Jemand bekommt eine Immobilie überschrieben (Mutter/Vater an Kind). Diese Immobilie war bereits mehr als 10 Jahre im Besitz der Eltern. Nun will der Sohn/die Tochter die Immobilie nach 1 Jahr verkaufen.
Gilt nun wieder erneut die 2 bzw. 10 Jahresfrist oder entfällt diese? Da das Objekt ja bereits zuvor über 10 JAHRE im Besitz der Eltern war.
Die Grunderwerbsteuer musste im Fall einer Überschreibung ja schließlich auch nicht erneut gezahlt werden.