Steuern bei 10 tägigem Minijob

Ich hoffe einer von euch kann mir helfen.

Einmal zu meiner jetzigen Situation:
mit 19 Jahren mach ich grad mein Abitur und werde ab 1.10. in WIEN studieren.

In Kiel, dort wohne ich zur Zeit, gibt es im Juni jedes Jahr die sogenannte „Kieler Woche“. Dort habe ich einen Job ergattert, bei der ich innerhalb von 10 Tagen Geld im dreistelligen Bereich verdienen werde. (genaue Angaben wurden noch nicht gemacht)

Nun meinte die Frau, sie könnte mir nicht sagen, wie die Situation mit Steuern für mich, als noch nicht offizielle Studentin, ist.

Da ich im Juni, wie schon gesagt, weder Schülerin noch Studentin bin.

Außerdem habe ich bereits einen eingetragenen Job auf 450 Euro Basis. Ändert dies etwas an meiner Situation?

Ich hoffe einer von euch kann mir helfen! Es ist sehr wichtig und dringend.

vielen dank :smile:

Hallo,
bei Steuern kann ich leider nicht weiterhelfen.
Vielleicht hilft ein Anruf beim Finanzamt.
Gruß

Einmal zu meiner jetzigen Situation:
mit 19 Jahren mach ich grad mein Abitur und werde ab 1.10. in
WIEN studieren.

In Kiel, dort wohne ich zur Zeit, gibt es im Juni jedes Jahr
die sogenannte „Kieler Woche“. Dort habe ich einen Job
ergattert, bei der ich innerhalb von 10 Tagen Geld im
dreistelligen Bereich verdienen werde. (genaue Angaben wurden
noch nicht gemacht)

Nun meinte die Frau, sie könnte mir nicht sagen, wie die
Situation mit Steuern für mich, als noch nicht offizielle
Studentin, ist.

Da ich im Juni, wie schon gesagt, weder Schülerin noch
Studentin bin.

Außerdem habe ich bereits einen eingetragenen Job auf 450 Euro
Basis. Ändert dies etwas an meiner Situation?

Ich hoffe einer von euch kann mir helfen! Es ist sehr wichtig
und dringend.

vielen dank :smile:

Hallo Selina,
wenn die 10 Tage nicht beim gleichen Arbeitgeber sind, wie der Minijob auf 450 €-Basis, dann gilt das als sogenannte kurzfristige Beschäftigung. Diese darf gleichzeitig neben einem Minijob ausgeübt werden. (Zitat: Wenn dein Job (oder mehrere Jobs zusammen) auf 50 Tage beziehungsweise 2 Monate im Jahr befristet ist, handelt es sich um eine so genannte „kurzfristige Beschäftigung“. Allerdings darf die Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt werden, also nicht auf Dauer angelegt sein.)Und das ist ja hier der Fall. Für eine kurzfristige Beschäftigung benötigt der Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte, denn auf das Gehalt fällt Lohnsteuer an. Diese wird vom Brutto gekürzt, bekommst du aber im Rahmen einer Einkommensteuererklärung am Jahresende wieder zurück erstattet. Eine kurzfristige Beschäftigung ist (und das macht sie so atraktiv) komplett solzialversicherungsfrei. Ich hoffe, du kannst mit meiner Antwort etwas anfangen. Liebe Grüße

Liebe Frau Saurer,

es handelt sich um ein Honorar, dass Sie normaler Weise versteuern müssen, wie ein Unternehmer.
Jetzt haben Sie noch den Minijob. Der wird pauschal versteuert und Sie liegen nicht über 8.000 € mit ihren Gesamteinnahmen. Dann benötigen Sie keine Steuererklärung.
Wenn Sie auf Lohnsteuerabzug arbeiten, dann sollten Sie in Ihrer Steuererklärung alle Einkünfte erklären. Und Sie haben gute Chancen alle gezahlten Steuern zurückzuerhalten, da Sie sicherlich unter 8.000 € Existenzminium liegen.

