Hallo Herr Bröker,
ich hoffe, Sie können mir helfen. Es geht um ein Einfamilienhaus mit Anbau, dass einer Erbengemeinschaft gehört. Mir, meinem Bruder und (noch) einer nicht leiblicher Tante. Diese Tante in vor kurzem gestorben und hat ihren Anteil ihrem Bruder vererbt. Unsere Vortellung ist nun, dass dieser seinen geerbten Anteil an mich überschreibt gegen einen mtl. Leibrente. Welche Art Steuern fallen dann für mich an? Grunderwerbsteuer oder gar Schenkungssteuer? Ich gehe davon aus, dass es sich ja um Grunderwerbssteuer handeln müsste. Stimmt dieses?
Muss der Erbe eigentlich, der bereits Renter ist, diese Leibrente auch noch versteuern?
Und sofern Sie dieses auch noch wissen, kann ich eine Leibrente eigentlich zeitlich begrenzen, um nicht in vielen Jahren viel viel mehr zu zahlen, dass der überschriebene Anteil tatsächlich wert war?
Viele Grüße
juliatimlea