Servus,
- Abgeltungssteuer von 25% nur auf den Gewinn. Verluste
können vorgetragen werden und mit späteren Gewinnen verrechnet
werden.
Nein. Sie werden zuerst mit Gewinnen aus der laufenden Periode verrechnet, dann erst vorgetragen. Die Bank, die das Depot führt, bildet hierfür zwei „Verrechnungstöpfe“ (für Gewinne/Verluste aus Dividenden und für Gewinne/Verluste aus Veräußerungen) und besorgt die Verrechnung bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Abgeltungssteuer.
- Das ist die einzige Steuer.
falls man nicht eine Veranlagung zur tariflichen ESt vorzieht.
3.Dividenden werden auch mit 25% Steuer belastet.
falls man nicht eine Veranlagung zur tariflichen ESt vorzieht.
Steuer abgegolten. Nicht vergessen den Sparerfreibetrag
einzusetzen von € 801,00.
da braucht man nichts einzusetzen: Unterscheide zwischen Abgeltungssteuer (= Sache der depotführenden Bank) und Einkommensteuer (= Sache des StPfl). Übrigens muss der StPfl auch bei einer Veranlagung zur ESt nichts irgendwo einsetzen, weil der Sparerfreibetrag berücksichtigt wird, ohne dass man diesen explizit irgendwo erklären müsste. Der Sparerfreibetrag beträgt (für Ledige) übrigens nicht 801 €, sondern 750 €. Zusammen mit der Werbungskostenpauschale von 51 € ergibt sich dann die Summe von 801 €, die bei nachgewiesenen höheren Werbungskosten anders ausschaut.
Damit bei der depotführenden Bank bekannt ist, dass der Freibetrag und die WK-Pauschale berücksichtigt werden dürfen, muss dieser ein Freistellungsauftrag erteilt werden. Jeder StPfl kann den Betrag von 801 € insgesamt nur einmal freistellen lassen - wieviel davon bei welcher Bank, muss er selber entscheiden.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder