zunächst muss ich sagen, schön dass ihr hier seid und schon jetzt vielen vielen Dank für eure Hilfe!
…wenn ihr mir hierbei helfen könntet?
Mein (noch-) Ehemann & ich haben Ende 2006 das Haus, in dem wir vorher zur Miete wohnten, gekauft (für 130.000) und anschließend renoviert / saniert / modernisiert. Die heute noch offene Kreditsumme bei der Bank beläuft sich auf 220.000 €.
Es existieren 2 abgeschlossene Wohneinheiten. Die eine nutz(t)en wir, die andere ist seit 01.01.2009 vermietet.
Das Haus wird also nicht ausschließlich privat genutzt und ist noch keine 10 Jahre in unserem Besitz.
FRAGE
Ab welcher Verkaufssumme muss ich Steuern zahlen - wenn über 130.000 verkauft wird oder wenn über 220.000 verkauft wird - oder vielleicht gar nicht?
FRAGE
Stimmt es, dass bei Steuerpflicht 42% des Gewinns abgeführt werden müssen?
FRAGE
Fallen eventuell nur 50% eines Verkaufsgewinns in die Steuerpflicht (für die vermietete Wohnung allein)?
FRAGE
Der Wert des Hauses sollte m.E. der Kaufsumme + Modernisierungskosten entsprechen. Über Eigenleistungen gibt es selbstverständlich keine Belege -
Lassen sich Eigenleistungen dennoch auf den Hauswert anrechnen (um so den Gewinn bei einen höheren VKP zu mindern)?
uff, das wär’s erstmal. Mit Antworten auf diese Fragen wäre mir schon wirklich weitergeholfen…!
Also habt vielen Dank für euer Wissen,
ich bin schon ganz gespannt von euch zu hören!
LG,
Nicole
vielen Dank für Deine Anfrage. Da ich davon ausgehe, dass Du in Deutschland wohnst und sich Euer Haus auch dort befindet, kann ich Dir leider nicht weiterhelfen, da wir Experten im Bereich „Steueroptimierung“ mittels zyprischer Gesellschaften sind.
Bezüglich der von Dir genannten steuerlichen Belastungen:
Hättet Ihr eine Gesellschaft in Zypern und wäre diese Gesellschaft Eigentümerin Eures Hauses, würden die genannten Steuern nicht anfallen, da in diesem Fall die Gesellschaftsanteile (Aktien) der zyprischen Gesellschaft aufgeteilt bzw. verkauft würden. Die Besitzverhältnisse des Hauses würden sich somit nicht ändern, und es würde dementsprechend in Deutschland keine Steuer anfallen. Auch in Zypern würde keine Steuer anfallen, da der Gewinn aus der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen in Zypern steuerfrei ist.
Dies nur zır Information.
Mit sonn,gen Grüßen aus Zypern,
Stefan Nolte
Shanda Consult Ltd. www.shandaconsult.com
vielen Dank für Deine schnelle Antwort! Schade, dass ich nicht Inhaber einer zyprischen Gesellschaft bin (und der gedachte Erwerb einer solchen diese ja auch noch nicht zur Hauseigentümerin machen würde - vielleicht jedoch für andere Interessierte eine Lösung!
Eine schöne Vorweihnachtszeit wünsche ich,
LG
Nicole
Liebe Nicole,
Da ich davon ausgehe, dass Du
in Deutschland wohnst und sich Euer Haus auch dort befindet,
kann ich Dir leider nicht weiterhelfen, da wir Experten im
Bereich „Steueroptimierung“ mittels zyprischer Gesellschaften
sind.
Bezüglich der von Dir genannten steuerlichen Belastungen:
Hättet Ihr eine Gesellschaft in Zypern und wäre diese
Gesellschaft Eigentümerin Eures Hauses, würden die genannten
Steuern nicht anfallen, da in diesem Fall die
Gesellschaftsanteile (Aktien) der zyprischen Gesellschaft
aufgeteilt bzw. verkauft würden. Die Besitzverhältnisse des
Hauses würden sich somit nicht ändern, und es würde
dementsprechend in Deutschland keine Steuer anfallen. Auch in
Zypern würde keine Steuer anfallen, da der Gewinn aus der
Veräußerung von Gesellschaftsanteilen in Zypern steuerfrei
ist.
Dies nur zır Information.
Mit sonn,gen Grüßen aus Zypern,
Stefan Nolte
Shanda Consult Ltd. www.shandaconsult.com
ja, das ist schade
Normalerweise würde die deutsche Immobilie der zyprischen Gesellschaft dann übertragen. Aber in Eurem Fall ist dies schwierig, da bei Euch noch die Bank mit drinsteckt.
