Steuern bei Uni Job+Minijob

Hallo!
Ich bin Student und bis jetzt habe ich auf 400 euro basis gearbeite. nun jetzt werde ich anfangen in uni zu arbeiten als wissenschaftliche hilfskraft und weiss nicht, ob ich meinen ersten job zubehalten ohne steuern zu bezahlen darf. Ich war beim finanzamt und er hat mir gesagt (vielleicht habe ich es falsch verstanden), dass ich mich gar nicht um meinen minijob wegen steuern kümmern muss, da ich dort kein lohsteuerabzug abgegeben hab und wenn ich nicht in uni mehr als 800 eur/monat verdienen werde muss ich auch da kein steuern zahlen. das klingt mir aber bisschen unglaublich, nun würde ich sehr dankbar sein, wenn jemand mir bisschen mehr erklären könnte.
mfg,
saulius

Hallo Saulius,
das stimmt tatsächlich, was man beim Finanzamt gesagt hat.
MfG
J. Wolf

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Schöne Grüße

Hallo Saulius,
das stimmt tatsächlich, was man beim Finanzamt gesagt hat.
MfG
J. Wolf

Hallo,

es ist in der Tat so, dass auf den Minijob generell keine Steuern entfallen. 400 Euro sind 400 Euro und die sind steuerfrei.
Mit dem Job an der Uni ist es auch so, wie Du die Auskunft bekommen hast. Wer bis zu 800 Euro brutto im Monat verdient, hat lediglich Sozialabgaben zu zahlen und kommt so auf ca. 635 Euro netto.

Hallo Laulius Vaitiekénas,

grundsätzlich ist es richtig, was man Dir beim Finanzamt gesagt hat.

Der 400 Euro-Mini-Job hat mit Deinem neuen Hauptjob nichts zu tun.
Der Arbeitgeber führt zusätzlich zu diesen 400,00 € mindestens 30% pauschal an die sogenannte Mini-Job-Zentrale ab, welche bei der Knappschaft-Bahn-See geführt wird.

Für Deinen neuen „Hauptjob“ mußt Du Dir beim Finanzamt eine Bescheinigung besorgen „Lohnsteuer-Abzugsmerkmale“! Das ist quasi die neue Lohnsteuerkarte! Die benötigt Dein Arbeitgeber für Deine Lohn-/ Gehaltsabrechnung.

Bis rd. € 800,00 ist es richtig, daß davon keine Lohnsteuer abgezogen wird, sehr wohl jedoch Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung).

Damit bist Du ein völlig normale Arbeitnehmer, wobei es letztlich unwichtig ist, daß Du bis 800,00 € keine Lohnsteuer bezahlen musst.

Der Mini-Job hat damit, wie gesagt, nichts zu tun; nur dürfen die 400,00 € nicht überschritten werden.

Beste Grüße

maasterp

Vielen Dank für Ihren Antworte,
also zusammenfassend darf ich weiter bei mein minijob 400 verdienen und zusätzlich bei meinen neuen Hauptjob bis zu 800 brutto. Dazu muss ich bei meinen neuen Job Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug hinreichen (den ich eigentlich schon hab, Steuerklasse 1), aber sonst über die Steuern keine Sorge machen, weil es alles automatisch gemacht wird.
Grüße,
Saulius

Hallo Saulius Vaitiekėnas,

ja richtig!

Die 800,00 € sind aber keine Obergrenze, die nicht überschritten werden darf.

Wenn Du z. B. im Monat 40 Stunden für die Uni arbeitest und dafür 800,00 € bekommst, fällt keine Lohnsteuer an.

Wenn Du allerings 160 Stunden im Monat für die Uni tätig bist und dafür € 3.200,00 verdienst, fällt dann eben Lohnsteuer an, die Dein Arbeitsgeber automatisch an das Finanzamt abführt.

Die gesetzlichen Abgaben führt Dein Arbeitgeber automatisch richtig ab, und Du brauchtst Dich darum gar nicht zu kümmern.

Bei 800,00 € werden 165,82 € Sozialversicherungsbeiträge abgezogen und Du bekommst 634,18 € ausgezahlt.

Bei z. B. 1.000,00 € sind es € 207,25 an Sozialversicherungsbeiträge und € 11,83 Lohnsteuer, also 780,92 Auszahlung an Dich.

Bei 3.200,00 € sind es € 663,22 an Sozialversicherungsbeiträge und € 552,29 Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag, also 1.984,49 Auszahlung an Dich.

Mit freundlichen Grüßen

maasterp

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vielen dank nochmal! was ich jetzt nur machen muss ist so viel zu verdienen! :smile:
Grüße,
Saulius

das stimmt soweit. Interessant wird es nur, wenn noch mehr Einnahmen dazu kommen. Und wenn ggf. Bafög bezogen wird. Dann kann es zum Abzug von Bafög kommen

Hallo Stephanie,
danke für deine Antwort. Ich habe kein anderen Einkommen, und da ich Ausländer bin krieg ich auch kein Bafög.
Grüß, Saulius

Sorry,
aber mit dieser Materie kenn ich mich selbst nicht aus.

Hallo Sulius, Du musst auf jeden Fall Steuern bezahlen.

Hallo Saulius, Du musst auf jeden Fall Steuern bezahlen.

