Steuern bei Grunderwerb

Hallo Herr Bröker,
ich hoffe, Sie können mir helfen. Es geht um ein Einfamilienhaus mit Anbau, dass einer Erbengemeinschaft gehört. Mir, meinem Bruder und (noch) einer nicht leiblicher Tante. Diese Tante in vor kurzem gestorben und hat ihren Anteil ihrem Bruder vererbt. Unsere Vortellung ist nun, dass dieser seinen geerbten Anteil an mich überschreibt gegen einen mtl. Leibrente. Welche Art Steuern fallen dann für mich an? Grunderwerbsteuer oder gar Schenkungssteuer? Ich gehe davon aus, dass es sich ja um Grunderwerbssteuer handeln müsste. Stimmt dieses?
Muss der Erbe eigentlich, der bereits Renter ist, diese Leibrente auch noch versteuern?
Und sofern Sie dieses auch noch wissen, kann ich eine Leibrente eigentlich zeitlich begrenzen, um nicht in vielen Jahren viel viel mehr zu zahlen, dass der überschriebene Anteil tatsächlich wert war?

Viele Grüße
juliatimlea

Hallo juliatimlea,

bei einer Übertragung gegen Leibrente ist ein Veräußerungsvorgang gegeben. Es handelt sich daher nicht um eine Schenkung. Der Vorgang unterliegt der Grunderwerbsteuer. Die Leibrente kann selbstverständlich abgekürzt werden. Zu achten ist auf eventuelle Nebenwirkungen. Ist der Verkauf steuerfrei? (10-Jahresfrist eigehalten?; die Besitzzeit der Tante zählt dabei mit). Es ist außerdem zu überlegen, ob nicht statt der Leibrente eine Kaufpreisfinanzierung (mit „Mini-Zins“) durch den jetzigen Inhaber in Frage kommt. So könnte der Vorgang eventuell insgesamt steuerfrei bleiben. Eine Leibrente wäre - wie Sie schon richtig vermuten - zumindest anteilig steuerpflichtig. Auf Kaufpreisraten trifft das nicht zu. Inwieweit überhaupt eine Steuerschuld entsteht, ist im Einzelfall genau zu prüfen.

Alles in allem ist das insgesamt äußerst komplex. Sie sollten in jedem Fall einen Steuerberater und einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Freundliche Grüße
Wolfgang Bröker