Steuern bei Veräußerung der geerbten Immobilie

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe zusammen mit meinen beiden Geschwistern vor zwei Jahren ein Grundstück mit Altbestand geerbt. Jetzt soll ein (unbebauter) Teil dieses Grundstücks verkauft werden.
Fällt dabei eine Erbschaftssteuer an?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe zusammen mit meinen beiden Geschwistern vor zwei
Jahren ein Grundstück mit Altbestand geerbt. Jetzt soll ein
(unbebauter) Teil dieses Grundstücks verkauft werden.
Fällt dabei eine Erbschaftssteuer an?

Nein, Erbschaftsteuer kann dabei nicht anfallen, denn Erbschaftsteuer wird auf Erwerbe erhoben, welche aus Anlass eines Todesfalls erfolgen.

Beim Verkauf eines Grundstücks wird aber zum einen nichts erworben, sondern vielmehr veräußert. Und zum anderen besteht kein Zusammenhang mit einem Todesfall.

Erbschaftsteuer hätte allenfalls anlässlich des Erbfalls vor zwei Jahren erhoben werden können, aber danach war ja nicht gefragt.