Steuern bei 'geldlosem' Einkommen

Hallo allerseits,

gelten besondere Regeln bei Einkommen-, Gewinn- oder Umsatzsteuer, wenn sich ein Arbeitnehmer seinen Lohn bzw. ein Unternehmer den Preis ausschließlich in Form von Sachwerten oder Edelmetallen auszahlen lässt und dies vertraglich auch so geregelt ist? Wenn ja, welche? Muss dann überhaupt Steuer gezahlt werden?

Schöne Grüße,

Mohamed.

Hallo!

Ja, es muss Steuer gezahlt werden, wie bei Geld auch. Dem Finanzamt ist es egal, ob man für seine Arbeit Geld bekommt oder „Naturalien“.

Die ganze Sache wird beim Tauschhandel ein bischen interessanter wie bei schnödem Geld, man kann sich dann nämlich bei jedem Gegenstand der überreicht wird überlegen, was dieser im Sinne des Steuerrechts an Wert hat.

Toll Aufgabe! Ich wollte sie nicht machen.

Gruß

jörg