Hallo,
ich habe eine feste Stelle, möchte mir aber unbezahlten Urlaub nehmen, um für drei Monate ein Projekt in einem Werkvertrag zu machen. Nun bin ich mir über die Steuern, die da auf mich zukommen, nicht im Klaren.
Wenn ich ca. 12.000 EUR selbständig verdiene (und selbst mit doppeltem Wohnsitz und Reisekosten nicht unter die Kleinunternehmerregelung falle), muss ich dann Umsatzsteuer voranmelden und den ganzen Kram, der einem als Selbständige blüht? Wird die Steuer ebenso wie als Angestellte berechnet oder fallen da noch weitere Kosten an? Die Sozialversicherung bleibt ja wie bisher, weil ich nur Urlaub nehme und selbständig nicht mehr verdiene als angestellt.
Über Antworten würde ich mich freuen.
Bitte Antworten der Kollegen abwarten; nicht mein Gebiet. MfG.
Hallo,
ich gehe davon aus dass die 12.000 € die Einnahmen darstellen (oder rechnen Sie mit 12.000 € Gewinn ?)
Umsatzsteuerlich sind Sie Kleinunternehmer wenn Sie im aktuellen Kalenderjahr nicht mehr als 17.500 € als Umsatz haben. Dann schreiben Sie eine Rechnung über z.B. 12.000 € netto. (Achtung bei sog. Gutschriften (Auftraggeber schreibt Ihnen Ihre Rechnung und überweist die 12.000 € > hier könnte mangels Unkenntnis des Auftraggebers eine Umsatzsteuerausweis erfolgen dann müssen Sie die Gutschrift berichtigen oder die entsprechende Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen.)
Sollten Sie mehr als 17.500 € Umsatz haben sind Sie sofort dabei und müssen Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Gleichzeitig haben Sie den Vorsteuerabzug aus diversen Eingangsrechnungen.
Einkommensteuerlich zahlen Sie dieselbe Steuer, egal ob Sie die aus selbstständiger oder Nichtselbständiger Arbeit anfällt.