Steuern bei ausländischem Arbeitgeber

Moin Moin erstmal,

ich könnte die nächsten Tage (weniger als 18!) einen kurzen Marktforschungsauftrag für ein ausländisches Unternehmen (nicht EU) übernehmen. Naja, die Steuern und Formalien soll ich dabei selbst regeln. Im Moment geh ich davon aus, dass das eine kurzfristige Beschäftigung mit 25 % pauschal und 5,5 % Solizuschalg ist. Liege ich damit richtig?

Und vielleicht noch etwas spezieller: wen muss ich wann davon informieren?

Und was müsste ich mit der gesetzlichen Unfallversicherung machen? Der Arbeitgeber zahlt dort ja nun mit Sicherheit nicht ein…

Damit zusammenhängend müsste ich wahrscheinlich auch sofort meine Krankenkasse selbst davon informieren?

Wenn jemand eine der Fragen beantworten könnte, wär ich ihm/ihr sehr dankbar! Viele Grüße,
Sebastian

Moin Moin erstmal,

ich könnte die nächsten Tage (weniger als 18!) einen kurzen
Marktforschungsauftrag für ein ausländisches Unternehmen
(nicht EU) übernehmen. Naja, die Steuern und Formalien soll
ich dabei selbst regeln. Im Moment geh ich davon aus, dass das
eine kurzfristige Beschäftigung mit 25 % pauschal und 5,5 %
Solizuschalg ist. Liege ich damit richtig?

  • Meldewesen, Lohnabrechnung, Abführung der Nebenkosten usw. muß der Arbeitgeber regeln…

Und vielleicht noch etwas spezieller: wen muss ich wann davon
informieren?

s.o.

Und was müsste ich mit der gesetzlichen Unfallversicherung
machen? Der Arbeitgeber zahlt dort ja nun mit Sicherheit nicht
ein…

  • welche gesetzliche Unfallversicherung ?

Damit zusammenhängend müsste ich wahrscheinlich auch sofort
meine Krankenkasse selbst davon informieren?

  • muss der Arbeitgeber machen - Meldewesen der Sozialversicherungen !

Wenn jemand eine der Fragen beantworten könnte, wär ich
ihm/ihr sehr dankbar! Viele Grüße,
Sebastian

Gruß Inder

Moin Moin erstmal,

ich könnte die nächsten Tage (weniger als 18!) einen kurzen
Marktforschungsauftrag für ein ausländisches Unternehmen
(nicht EU) übernehmen. Naja, die Steuern und Formalien soll
ich dabei selbst regeln. Im Moment geh ich davon aus, dass das
eine kurzfristige Beschäftigung mit 25 % pauschal und 5,5 %
Solizuschalg ist. Liege ich damit richtig?

Mir scheint das alles gar kein Arbeitsverhältnis, sondern eher eine gewerbliche tätigkeit zu sein. Das dürfte sich dann aber wohl aus dem Vertrag ergeben. Wenn du gewerblich tätig bist, hast du ausser evtl. (?) Gewerbeamt vorläufig niemanden zu informieren, musst dann aber bei der Einkommensteuererklärung ne Gewinnberechnung für diese Tätigkeit mit einreichen. Handelt es sich aber um ein Arbeitsverhältnis, siehe Inder

Und vielleicht noch etwas spezieller: wen muss ich wann davon
informieren?

hab jetzt nich geprüft, ob sone kurze Arbeit nach Gewerbeordnung anmeldepflichtig wäre. Finanzamt kann (sollte) man auch informieren. Info mit Steuererklärung reicht aber aus.

Und was müsste ich mit der gesetzlichen Unfallversicherung
machen? Der Arbeitgeber zahlt dort ja nun mit Sicherheit nicht
ein…

siehe Inder

Damit zusammenhängend müsste ich wahrscheinlich auch sofort
meine Krankenkasse selbst davon informieren?

siehe Inder

Wenn jemand eine der Fragen beantworten könnte, wär ich
ihm/ihr sehr dankbar! Viele Grüße,
Sebastian

Wenn das ganze gewerblich ist, und die eine Rechnung haben wollen, solltest du vielleicht vorher doch noch mal hier was posten. Es gilt unter Umständen noch umsatzsteuerliche und Einkommensteuerliche Hindernisse auszuräumen. Es kann passieren, dass du im namen des Auftraggebers nämlich USt und ESt einbehalten musst.