Steuern bei Arbeitslosengeld 1?!

Hallo,
Ich hoffe jemand kann mir für dumme mal ganz plausiebel erklären wie das jetzt genau ist?!!

Also mein Mann hat nach allen Freibeträgen ein Brutto Jahreseinkommen vom 45000€ ( lohnsteuerklasse 3 )

jetzt bekomme ich Arbeitslosengeld wo nochmal 15000€ dazukommen ich habe lohnsteuerklasse 5, was heißt das jetzt genau für uns und lohnt sich hier evtl. eine getrennte Veranlagung ?

ach ja : Wie und wieso erhöht sich der Steuersatz meines Mannes?

vielen Dank

Hallo muckelina,

bei der Einkommensteuerveranlagung können Ehepaare, die nicht getrennt leben, jedes Jahr zwischen Zusammenveranlagung und getrennter Veranlagung wählen. Die Steuerklassen dienen nur der vorläufigen Berechnung der Lohnsteuer bei der Gehaltsberechnung, sie spielen bei der Veranlagung dann keine Rolle mehr.
Wenn ihr euch nun zusammen veranlagen lasst, werden die 45000 EUR des Mannes als Grundlage genommen, erst bei der Berechnung der Steuer werden die 15000 EUR Alo dazugezählt, macht 60000, dann wird in der Steuertabelle bei 60000 geschaut, wieviel Steuer da zu zahlen wäre. Und dann wird der sog. Steuersatz berechnet, also wieviel Prozent die Steuer bei 60000 ist. Dieser Steuersatz wird dann auf die 45000 angewendet.
Aufgrund der sog. „Progression“ der Steuertabelle ist der Steuersatz (also der prozentuale Anteil der Steuer am Einkommen) bei 60000 höher als bei 45000.
Daher wird es wohl zu einer Nachzahlung kommen, denn bei Steuerklasse 3 wird beim Lohnsteuerabzug im Monat so getan, als wie wenn der Andere nichts verdienen würde.
Jetzt könntet ihr auch getrennte Veranlagung wählen. Dann musst Du nichts zahlen, weil Du nur Alo hattest, denn selbst ein Steuersatz von 50% auf 0 EUR Einkommen (ausser Alo) gibt 0 EUR Steuer.
Dein Mann allerdings wird mit seinen 45000 so behandelt, wie wenn es keine Ehefrau gäbe. Vermutlich ist das teuerer wie Zusammenveranlagung mit Alo im Steuersatz.
Das kann man ausrechnen, z.B. mit Elster (www.elster.de).
Ich hoffe, ich habe es einigermassen einfach erklärt. Falls Du noch Fragen hast, bitte stellen.
Mit freundlichen Grüssen
Barbara

jetzt bekomme ich Arbeitslosengeld wo nochmal 15000€
dazukommen ich habe lohnsteuerklasse 5, was heißt das jetzt
genau für uns und lohnt sich hier evtl. eine getrennte
Veranlagung ?

Eine getrennte Veranlagung wird sich nicht rechnen. Dann würden Sie auf das Arbeitslosengeld keine Steuern zahlen, die Steuerlast Ihres Mannes (von Klasse III zu Klasse I) würde sich aber mehr als verdoppeln.

ach ja : Wie und wieso erhöht sich der Steuersatz meines
Mannes?

Das ALG selber ist steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (wie hoch wäre der Steuersatz, wenn das ALG steuerpflichtig wäre?). Dieser fiktiv berechnete höhere Steuersatz wird dann auf das tatsächliche zu versteuernde Einkommen angewendet. Nur 5% mehr auf 45.000 sind schon mehrere Tausend Euro.
Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten werden nun mal beide Einkommen in einen Topf geworfen. Daher ist es egal, wer Lohnersatzleistungen bezieht. Dieser ehöhen dann halt auch den Steuersatz des anderen, genau genommen immer den gemeinschaftlichen Steuersatz.

Da bin ich leider der falsche Ansprechpartner, ich berate in den gebieten Geldanlage und Steueroptimierung (Offshore)

Die Frage beinhaltet Teile, die m.E. um Steuerberatung sind, d.h. die Frage: „was ist besser für mich/uns?“. Dies zu beantworten ist nur Steuerberatern vorbehalten.

Bei gemeinschaftlicher Veranlagung wird das Einkommen zusammengenommen und dann am Ende besteuert. Das ist „immer“ nach Splittingtabelle gerechnet i.d.R. günstiger als getrennte Veranlagung. Für den Einzelfall kann ich nichts sagen.

Auch die Veränderung ist nicht klar: Kommt jetzt ALG dazu, wo es bisher kein Einkommen war? Was hat sich beim Mann geändert: Der Steuersatz ist ja nur der Effekt, sind dort Freibeträge gekürzt worden, ist sein Gehalt gestiege ?

Viel zu viele Fragen sind offen und unklar um auch nur im Ansatz sinnvolle antworten zu geben…

Bitte die Frage nacharbeiten und keine Fragen zur individuellen Steuerberatung stellen!

Hallo,

ich bin kein Steuerberater, o.ä. und kann daher keine verbindlichen Auskünfte erteilen.

Grundsätzlich unterliegt das ALG 1 als Entgeltersatzleistung dem sog.
Progressionsvorbehalt. Unter www.wikipedia.de (Stichwort: Progressionsvorbehalt) ist dies meiner Meinung nach ganz anschaulich erläutert. Eine EKST wird von der Bundesagentur f. Arbeit vom ALG 1 nicht abgeführt.

Die Lohnsteuerklasse spielt nur bei der Berechnung der monatlichen Lohnsteuer eine Rolle. In der EKST-Erklärung werden bei Zusammenveranlagung die Einkünfte sowieso zusammengerechnet.

Ich würde zu einer Zusammenveranlagung raten, da nur dort die Vorteile des Ehegattensplitting zum Zuge kommen.

Bitte für verbindliche Auskünfte einen Steuerberater
fragen.

Ich hoffe, dass ich ein wenig weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

knuffel 1958

Hallo,
da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Hallo Muckelina,

nettes Pseudonym :wink:

Also: Zusammenveranlagen ist für euch definitiv besser. Damit wird euer Einkommen zusammengezählt und per Splittingtabelle zur Ermittlung des STeuersatzes quasi „durch 2,x geteilt“.

Die Lohnsteuerklasse wirkt sich nur im laufenden Jahr aus; mit $der Einkommensteuererklärung wird dann „richtig“ abgerechnet.

Der Steuersatz erhöht sich nicht „für deinen Mann“, sondern steigt einfach mit der Einkommen an (Progression); das gilt für alle.

Ich hoffe, das hilft.
Viele Grüße
Roger

Sorry, da kann ich momentan nicht weiterhelfen.
A.

Sorry, habe leider keine Antwort drauf. Gruß

Hallo,
Ich hoffe jemand kann mir für dumme mal ganz plausiebel
erklären wie das jetzt genau ist?!!

Also mein Mann hat nach allen Freibeträgen ein Brutto
Jahreseinkommen vom 45000€ ( lohnsteuerklasse 3 )

Leider kann ich Deine Anfrage nicht beantworten, da ich mit dem Bereich der Einkommensteuer wenig zu tun habe.

Gruß
Cargo70