Steuern bei Aktienhandel

Hallo Community,

ich hab mehr oder weniger aus Jux und Dollerei hier und da mal ein paar Aktien erworben. Da diese nun wider Erwarten deutlich an Wert gewonnen haben ergeben sich ein paar Fragen:

  1. Abgeltungssteuer. Diese wird ja anscheinend beim Verkauf von Aktien, die nach 2009 erworben wurden fällig. Beziehen sich die 25% auf den Reingewinn (Verkaufspreis - Kaufpreis)?

  2. Ist das die einzige Steuer, die fällig wird? Oder fallen beim Aktienverkauf noch weitere Steuern an?

  3. Wie ist das bei Dividenden? Welche Steuern fallen da eigentlich an. Die Berichte listen immer eine Quellensteuer und einen Sparerpauschbetrag.

  4. Wenn die Abgeltungssteuer dafür da ist, dass alles abgegolten ist, müssen solche Aktiengeschäfte trotzdem noch irgendwie in der Einkommenssteuererklärung auftauchen?

Antworten zu

  1. Abgeltungssteuer von 25% nur auf den Gewinn. Verluste können vorgetragen werden und mit späteren Gewinen verrechnet werden. Verrechnung der Steuern macht die Bank.
  2. Das ist die einzige Steuer. Es werden noch Gebühren berechnet von der Börse.
    3.Dividenden werden auch mit 25% Steuer belastet. Damit ist Steuer abgegolten. Nicht vergessen den Spararfreibetrag einzusetzen von € 801,00. Erst darüber hinaus werden 25% fällig.
  3. Muß man nicht…

Servus,

  1. Abgeltungssteuer von 25% nur auf den Gewinn. Verluste
    können vorgetragen werden und mit späteren Gewinnen verrechnet
    werden.

Nein. Sie werden zuerst mit Gewinnen aus der laufenden Periode verrechnet, dann erst vorgetragen. Die Bank, die das Depot führt, bildet hierfür zwei „Verrechnungstöpfe“ (für Gewinne/Verluste aus Dividenden und für Gewinne/Verluste aus Veräußerungen) und besorgt die Verrechnung bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Abgeltungssteuer.

  1. Das ist die einzige Steuer.

falls man nicht eine Veranlagung zur tariflichen ESt vorzieht.

3.Dividenden werden auch mit 25% Steuer belastet.

falls man nicht eine Veranlagung zur tariflichen ESt vorzieht.

Steuer abgegolten. Nicht vergessen den Sparerfreibetrag
einzusetzen von € 801,00.

da braucht man nichts einzusetzen: Unterscheide zwischen Abgeltungssteuer (= Sache der depotführenden Bank) und Einkommensteuer (= Sache des StPfl). Übrigens muss der StPfl auch bei einer Veranlagung zur ESt nichts irgendwo einsetzen, weil der Sparerfreibetrag berücksichtigt wird, ohne dass man diesen explizit irgendwo erklären müsste. Der Sparerfreibetrag beträgt (für Ledige) übrigens nicht 801 €, sondern 750 €. Zusammen mit der Werbungskostenpauschale von 51 € ergibt sich dann die Summe von 801 €, die bei nachgewiesenen höheren Werbungskosten anders ausschaut.

Damit bei der depotführenden Bank bekannt ist, dass der Freibetrag und die WK-Pauschale berücksichtigt werden dürfen, muss dieser ein Freistellungsauftrag erteilt werden. Jeder StPfl kann den Betrag von 801 € insgesamt nur einmal freistellen lassen - wieviel davon bei welcher Bank, muss er selber entscheiden.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Die 25% Abgeltungsteuer sind kein Fixwert. Vielmehr ist die Höhe der Abgeltungsteuer individuell, d.h. sie entspricht Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz jedoch höchstens 25% (Deckelung). Zu der Abgeltungsteuer hinzu kommen Kirchensteuer und Soli.

Servus,

auf welche Weise wird denn der individuelle Satz angewendet, wenn der StPfl die K-Einkünfte nicht in seine ESt-Veranlagung einbeziehen lässt?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Der Sparerfreibetrag
beträgt (für Ledige) übrigens nicht 801 €, sondern 750 €.
Zusammen mit der Werbungskostenpauschale von 51 € ergibt sich
dann die Summe von 801 €, die bei nachgewiesenen höheren
Werbungskosten anders ausschaut.

Wohl länger nicht mehr im 20 Abs. 9 gestöbert?! :smile:

Grüße

Servus,

Recht haste - die Angabe zum „Sparerfreibetrag“ von 801 € war nicht, wie ich glaubte, halb falsch, sondern ganz falsch.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo, also erstmal sind auf Dividentengewinne 25% Körperschaftssteuer fällig. Von der Bardividente wird die Quellensteuer = Kapitalertragssteuer von 20% zzgl. Soli einbehalten. Darüber bekommst Du eine Information von dem Kreditinstitut, bei dem Du Dein Depot hast. Die behalten die Steuern gleich ein. Kannst die Summe aber bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Dabei wird vom Finanzamt berechnet, ob sich in der Gesamtheit Deiner Kapitalerträge das Halbeinkünfteverfahren (50% Steuern) als günstiger erweist. Die vom Kreditinstitut einbehaltene Steuer wird berücksichtigt. Übersteigen Deine Kapitalerträge nicht den Freibetrag von 1370,- € (2740,- € Verheiratete) und die Werbungskostenpauschale von 51,- € (102,- € Verheiratete), dann sind sie völlig steuerfrei.
Liegt bei Dir ein Freistellungsauftrag vor, dann wird Dir bis zur Höhe des Sparerfreibetrages die Kapitalertragsteuer zusammen mit der Dividende ausgezahlt. Aber beachte die Spekulationsfrist von 12 Monaten, innerhalb derer alle Spekulationsgewinne steuerpflichtig sind, soweit die Freigrenze von 512,- € überschritten wird. Viel Glück.

Wenn…
…man keine Ahnung hat, darf man sich damit blamieren!

ich habe hier noch nie solch einen nonsens untermauert mit zahlen gelesen. sicher, dass wir auf dem selben kontinent sind?

Zeitgeist
Servus,

einiges davon stammt aus dem Rechtsstand 2004 - 2006. Vielleicht mitsamt Beispiel einem Berufsschullehrbuch entnommen?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder