Hallo,
hier einige Fragen .
Person A macht einen Secondhand Laden auf . Die Waren werden in Kommission genommen . Wie verhält es sich mit der Steuer ? Muß die Mwst. nur für den Verkauferlös vor dem Finanzamt berechnet werden ?
Was muß bei einer normalen Gewerbeanmeldung beachtet werden (also nicht Kleinunternehmerreglung bis 17,500 Euro). Oder wäre eine Kleinunternehmer Anmeldung besser ? Aber wie ist es dann mit der Mwst ?
Danke und Grüße
robbel
Hallo Robbel,
Person A macht einen Secondhand Laden auf . Die Waren werden
in Kommission genommen . Wie verhält es sich mit der Steuer?
Ertragsteuerlich fällt ESt und eventuell GewSt an. Wenn kein wesentliches Warenlager vorhanden ist und wenig oder keine Geschäfte auf Kredit, Wechsel, Ziel etc. gemacht werden, keine Bonusvereinbarungen da sind etc., wird es in der Regel ausreichen, die Einkünfte mittels Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung zu ermitteln.
Umsatzsteuerlich:
Muß die Mwst. nur für den Verkauferlös vor dem Finanzamt
berechnet werden?
greift wahrscheinlich (die Angaben reichen nicht ganz für eine abschließende Beurteilung aus) die Margenbesteuerung - § 25a UStG (bitte dort nachlesen). USt ist abzuführen auf die Differenz von VK und EK, abzüglich anderer Vorsteuerbeträge.
Zur Klärung der Begriffe: „Nur Verkaufserlös“ kommt mir seltsam vor: Verkaufserlös ist alles, was der Verkäufer erlöst. Auch als Kommissionär sind seine Erlöse alles, was er beim Verkaufen einnimmt. USt auf den Verkaufserlös abzuführen, wäre viel zu viel. Was meinst Du genau mit Verkaufserlös?
Was muß bei einer normalen Gewerbeanmeldung beachtet werden
(also nicht Kleinunternehmerreglung bis 17,500 Euro). Oder
wäre eine Kleinunternehmer Anmeldung besser?
Es gibt keine getrennten Formen der Gewerbeanmeldung. Wenn jemand eine Fabrik für Autoteile mit einem geplanten Umsatz von 75 Mio neu gründet, sieht seine Gewerbeanmeldung grad gleich aus, wie wenn er einen mobilen Friseurbetrieb mit einem geplanten Umsatz von 8.000 aufmacht.
Aber wie ist es
dann mit der Mwst?
Die Kleinunternehmerregelung steht in § 19 Abs 1 UStG. Bei Unterschreiten der dort genannten Umsatzgrenzen wird keine USt fällig. Mehr nicht.
Das ist für A dann interessant, wenn er vorwiegend an Privat verkauft, und wenn er keine dramatischen Investitionen tätigt (aus denen Vorsteuerabzug eine Finanzierungshilfe sein könnte).
Schöne Grüße
MM
Muß die Mwst. nur für den Verkauferlös vor dem Finanzamt
berechnet werden?
Hallo ,
damit meine ich folgendes : Wenn eine Kundin z.B.eine Hose in Kommision gibt für 10 Euro , verkauft wird sie dann für 20 Euro so ist der Verkaufserlös 10 Euro . Müssen dann nur die 10 Euro mit der Mwst. belegt werden und abgeführt werden ?
Die Kundin hat ja als Endverbraucherin bereits die Mwst bezahlt und der Verkäufer zahlt ja bei Auszahlung an die Kundin nicht 10 Euro plus Mwst , sondern nur 10 Euro.
Nochmals Danke
robbel
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Hallo Robbel,
damit meine ich folgendes : Wenn eine Kundin z.B.eine Hose in
Kommision gibt für 10 Euro , verkauft wird sie dann für 20
Euro so ist der Verkaufserlös 10 Euro.
Das hatte ich geahnt. Im genannten Beispiel ist der Erlös aber 20 €.
Erlös minus Wareneinsatz heißt (kumuliert) Rohertrag, im Einzelfall Marge oder (je nach Ansatz) unter Umständen Deckungsbeitrag. Die Differenzbesteuerung gem. §25a UStG findet sich teilweise auch unter dem (nicht ganz exakten) Begriff „Margenbesteuerung“.
Müssen dann nur die 10
Euro mit der Mwst. belegt werden und abgeführt werden?
Im Fall der Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG (unbedingt selber Lesen, hier ist die verlässliche Ausgabe mit dem Bundesadler: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ustg_1980/ ) funktioniert das so:
Erlös minus Wareneinsatz gleich Bemessungsgrundlage.
Bemessungsgrundlage geteilt durch 1,16 gleich fiktiver Umsatz.
16% davon gleich Umsatzsteuer.
Umsatzsteuer abzüglich Vorsteuer aus anderen Rechnungen als Wareneinkauf gleich abzuführende Umsatzsteuer.
Die Kundin hat ja als Endverbraucherin bereits die Mwst
bezahlt und der Verkäufer zahlt ja bei Auszahlung an die
Kundin nicht 10 Euro plus Mwst , sondern nur 10 Euro.
Mit Kundin ist hier wohl die Kommitentin gemeint. (Wie heißt dann die, die in den Laden kommt und die Ware kauft?) Wenn die dem Ladner Ware in Kommission gibt, ist sie erstmal seine Lieferantin, und es ist sein Bier, ob er sich lieber Lieferanten sucht, die USt ausweisen dürfen.
Aber genau auf den von Dir beschriebenen Sachverhalt ist der § 25a UStG zugeschnitten - er soll die Umsatzbesteuerung von Unternehmern erleichtern, die in großem Umfang bei Lieferanten einkaufen, die keine USt ausweisen können.
Falls Du übrigens in diesem Zusammenhang Internet-Recherchen betreiben willst: Gewöhn Dir den präziseren Begriff Umsatzsteuer an, Quellen mit den schwammigen Stichworten „Mehrwertsteuer“ oder gar (hatten wir hier auch schon) „Märchensteuer, hähähä“ sind in der Regel die weniger verlässlichen.
Schöne Grüße
MM