Auch Dir eine friedliche Vorweihnachtszeit!
LG,
Stefan
Ja wir können, aber dennoch empfehle ich in einem solch komplexen Fall dringend ein persönliches Gespräch bei einem Steuerberater ( z.B. www.asg-steuer.de ), denn es gibz noch viele wenns und abers in Ihrem Fall. Hier aber nun meine kurzen Antworten
Mein (noch-) Ehemann & ich haben Ende 2006 das Haus, in dem
wir vorher zur Miete wohnten, gekauft (für 130.000) und
anschließend renoviert / saniert / modernisiert. Die heute
noch offene Kreditsumme bei der Bank beläuft sich auf 220.000
€.
Es existieren 2 abgeschlossene Wohneinheiten. Die eine
nutz(t)en wir, die andere ist seit 01.01.2009 vermietet.
Das Haus wird also nicht ausschließlich privat genutzt und ist
noch keine 10 Jahre in unserem Besitz.
FRAGE
Ab welcher Verkaufssumme muss ich Steuern zahlen - wenn über
130.000 verkauft wird oder wenn über 220.000 verkauft wird -
oder vielleicht gar nicht?
ur der Gewinn ist steuerpflichtig. Gewinn = Verkaufspreis - Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
FRAGE
Stimmt es, dass bei Steuerpflicht 42% des Gewinns abgeführt
werden müssen?
42 % ist der Spitzensteuersatz, der bei Verheirateten ab einem zvEinkommen von ca 110000 € pA zur Anwendung kommt. darunter ist der Steuersatz entsprechend niedriger.
FRAGE
Fallen eventuell nur 50% eines Verkaufsgewinns in die
Steuerpflicht (für die vermietete Wohnung allein)?
Nein, der Gewinn aus beiden Wohnungen ist steuerpflichtig.
FRAGE
Der Wert des Hauses sollte m.E. der Kaufsumme +
Modernisierungskosten entsprechen. Über Eigenleistungen gibt
es selbstverständlich keine Belege -
Lassen sich Eigenleistungen dennoch auf den Hauswert anrechnen
(um so den Gewinn bei einen höheren VKP zu mindern)?
Nein das ist nicht möglich.
uff, das wär’s erstmal. Mit Antworten auf diese Fragen wäre
mir schon wirklich weitergeholfen…!
vielen lieben Dank für Deine Antwort! …wenn ich auch, zugegeben, lieber etwas angenehmeres gelesen hätte. Also gehe ich sicherheitshalber mal davon aus, dass ich alles über 220.000 an Verkaufspreis erzielte mit max. 42% versteuern muss…seufz!
Eine schöne + stressfreie Vorweihnachtszeit wünscht
Nicole
Hallo Nicole
…wenn ihr mir hierbei helfen könntet?
Ja wir können, aber dennoch empfehle ich in einem solch
komplexen Fall dringend ein persönliches Gespräch bei einem
Steuerberater ( z.B. www.asg-steuer.de ), denn es gibz noch
viele wenns und abers in Ihrem Fall. Hier aber nun meine
kurzen Antworten
FRAGE
Ab welcher Verkaufssumme muss ich Steuern zahlen - wenn über
130.000 verkauft wird oder wenn über 220.000 verkauft wird -
oder vielleicht gar nicht?
ur der Gewinn ist steuerpflichtig. Gewinn = Verkaufspreis -
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
FRAGE
Stimmt es, dass bei Steuerpflicht 42% des Gewinns abgeführt
werden müssen?
42 % ist der Spitzensteuersatz, der bei Verheirateten ab einem
zvEinkommen von ca 110000 € pA zur Anwendung kommt. darunter
ist der Steuersatz entsprechend niedriger.
FRAGE
Fallen eventuell nur 50% eines Verkaufsgewinns in die
Steuerpflicht (für die vermietete Wohnung allein)?
Nein, der Gewinn aus beiden Wohnungen ist steuerpflichtig.
FRAGE
Der Wert des Hauses sollte m.E. der Kaufsumme +
Modernisierungskosten entsprechen. Über Eigenleistungen gibt
es selbstverständlich keine Belege -
Lassen sich Eigenleistungen dennoch auf den Hauswert anrechnen
(um so den Gewinn bei einen höheren VKP zu mindern)?
wie in meiner Beschreibung mittlerweile steht kenne ich mich mit Steuern der EG (=Zoll und EUSt) aus, nationale Steuern sind nicht mein Gebiet. Daher für dieses Mal sorry …