Es gibt ein Einfamilienhaus (meins), derzeit vermietet.
Wenn das Haus jetzt aufgestockt wird (eigener Eingang, gleiche Größe, eigene Infrastruktur), wird daraus ein Zweifamilienhaus?
Wie wird das von Gemeinde/Finanzamt gewertet (Steuern), wenn ich diese Erweiterung selbst bewohne?
ja daraus wird ein zfh. steuerlich keinerlei auswirkungen soweit selbst genutzt. bis auf die grundsteuer natuerlich!
Hallo,
Momentan haben Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern. Der eigengenutze Teil wird wohl Privatsache sein, d.h. die darauf anfallenden Kosten können Sie weder steuerlich absetzen, noch haben Sie Einkünfte aus dem von Ihnen bewohnten Teil.
Das Projekt lässt sich u.U. steuerlich optimieren. Dazu sollten Sie einen erfahrenen Steuerberater bemühen.
Hallo, ganz klar nein. sie koennen dann aber nur noch die
Anteiligen Aufwendungen als Werbungskosten den Mieteinnahmen Gegenrechnung. Somit kann es durchaus zu einer Erhoehung des Gewinnes aus V+V kommen und damit höhere Steuern auf Sie zukommen. Als Verteilschluessel sollte dann die Wohnfläche dienen. Rückfragen gerne.
sachverhalt nicht nachvollziehbar, bitte konkreter.
Aufwendungen für die eigene Lebensführung sind durch den Grundfreibetrag des § 32a Abs. 1 EStG abgegolten und dürfen gem. § 12 Nr. 1 EStG steuerlich nicht weiter berücksichtigt werden!
HALLO;
ZFH >> JA!!
Bei Eigennutzung beider Wohnungen keine Besteuerung, aber auch kein Kostenabzug !
Beste Grüße
Antwort derzeit nicht möglich.
Guten Tag Lupo,
grundsätzlich bleibt das Gebäude ein Einfamilienhaus. Dies gilt selbst dann, wenn das Gebäude aufgestockt wird. Zu einem Zweifamilienhaus wird es erst dann, wenn es im Grundbuch als solches eingetragen wird. Dies bedeutet, wenn eine Teilungserklärung erfolgt. Durch die Aufstockung muss jedoch eine Nacherklärung zur Festsetzung des Einheitswerts erfolgen. Danach wird sich auch die Grundsteuer erhöhen.
Viele Grüße
Steffen Reichl
Kanzlei Reichl & Vetter
Das Haus ändert sich in seiner Eigenschaft nicht, auch wenn Du es selber bewohnst. Steuerlich wirst Du wahrscheinlich dann Einnahmen aus Vermietung haben, die Du beim Finanzamt angeben musst. Die Grundbesitzabgaben werden die gleichen wie bisher sein.
Hallo,
ich verstehe noch nicht genau, was deine Frage ist?
Wenn die Wohnungen genau gleich groß sind, eine vermietet und eine selbst bewohnt ist, dann werden alle gemeinsamen Kosten 50:50 geteilt und eine Hälfte als Kosten bei der Vermietung angerechnet. Die direkt zuordenbaren Kosten der selbst genutzten Wohnung spielen keine Rolle. Die direkt zuordenbaren Kosten zur vermieteten Wohnung können auch als Kosten abgesetzt werden.
Hallo,
ob nun ein Einfamilienhaus vorliegt oder ein Zweifamilienhaus, ist für die Einkommensteuer völlig uninteressant. Bei der Ermittlung der Einkünfte aus V+V werden Sie jedoch den selbstgenutzten Anteil aus den Werbungskosten herausrechnen müssen.
Beispiel: Haus 200 qm, 100 qm werden selbst genutzt, dh. 50 % der Werbungskosten sind nicht abziehbar, es sei denn, es sind Kosten, die direkt auf die vermietete Wohnung entfallen zB. es wurden dort neue Fenster eingebaut).
Es könnte sich wohl aber etwas bei der Grundsteuer ändern, da das Objekt neu bewertet werden wird.
VG Corinna
Ob aus dem Einfamilienhaus ein Zweifamilienhaus wird ist für die Besteuerung erst einmal relativ egal.
Es kommt dabei auf die typische Betrachtungsweise an. Man muss sich das so vorstellen: Wenn man als fremder an dem Haus vorbei geht: denk man dann dass ist ein Einfamilienhaus oder ein Zweifamilienhaus.
Für die Einkommensteuer aber (wie gesagt) egal.
Wenn man die Erweiterung selbst bewohnt dann ist das Privatvermögen --> grundsätzlich keine steuerlichen Folgen.
ABER: beachte private Veräußerungsgeschäfte. §23 EStG.
(Wenn das Grundstück (Grundstück!!!) eines Tages verkauft wird und es sind seit dem Kauf des Grundstücks keine 10 Jahre vergangen auf jeden Fall einen Steuerberater aufsuchen)
Das gleiche gilt wenn du einen Betrieb hast, und das Grundstück war im Betriebsvermögen.
Hallo, ganz verstehe ich die Frage nicht. Aber für die Grundsteuer erfolgt duch das Finanzamt eine Neufestsetzung(Wertfortschreibung), woraus dann höhere Grundsteuern resultieren.
Die Kosten für das Haus ( z.B. Grundsteuer, Gebäudeversicherung usw.) können dann nur anteilg auf die vermietete Fläche berücksichtigt werden.
Viele Grüße P.D.