Steuern bei Geschäftsaufgabe und Objektvererbung

Guten Tag liebe Forengemeinschaft,

ich bin ganz neu hier und habe auch gleich ein etwas umfassenderes fiktives Problem.
Kurz zu meiner Person, ich habe mit Jura nicht viel zutun, bin eher Hobbymäßig interessiert und komme aus dem Baugewerbe.
Aber etwas wissen über rechte macht ja nicht dumm und erweiter den Geist

Hier mal zu meinem theoretischen Fall:

Eine Kombination aus Steuerrecht, Erbrecht, Geschäftsaufgabe

Ausgangssituation
Ein 70% schwerbeschädigter Mann mittleren Alters sagen wir 54Jahre hat einen seit 5 Jahren ruhenden Einzelhandelsbetrieb (Kaufhaus) mit privater Haftung. Ein Verkauf der Kaufhausimmobilie ist nicht möglich, da kein Käufer zufinden ist.

Zusätzlich sagen wir Grundschuldeintragung auf dem Objekt liegen vor: 250.000€ Grundschuld von der EheFrau

Problem
Stellen wir uns vor, das Objekt möchte umgenutzt werden. Dafür sollte es in den Privatbesitz übernommen und das Geschäft komplett aufgegeben werden.
Zusätzlich hat der Besitzer einen Sohn, dem er dieses Vererben/Überschreiben will, damit er diese Umnutzung durchführt.
Hierbei soll die Steuergünstigstelösung gefunden werden.
Die Umnutzung wird in eine AltersWohnimmobilie (Mehrfamilienhaus) mit kfw-förderung vollzogen.

Objektdaten
Objektwert: zwischen 200.000 - 1.500.000 € (je Schätzer und Schätzverfahren)
Sagen wir ein identisches Nachbarobjekt wird offiziell für 170.000€ angeboten und findet keinen Käufer

Steuervariante 1
Das Objekt wird möglichst gering geschätzt sagen wir 220.000€
und nach dem 55 Lebensjahr in den Privatbesitz übernommen.
Es gibt noch eine Abschreibung von 85.000€
220.000 - 85.000 = 135.000€ Veräußerungsgewinn
135.000 - 45.000 (Freibetrag ab 55.) = 90.000 zu versteuernde Gewinn
Ab 55.Jahre würde ein ermäßigter Steuersatz gelten, heißt also 56% des durchschnittlichen Steuersatzen.

–> 90.000€ * (persönlicher Steuersatz*56%)= zu zahlene Steuer
Das Objekt würde dann an den Sohn via 10Jahre (400.000 Freibetrag) vererbt.

Das ist meine leihenhafte Lösung dieser Aufgabe.

Aber ich würde mich natürlich sehr freuen, wenn hier im Forum noch jemand eine andere vl noch geringe Steuerlösung findet, oder vl auch eine gleichwertige bei der man nicht 1 Jahr warten muss bis man 55.Jahre ist.

Vl gibt es auch eine Lösung dem Sohn das Objekt direkt zu vererben, aus dem Geschäft herraus.

Ich bin wirklich sehr gespannt, welche Möglichkeiten Ihr für dieses fiktive Problem seht.

Falls noch mehr Informationen benötigt werden einfach Fragen.

Vielen Dank
Grüße Greg

Hallo,

AFA noch 85.000?
Buchwert?
Herstellungsjahr?
Seit wann im Eigentum/Betriebsvermögen?
Anschaffungs/Herstellungskosten?
Liegt steuerlich/gewerberechtlich bereist Geschäftsaufgabe vor?
Rechtsform?

Schritt 1 Wertermittlung durch Gutachter, es ist unerheblich, ob Sie im Moment einen Käufer finden, im Gutachten wird das alles berücksichtigt
Schritt 2 daraus resultierende Folgen Über/Unterdeckung
Schritt 3 steuerliche Auswirkungen für Eigentümer
Schritt 4 steuerliche Folgen für evtl. Nachfolger/Erben etc.
Schritt 5 Umsetzung unter Berücksichtigung der Folgen.
Anm. Vererbung aus Betriebsvermögen? Nur in Gesamtrechtsnachfolge für das Unternehmen, ggfl. ist je nach Rechtsform die Änderung des Gewerbes die bessere Lösung, die stillen Reserven bleiben im Unternehmen, die geplanten Veränderungen incl. Förderung verändern die Buchwerte entsprechend und führen dann wieder zu gewerblichen Einnahmen. Dann ggfl. Inhaber/Eigentümerwechsel/ GmbH Anteile etc. vollziehen (Rechtsnachfolge), also Änderung der gewerblichen Ausrichtung.
Betriebsbeendigung = Auflösung aller stillen Reserven.
Entnahme der Immobilien möglich, steuerpflichtig, AK/HK-AFA --Wertermittlung VK Preis= Über/Unterdeckung

Damit keine Aufdeckung evtl. Unterdeckungen, welche erwartbar scheinen, erfolgt, was auch bzgl. der angegebenen Restbelastung zum Problem werden könnte, bei einer schlechten Bewertung sind die Kreditgeber ebenfalls gewzungen weitere Sicherheiten einzuholen.

Das würde ich konzeptionell entwickeln und umsetzen.

Alternativ wäre dann noch, das Objekt von Gewerbe in Gewerbe an den Nachfolger zu verkaufen, ebenfalls nach Bewertung, Kaufpreis in Höhe der Restverbindlichkeit.
Wobei dann beim Abgebenden ggfl. die Verluste verwertbar wären, was zu prüfen ist.
Anschließend dann Geschäftsaufgabe mit dem Restwert.

Grüße

Al

Servus,

dieses hier:

Alternativ wäre dann noch, das Objekt von Gewerbe in Gewerbe
an den Nachfolger zu verkaufen, ebenfalls nach Bewertung,
Kaufpreis in Höhe der Restverbindlichkeit.

kann bei einem sichtbar unter Verkehrswert liegendem, offensichtlich willkürlich anhand anderer Kriterien festgelegten Kaufpreis, ärgerliche Auswirkungen haben: Der auf diese Weise unentgeltlich übertragene Teil des Grundstücks bewirkt beim Abgebenden Entnahme zum Teilwert, beim Übernehmenden aber fehlendes AfA-Volumen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo
Möglichkeit 1
Das Objekt solte in der Firma bleiben. Diese Firma dann den Sohn überschreiben. Dadurch gibt es keine Aufdeckung stiller Reserven.

Möglichkeit 2
Gründungskosten und Privatenlagen der Firma können bei der Firmenauflösung ohne neu besteuert zu werden aus der Firma genomen werden. Wenn diese in den Imobilien sind kann die Übernahme des Objektes um diesen Betrag gekürzt werden.

In jedem Fall das ganze durch den Steuerberater prüfen. Vor Auflösung der Firma mit dem Finanzamt den Wert des Gebäudes festlegen. (Wenn das Finanzamt Mondpreise duch Schwachverständigengutachten hat hilft nur versteigern.)
Den Lösungsvorschlag des Steuerberaters hier noch einmal prüfen lassen. Steuerberater wissen auch nicht alles.

Gruß Andreas