Steuern bei Gbr

Hallo,

ich möchte mich über Steuerfragen bei Gbr’s informieren. Wann und wie muss eine Gbr Steuern abführen? Gehe ich richtig in der Annahme, dass nur die Gesellschafter den erwirtschafteten Gewinn auf ihrer privaten Steuererklärung als „Sonstige Einkünfte“ eintragen? Wie hoch ist hier der Freibetrag? Wenn die Einkünfte unter dem Freibetrag liegen, ist es auch nicht notwendig, sie in der Steuererklärung zu erwähnen, richtig?

Was muss die Gbr selbst bei Steuerfragen berücksichtigen? Was muss dokumentiert werden? Was ist bei der Rechnungsstellung zu beachten? Müssen hier die Steuern stets ausgewiesen werden? Gibt es Ausnahmen? Was genau muss die Gbr an das Finanzamt reichen?

Ich würde mich trotz der vielen Fragen über Antworten freuen.

Viele Grüße
Martin

Servus,

  • Umsatzsteuer: Die GbR ist Unternehmer und führt selbst USt ab.
  • Einkommensteuer: Die GbR ermittelt ihren Gewinn und erklärt diesen (und auch seine Aufteilung auf die Gesellschafter und deren Sonderbetriebsausgaben falls vorhanden) mit einer „Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen“, auch „Feststellungserklärung“. Die Gesellschafter können die auf sie entfallenden Einkünfte erklären - ein Fall, in dem das sonstige Einkünfte sind, lässt sich akademisch vielleicht konstruieren, aber in der Regel werden das Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung oder aus Land- und Forstwirtschaft sein -; sie können es aber auch bleiben lassen (falls z.B. die Feststellungserklärung noch nicht erstellt worden ist) und bloß die Steuernummer und das FA angeben, die zur Feststellung der Besteuerungsgrundlagen gehören. Die bei der ESt-Veranlagung zu berücksichtigenden anteiligen Einkünfte werden dem Wohnsitz-FA der Beteiligten mitgeteilt.
  • Gewerbesteuer: Die GbR wird in eigener Sache zur GewSt veranlagt.

Schöne Grüße

MM

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Hallo,
vielen Dank für deine Antwort.

  • Umsatzsteuer: Die GbR ist Unternehmer und führt selbst USt
    ab.

Wie funktioniert das denn? Eine GbR existiert ja oft nur eine kürzere Zeit. Braucht die GbR dann immer eine eigene Steuernummer etc.?

  • Einkommensteuer

Hab ich das richtig verstanden? Die GbR meldet ihren Gewinn über die Feststellungserklärung (die wohl beim FA ausliegt?) und die Gesellschafter tragen ihren eigenen Gewinn in ihre eigene Einkommenssteuererklärung ein und müssen diesen versteuern. Wie hoch ist denn der Freibetrag für jeden einzelnen Gesellschafter? Warum muss die GbR ihren Gewinn beim FA einreichen, wenn dieser sowieso von den Gesellschaftern privat versteuert wird?
Du schreibst, dass die GbR noch Gewerbesteuer zahlen muss. Das schmälert doch dann wiederum den Gewinn der Gesellschafter. Somit kann der exakte Gewinn pro Gesellschafter doch vorher noch gar nicht angegeben werden?

Was passiert, wenn die GbR nicht wie von dir beschrieben verfährt? Wann muss sie mit der Steuerfahndung rechnen?

*lacht*

Hallo,
vielen Dank für deine Antwort.

  • Umsatzsteuer: Die GbR ist Unternehmer und führt selbst USt
    ab.

genau, unter ihrer eigenen steuernummer beim „betriebsfinanzamt“… die gbr muss also bei diesem finanzamt angemeldet werden!

Wie funktioniert das denn? Eine GbR existiert ja oft nur eine
kürzere Zeit. Braucht die GbR dann immer eine eigene
Steuernummer etc.?

ja, es muss in jedem fall eine gbr angemeldet werden, auch wenn die gbr nur kurz existiert. man kann in der anmeldung die bgr allerdings zeitlich beschränken.

