Hallo,
das kommt drauf an, was für Einkünfte es sind. Sind es gewerbliche Einkünfte oder nichtselbstständige Lohneinkünfte?
In der Regel - je nach Staat bzw. Regelung im jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen - wird der Lohn im Ausland versteuert, d. h. der ausländische Arbeitgeber behält die Lohnsteuer ein und führt sie an das ausländische Finanzamt ab.
Aufgrund des Wohnsitzes in Deutschland sind sie hier aber unbeschränkt steuerpflichtig mit allen Einkünften, die sie haben. Damit es nicht zur Doppelbesteuerung kommt, ist die Steuer auf die ausländischen Lohneinkünfte grundsätzlich mit dem ausländischen Lohnsteuerabzug abgegeolten (der oft günstiger ist als in Deutschland). Jedoch unterliegen die ausländischen Einkünfte dann in Deutschland dem Progressionsvorbehalt, d. h. sie generieren auf die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte einen höheren Steuersatz.
Viele Grüße
K. R.
Hallo,
ich wohne in Deutschland und habe vor in den Niederlanden
(Grenzgebiet) zu arbeiten. Wo wird mein Einkommen besteuert
und gibt es einen Unterschied wenn ich über einen
Personaldienstleister in den Niederlanden arbeite?
Vielen Dank.
Gruß Angel