Steuern bei Auszahlung einer Lebensversicherung

Unter welches Steuerrecht fällt eigentlich die Auszahlung einer Lebensversicherung im Todesfall an den Bezugsberechtigten?
Greift hier Einkommenssteuer oder Erbschaftssteuer oder wo müßte man dieses Geld angeben und wer will wieviel davon abhaben?

Vielen Dank für alle Antworten, die mich schlauer machen, als ich jetzt momentan bin.

Moinsen,
wenn will nur einer Kohle und das ist der Herr Steinbrück :wink:

Das Ganze fällt unter die Erbschaftsteuer. Wieviel Steuer ggf. anfällt, hängt davon ab, in welchem Verwandschaftsverhältnis der Verstorbene und der Bezugsberechtigte zueinander standen. Auch hängt es vom Wert der ausgezahlten Versicherung ab und vom Wert dessen, was sonst noch geerbt wird. Der Wert ist allerdings nicht die ausgezahlte Summe, sondern der Wert, der sich mit Hilfe des Bewertungsgesetzes ergibt.
Ob es aber tatsächlich versteuert wird hängt zu guter Letzt davon ab, wie die Versicherung abgeschlossen wurde. Wer ist Versicherungsnehmer, wer die versicherte Person usw.

Das Steuerrecht ist schon was feines :wink:

Schöne Grüße
e