Bekannte arbeitet gelegentlich als Fotomodel. Muss Sie z.B. den vollen Mehrwertsteuersatz abführen?
Und wie sind die Einkünfte bei selbstständiger künstlerischer Tätigkeit zu besteuern?
Bekannte arbeitet gelegentlich als Fotomodel. Muss Sie z.B. den vollen Mehrwertsteuersatz abführen?
Und wie sind die Einkünfte bei selbstständiger künstlerischer Tätigkeit zu besteuern?
Hi,
was du machst, ist steuerlich keine künstlerische Tätigkeit, sondern es handelt sich um gewerbliche Einkünfte.
Diese unterliegt dem vollen Mehrwertsteuersatz.
Gruß
Peter
Danke erstmal, wo ist denn definiert was denn nun was ist ?? Wo finde ich ABgrenzungen?