Viel Glück
Lambertobruno

Hallo,
vermutlich soll das Ganze auf freiberuflicher Basis stattfinden. In dem Fall gibst Du den zusätzlichen Verdienst in der Steuererklärung des folgenden Jahres an. Steuern mußt Du nicht zahlen, da Du vermutlich unterhalb des Grundfreibetrages bleiben wirst.
Gruß

Also,wenn du bereits einen Minijob hast, kannst du einen weiteren ausüben.Dann musst du deine Steuerkarte beim neuen AG abgeben.Die können dich dann als kurzfristig Beschäftigte einstellen, da darf man an 50 Tagen im Jahr sehr viel verdienen.
Weitere Infos gibt es bei

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_ge…

Hallo,
Wenn die 450€ schon ausgeschöpft sind, wirst du wohl Steuern
zahlen müssen. Aber genau weiß ich das auch nicht.

Hallo, mit Lohnsachen kenne ich mich nicht so aus, aber ich denke du kannst auf Lohnsteuerkarte arbeiten. Falls Abzüge(Lohnst.) zustande kommen, kannst Du sie Dir im Rahmen einer Einkommensteuererklärung zurückholen, da der persönliche Freibetrag bei ca. 8.130€ liegt. Falls du die Tätigkeit auch als Minijob machen möchtest, musst Du darauf achten, daß du nicht über 450€ kommst, sonst wird alles lohn u. soz. versicherungspflichtig.

Hallo,

also vorweg, ich bin bei uns nicht für die Lohnrechnung zuständig.

Allerdings ist es soweit ich weiß so, dass du den zweiten Job auf Steuerkarte machen muss. Das ist dann ein normales SV-pflichtiges Arbeitnehmerverhältnis.
Wieviel Steuern und SV-Beiträge abgezogen werden, kommt auf die Höhe des Verdienstes an.

Dass du dann studieren willst, dürfte in dem Fall keine Rolle spielen.

VG
Shelly

Hallo,

in der Zeit sind Sie normaler Arbeitnehmer und übernehmen in den 10 Tagen einen abgabepflichtigen Job. Der Minijob bleibt wie er ist und bei der anderen Arbeitsstelle werden Abgaben an das F.-Amt gezahlt. Diese können Sie sich durch eine Steuererklärung in 2014 zu einem großen Teil wieder holen.

Mfg.

Hallo,
leider kann ich als österreichischer Steuerberater zum deutschen Steuerrecht keine Auskünfte geben, aber es wird sich bestimmt jemand finden - wünsche bereits jetzt einen schönen Start beim Studium im Herbst in Österreich
lg
GH

Hallo Selina, die Situation ist so: Volljährige Schüler und Studenten werden genauso wie Erwachsenen behandelt. Alles über 50 Tage im Jahr ist kein Ferienjob mehr. Damit die Aushilfsjobber nicht vom Finanzamt oder der Sozialversicherung geschröpft werden, müssen sie bestimmte Arbeitszeit- und Gehaltsgrenzen einhalten. Wer also max. 50 Tage im Jahr oder bei einer fünf-Tage-Woche maximal zwei Monate am Stück arbeitet, muss keine Beiträge in die Sozialversicherung zahlen. Wie viel man in der Zeit verdient, spielt für die Sozialversicherung keine Rolle.Auch Steuern werden wohl die wenigsten Ferienjobber zahlen müssen. Erst ab einem Bruttoverdienst von rund 900 Euro monatlich werden Lohnsteuern fällig. Denn ein jährliches Einkommen von 8.004 Euro ist immer steuerfrei und dazu kommen noch der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1000 Euro sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Dadurch sind Einnahmen bis zu 11.000 Euro in der Regel steuerfrei. Du mußt allerding bedenken, dass in diese Rechnerei auch deine 450,-€ mit eingerechnet werden. Also rechne mal durch, ob du in diesen 4 Monaten diese Grenzen durchbrichst. Viel Glück. Heidi

Hallo,
das ist kein Problem.
Die Dame von der Firma sollte sich damit auskennen. Es gibt die Möglichkeit sich als kurzfristige Beschäftigung anzumelden, dies muß der Arbeitgeber tun. Dabei fallen für den Arbeitnehmer keine Abgaben an, diese müssen auch nicht bei der STeuer angegeben werden. Eine kurzfristige Beschäftigung ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Bitte aber auch beim Arbeitgeber mit Minijob vorher abklären, er muß einverstanden sein und dies als Nebentätigkeit genehmigen.
MfG
Sven Duwe

Hallo, such mal im Internet unter „Steuerfreibetrag“ - dann weisst Du, wieviel Du verdienen darfst und keine Steuern zahlen mußt. Mehreinnahmen müssen versteuert werden.