es gibt ein Gesetz, nachdem man eine Eigentumswohnung verkaufen kann, ohne einen eventuellen Gewinn versteuern zu müssen, wenn seit dem Kauf mehr als zehn Jahre vergangen sind.
Wie ist es zu beurteilen,
wenn jemand (nach diesen zehn Jahren) nun zunächst
(a) die ganze Wohnung per Zeitvertrag
(b) ein oder zwei Zimmer „möbliert“
vermietet
und später verkauft?
Würde dann das Finanzamt an dem Verkaufsgewinn beteiligt werden wollen?
Oder nur an den Mieteinnahmen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre / Deine Einschätzung!
Wenn Sie die Wohnung vermieten, müssen Sie die Mieteinnahmen selbstverständlich versteuern.
Der Verkaufgewinn ist nach 10 Jahren nicht zu versteuern, egal ab wann Sie die Wohnung vermieten.
nur beimehr als 5 Objrkten in 3Jahren fällt Gewerbesteuer an.
Ein Objekt (nach 3 Wochen oder 10 Jahren ist egal) wird keine Steuer (ausser beim Käufer die Grunderwerbststeuer) auf Gewinn oder Verlsust erhben. Wenn sie doppelten Preis erzielen, freuen sie sich.
Wenn Sie zu billig verkaufen, denken Sie an das Vorkaufsrecht der Gemeinde: die kann das zu dem Preis übernehmen und nicht der Käufer!!!