Nein du musst keine Steuern zahlen.
Pauschallohnsteuer in Höhe von 30% hab ich gelesen.
Damit sind die 400.-€ Jobs abgegolten.

Und mit den 800,-€ im Monat stimmt auch.

Hintergrund dazu:
Der Freibetrag den man verdienen kann ohne Lohnsteuer/Einkommensteuer zu zahlen beträgt 8.004,-€.
Was darüber hinaus geht muss versteuert werden.
Legt man jetzt noch den 1.000,-€ Werbungskosten Pauschbetrag zugrunde und Krankenversicherung [welche man geltend machen kann] sagt man dass pro Monat 800,-€ kein Problem sind.

Wenn du deine Gehaltsabrechnung am Monatsende bekommst guck da mal drauf - dein Arbeitgeber wird dir wahrscheinlich keine Steuer einbehalten haben. [Oder nur ein paar Euro]

Hallo Saulius,

wenn Sie als Geringfügig Beschäftigter („Mini-Jobber“) tätig sind bezahlt der Arbeitgeber pauschal sämtliche Abgaben (Steuern und Sozialversicherungsabgaben).

Wenn Sie im Anschluß für einen anderen Arbeitgeber als wissenschaftliche Hilfkraft tätig sind können Sie im Jahr ca EUR 9.000 verdienen. Erst was darüber hinaus geht wird einkommensteuerpflichtig. Wie bereits oben erwähnt wird der Lohn aus der Tätigkeit als nicht in die EUR 9.000-Grenze hineingerechnet. Sozialversicherungsabgaben fallen aber ab dem ersten EUR Verdienst an.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Viele Grüße

Steffen Reichl

Hallo Saulius,
kann Dir kurzfristig nicht helfen, da ich zur Zeit im Krankenhaus bin.
Ich hoffe, Du bekommst Rat von anderen Kollegen.
Gruß aus Bremen,
Kaktus

Antwort derzeit nicht möglich

Hallo,
der vom Finanzamt hat Recht.
Wichtig ist, beim Hauptjob in der Uni unbedingt eine Lohnsteuerbescheinigung vom Finanzamt mit Steuerklasse 1 vorlegen. Bis ca. 800 Euro im Monat fallen keine Steuern an und als Student sowieso keine Sozialversicherungsbeiträge.

Bitte beim Arbeitgeber des 400 Euro Jobs Bescheid geben, dass Sie jetzt eine Hauptbeschäftigung haben und der Minijob als Nebenjob läuft.

Beim Arbeitgeber in der Uni unbedingt den Nebenjob im Arbeitsvertrag genehmigen lassen. Sonst könnte es Probleme geben.

Viele Grüße
Sven Duwe

Lieber Saulius,
das stimmt so in etwa.
Etwas genauer: Fuer Minijobs (400,00 Euro monatlich, ab 2013 450,00 Euro) bezahlt der Arbeitgeber pauschal die Einkommenssteuer der Arbeitnehmer bezahlt nichts. Bei weiteren Jobs wird der Student wie ein normaler Arbeitnehmer behandelt, d.h. 8.004,00 Euro im Jahr (nachdem alle Werbungskosten, Vorsorgepauschalen usw. abgezogen wurden) bleiben auch dann steuerfrei, darueber hinaus gehende Verdienste werden normal gem. Steuertabelle progressiv besteuert. Der Verdienst aus dem Minijob bleibt auch dann steuerfrei.

Es sind aber noch einige Dinge zu beachten:

  1. Stehen dem Studenten wegen seiner Jobs nicht mehr 20 Stunden woechentlich fuer das Studium zur Verfuegung, kann das zur Exmatrikulation fuehren. Das ist aber kein Problem des Finanzamtes, sondern der Universitaetsverwaltung.
  2. Neben der Frage der Einkommensstsuer gibt es noch die der Sozialversicherung, weil bei beruflicher Taetigkeit der Student nicht mehr bei den Eltern mitversichert ist. Dafuer gibt es komplizierte Regelungen, die Du am besten bei der Bundesknappschaft – der bundesweiten Organisation der Minijobs – erfragen kannst: Kontakt: Tel. 08000-200 504 (gebuehrenfrei Mo-Fr 7-19 Uhr) oder per Email [email protected] oder auf deren website: [http://www.minijob-zentrale.de/nn_10958/DE/1__AN/7__…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10958/DE/1 AN/7 besonderheiten/4 studenten/InhaltsNav.html? nnn=true)
  3. Wer Bafoeg bekommt, dar maximal monatlich – alles in allem – 407,00 Euro im Monat dazu verdienen, ohne dass das Bafoeg gekuerzt wird.

Beste Gruessen
Bernhard

Hallo, bin bisschen spät dran mit der Antwort, aber vielleicht hilft sie doch noch. Man darf neben einer sv-pflichtigen Beschäftigung (> 401 €)einen weiteren Job auf 400 € Basis haben, wenn der erste AG zustimmt. Mehrere 400 € Jobs werden zusammengerechnet und sind dann beide sv-pflichtig und lohnstuerpfl.Der sv-pfl. Job erhält die Lohnsteuerkarte (z.B. I). Der andere kann pauschal versteuert werden. Bei zwei 400 € Jobs muss für den 2. Job die Steuerkarte VI geholt werden.
Schönen Tag noch
P.D.