Steuern bei finanzieller Hilfe des Partners?

Hallo,

meine Lebensgefährtin und ich hatten 2002 getrennte Haushalte, sie hat mich aber aufgrund meiner Ausbildung finanziell unterstützt.
Kann davon etwas als besondere Belastung oder so abgesetzt werden und wenn ja, wieviel bekommt man anteilig zurück?
Bsp.: Bei Summen von 3000 €, 7000 € oder 12000 €.

Wäre nett, wenn uns das einer sagen könnte.

MFG
Andre Rene

Hallo André René,

der Ansatz würde als außergewöhnliche Belastung nach § 33a EStG in Frage kommen. Dort steht aber, dass entsprechende Leistungen nur dann außergewöhnliche Belastungen sind, wenn sie auf Unterhaltsverpflichtung beruhen. Also nix.

Schöne Grüße

MM