Gruss Hermann

Hallo,

das weiß ich leider nicht, halte es aber für unwahrscheinlich.

Viele Grüße

Paola

Kann man die Kosten für Präventionsmaßnahmen (hier
Wassergymnastik)zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen
und von der Steuer absetzen?