Steuern bei Versicherungsvertretern

Moin Moin!
Nehmen wir an…
man macht sich zum 1.1.12 nach dem §84 HGB selbstständig mit der Firmierung e.K. und bekommt aus seinem Bestand eine Inkassoprovision von ca. 45.000€, welche in mtl. Raten ausgezahlt wird. Wie verhält es sich denn jetzt mit der Versteuerung? Muss man das monatlich versteuern oder läuft das komplett am Jahresende mit der Steuererklärung?
Also ich habe mir das bis jetzt immer so gedacht (Berechnung ohne Provisionen etc um es einfach zu halten):

45.000€ / 12 = 3750€; Auszahlung brutto wie netto, also keine mtl. Versteuerung

am Jahresende dann Gewerbesteuer- und Einkommenssteuererklärung

Gewerbesteuer
45.000€ Umsatz
-24.500€ Freibetrag

20.500€ Gewinn
–>ca. 3000€ Gewerbesteuer bei einem Hebesatz von 420%; davon sind ca. 2700€ anrechenbar auf die Einkommenssteuer

Berechnung Einkommenssteuer:

45.000€ Umsatz

  • 3.000€ PKV
  • 3.000€ RV/BU
  • 6.000€ Miete/Personal
  • 500€ EDV Miete
  • 3.500€ Fahrtkosten zu Kundenterminen

29.000€ Gewinn der zu versteuern ist
–> das macht das bei Stkl 1 4440€ Steuern im Jahr, abzgl. 2700€ aus der Gewerbesteueranrechnung = 1.740€ Einkommenssteuer
–> 29.000€ - 1.740€ = 27.260€ netto im Jahr und 2.270€ im Monat.

Sind meine Gedanken und Rechenwege dazu richtig? Sicherlich gibt es noch Feinheiten die man berücksichtigen kann, mir geht es nur im das Prinzip und um den Rechenweg.

Danke für eure Antworten!!!

Hallo,

bevor die Frage gelöscht wird…

Sie müssen sich entscheiden: EÜR oder Bilanz - danach richtet sich auch die st`l Behandlung - evtl. mal eine steuerliche Beratung, die sich bei Ihnen vor Ort mit allen weiteren Fragen besser klären lässt als hier!

Lia

Ich denke die EÜR wäre hier sinnvoll. Mir geht es hierbei auch nur um das Prinzip meiner Denkweise und ob das ungefähr richtig ist.
Oder um es mal konkreter zu machen:

  1. Kann ich bei der Gewerbesteuer nur den Freibetrag abziehen, wenn ich keine Kürzungs- und Hinzurechnungsbeträge habe? Oder kann ich bei der Gewerbesteuer auch Büromiete, PKV usw geltend machen?

  2. Nimmt man den Umsatz von 45.000€ als Bruttogehalt, zieht davon alle Ausgaben (Büromiete, Personalkosten, PKV, RV, Fahrtkosten…) ab, das Ergebnis ist dann das zu versteuernde Einkommen und errechnet daraus dann die Einkommenssteuer und somit dann ja auch das Nettogehalt?

Danke und Gruß
Malte

ich meine es durchaus ernst mit einer richtigen steuerlichen Beratung: Sie schmeissen hier alles durcheinander: sprechen von Bruttogehalt, dann von EÜR und verstehen auch die Gewerbesteuer nicht ( die wird ja nun nicht von Einnahmen berechnet, sondern vom Gewinn aus Gewerbebetrieb) und wenn Sie mtl. Teilbeträge erhalten, ist nicht das ganze „Brutto“ als Einnahme anzusehen!

Also schnellstens zu einbem Fachmann - oder sich ins Steuertrecht einlesen!

Ich denke die EÜR wäre hier sinnvoll. Mir geht es hierbei auch
nur um das Prinzip meiner Denkweise und ob das ungefähr richtig ist.

Die Denkweise ist hanebüchend falsch.

  1. Kann ich bei der Gewerbesteuer nur den Freibetrag abziehen,
    wenn ich keine Kürzungs- und Hinzurechnungsbeträge habe? Oder
    kann ich bei der Gewerbesteuer auch Büromiete, PKV usw geltend machen?

Einnahmen - Kosten = Gewinn

Vom Gewinn werden dann die Steuern ermittelt. PKV ist keine Betriebsausgabe, hat also hier gar nichts zu suchen.

  1. Nimmt man den Umsatz von 45.000€ als Bruttogehalt, zieht

Ein HGB-ler bezieht kein Gehalt.