Steuern bei Arbeit im Ausland

Hallo,

ich wohne in Deutschland und habe vor in den Niederlanden (Grenzgebiet) zu arbeiten. Wo wird mein Einkommen besteuert und gibt es einen Unterschied wenn ich über einen Personaldienstleister in den Niederlanden arbeite?

Vielen Dank.

Gruß Angel

Hallo,

das kommt drauf an, was für Einkünfte es sind. Sind es gewerbliche Einkünfte oder nichtselbstständige Lohneinkünfte?

In der Regel - je nach Staat bzw. Regelung im jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen - wird der Lohn im Ausland versteuert, d. h. der ausländische Arbeitgeber behält die Lohnsteuer ein und führt sie an das ausländische Finanzamt ab.

Aufgrund des Wohnsitzes in Deutschland sind sie hier aber unbeschränkt steuerpflichtig mit allen Einkünften, die sie haben. Damit es nicht zur Doppelbesteuerung kommt, ist die Steuer auf die ausländischen Lohneinkünfte grundsätzlich mit dem ausländischen Lohnsteuerabzug abgegeolten (der oft günstiger ist als in Deutschland). Jedoch unterliegen die ausländischen Einkünfte dann in Deutschland dem Progressionsvorbehalt, d. h. sie generieren auf die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte einen höheren Steuersatz.

Viele Grüße
K. R.

Hallo,

ich wohne in Deutschland und habe vor in den Niederlanden
(Grenzgebiet) zu arbeiten. Wo wird mein Einkommen besteuert
und gibt es einen Unterschied wenn ich über einen
Personaldienstleister in den Niederlanden arbeite?

Vielen Dank.

Gruß Angel

Das Einkommen wird da besteuert wo man arbeitet. Ist der Personaldienstleister
allerdings eine Deutsche Firma in Deutschland, dann wird er Sie nach deutschem Recht besteuern. Dann hängt es davon ab ob Sie länger als eine bestimmte Periode
in Holland arbeiten. Bitte immer nachfragen beim PDienstleister.

Gruß,

broes010

Hallo

Du musst deine steuern - soweit mir bekannt ist - am deinem wohnsitz abführen. Aber am besten du rufst deinen Finanzamt an und fragst, dann hast du schnell und kompetent eine Antwort :wink:

LG Lebenssonde

Hallo,

sie kehren wahrscheinlich jeden tag zu ihrem wohnsitz zurück? sie sind in meinen augen ein grenzgänger und müssen in das doppelbesteuerungsabkommen (dba) mit den niederlanden nach lesen. schauen sie mal folgenden link an:
http://download.belastingdienst.nl/belastingdienst/d…
ich kenne mich leider nur mit dem dba schweiz aus.
viel erfolg.
gruß heike haas