  • Einkommensteuer

Hab ich das richtig verstanden? Die GbR meldet ihren Gewinn
über die Feststellungserklärung (die wohl beim FA ausliegt?)
und die Gesellschafter tragen ihren eigenen Gewinn in ihre
eigene Einkommenssteuererklärung ein und müssen diesen
versteuern.

ja, soweit richtig

Wie hoch ist denn der Freibetrag für jeden

einzelnen Gesellschafter?

im normalfall gibt es keinen

Warum muss die GbR ihren Gewinn beim

FA einreichen, wenn dieser sowieso von den Gesellschaftern
privat versteuert wird?

verfahrenstechnisch hat die gbr ihren gewinn erzielt… und darum erklärt sie ihn auch, stell dir vor es gibt 1000 gesellschafter inder gbr , was das für ein durcheinander bei den einzelnen steuererklärungen gäbe (doppelbesteuerung/minderbesteuerung)

Du schreibst, dass die GbR noch Gewerbesteuer zahlen muss. Das
schmälert doch dann wiederum den Gewinn der Gesellschafter.
Somit kann der exakte Gewinn pro Gesellschafter doch vorher
noch gar nicht angegeben werden?

**doch, das kann sie… rechtsstand 2007 (den meinst du ja) da wird diese minderung der eigenen bemessungsgrundlage durch die gewerbesteuerrückstellung ermitteln, ab 2008 mindert die gewerbesteuer ihren gewinn nicht mehr…

aber, die frage ist hier auch, ob eine bilanz oder eine sog. 4-3- rechnung gemacht wird (wovon ich ausgehe) bei der 4/3 rechnung war die gewerbesteuer aufwand bei zahlung und wurde nicht für das wirtschaftsjahr abgegrenzt…**

Was passiert, wenn die GbR nicht wie von dir beschrieben
verfährt? Wann muss sie mit der Steuerfahndung rechnen?

super…, nein, mach dir mal keine sorgen … wenn es sich um eine neugruendung handelt, dann ruf mal beim finanzamt an, die haben eine neue stelle/bezirk extra dafür udn die netten mädels dort werden dir mit sicherheit genau sagen was sache ist, ist in einem gespräch meist verständlicher als es in einem forum zu lesen

tommy

Hallo,
vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Könnt ihr mir denn ein gutes Handbuch zur GbR-Gründung empfehlen, in dem genau solche Steuerfragen geklärt sind bzw. eine recht genaue Vorgehensweise zur Gründung gegeben ist?

Und wie ist das mit den Steuern eigentlich bei Studenten? Studenten haben doch normalerweise einen recht hohen Freibetrag, oder wie ist so hohe steuerfreie Bezahlung von Werkstudenten sonst zu erklären? Kann man auf diesen Freibetrag auch bei GbR-Gewinnbeteiligungen zurückgegriffen werden?

Viele Grüße
Martin

Hey marin

Hallo,
vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Könnt ihr mir denn ein gutes Handbuch zur GbR-Gründung
empfehlen, in dem genau solche Steuerfragen geklärt sind bzw.
eine recht genaue Vorgehensweise zur Gründung gegeben ist?

amazon hat da mit sicherheit einiges am start

Und wie ist das mit den Steuern eigentlich bei Studenten?
Studenten haben doch normalerweise einen recht hohen
Freibetrag, oder wie ist so hohe steuerfreie Bezahlung von
Werkstudenten sonst zu erklären?

studenten haben den gleiche „freibetrag“ wie alle anderen auch, nur dass sie meist nur kurz im jahr arbeiten, wird kein steuerabzug vorgenommen wenn sie unter den rd.7.600,00 eur bleiben, da ab dem betrag erst steuern erhoben werden (vereinfacht ausgedrückt)

Kann man auf diesen

Freibetrag auch bei GbR-Gewinnbeteiligungen zurückgegriffen
werden?

hmm, jetzt mischst du aber… also wenn der student an der gbr beteiligt ist, wird im rahem seiner persönlichen einkommensteuerveranlagung (er muss auf jeden fall eine erklärung abgeben) gesehen, ob und wieviel steuern er zahlen muss, genau wie jeder andere… arbeitnehmer, rentner oder sonst wer…

soweit erstmal…schönen abend noch
tommy