Steuern bei im Ausland bestellten Dienstleistungen

Wenn jemand über das Internet zb. (Server mietet oder Online Spiele kauft) im Ausland und diese auch in der Ausländischen Währung bezahlt, muss er dann dies in Deutschland beim Zoll anmelden ?
Es findet ja kein Transport per Paket im Klassischen sinne statt.
Berechnet wird dem jenigen vom Verkäufer/Unternehmen nur die Ausländische Mehrwertsteuer.

Konkretes Beispiel jemand kauft ein Pc Spiel (Download Version) und kauft dies von Deuschland aus am PC auf einer Seite aus dem Ausland.

hallo, Dienstleistungen aus dem Ausland sind zollfrei. Aus dem EU Ausland unterliegen die Dienstleistungen der Erwerbsteuer. Aus Drittländern keine Steuer.

Hallo markus.online!_ Es hängt davon ab, ob Sie die Medien als Unternehmer erwerben, oder als Privatperson. Unternehmer müssen auch für digitale Waren die sie im Ausland erworben haben Einfuhrumsatzsteuer abführen._ Mehr kann ich Ihnen hierzu aber nicht sagen, da nicht mein Expertengebiet.
Am besten Sie erkundigen sich bei jemandem, der sich im Umsatzsteuergesetz (insbesondere § 3 UStG ) auskennt, bzw. lassen sich die genauen Voraussetzungen von dem für Sie zuständigen Finanzamt erklären. 
Schöne Grüße
Pippilotta

hallo marcus, steuern ist im zollbereich nicht so meine kernkompetenz. ich kann dir aber mal folgende kontaktdaten geben, wo du dich erkundigen kannst:
Anfragen von Privatpersonen Zentrale Auskunft
Telefon: 0351 44834-510
E-Mail: [email protected]
Telefax: 0351 44834-590

solltest du gewerblich erwerben:
Zentrale Auskunft
Telefon: 0351 44834-520
E-Mail: [email protected]
Telefax: 0351 44834-590

gruss
detlef

Hallo markus.online,

du musst hier zwischen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer unterscheiden. Zoll fällt grds. nur bei Einfuhren aus Drittländern an. also nicht aus Mitgliedstaaten der EU. Zudem handelt es sich bei einem Download, also einer rein digitalen Ware um keine Ware im Sinn des Zollrechts (Definition gem. Zollkodex). Software ohne Datenträger ist bei der Einfuhr daher sowieso immer zollfrei!!!
Entsprechend ist auch keine Anmeldung beim Zoll erforderlich. 

Davon unanhängig ist die Bewertung der Umsatzsteuer, wie Pippilotta geschrieben hat, nur ist dafür in diesem Fall wie gang normal dein Finanzamt zuständig. Die müssten dazu was sagen können…

Übrigens, falls du an die Infoadresse des Zolls schreibst, die detlef genannt hat, würd uns vermutlich alle interessieren, ob und wenn ja was für eine Antwort du bekommen hast… :wink:

gruß,
floyd_83

Vielen dank für die Antworten.
Ich weiß nicht ob das richtig ist an den Zoll zu schreiben.
Es handelt sich ja dann um Umsatzsteuer.
Eigendlich Mehrwertsteuer da ich den Privaten Fall meine.
Gewerblich Interesiert mich nicht so sehr.