Steuern bei zeitweiser Auslandstätigkeit

Hallo,
ich habe eine Frage zu folgender hypothetischer Situation.

Arbeitnehmer X arbeitet halbtags in Deutschland und sein Arbeitgeber führt regulär Steuern, Krankenversicherung usw. in Deutschland ab. Das Brutto-Jahresgehalt liebt bei beispielsweise 18.000 €. In den Sommermonaten arbeitet X als Surflehrer auf Hawaii und verdient dort innerhalb seines 6-wöchigen Jahresurlaubs (auf Rechnung 6000 US-$).

Wie muss X das versteuern? Im Amerika, in Deutschland, als teilweise Selbständiger usw. usw.
Kann mir jemand hierzu eine überschlägige Antwort geben?

Danke
stenella

Hy,

wer in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, also mindestens sechs Monate im Jahr in Deutschland verbringt, ist mit seinem kompletten Welteinkommen, also alles was man einnimmt, egal in welchem Staat, in Deutschland steuerpflichtig.
Der Staat, in welchem die Einnahmen erzielt werden, hat i.d.R. gemäß den Doppelbesteuerungsabkommen, das Recht, bereits „seine“ Steuer (Quellensteuer) einzubehalten. Diese kann dann aber grundsätzlich (ähnlich wie die vom deutschen Arbeitgeber abgeführte Lohnsteuer) auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden.

Gruß, Kai

Danke Kai,
leider bin ich absoluter Laie, sodass ich Ihre Antwort nicht ganz verstanden habe.

Ist es so, dass der Arbeitgeber in Hawaii die Steuern abführt und X somit in Deutschland für den in Hawaii erworbenen Geldbetrag nicht steuerpflichtig ist oder ist es so, dass X in Deutschland dem Finanzamt sagen müsste, dass er im Hawaii xxx-tausend $ verdient hat?

Reicht in zweiterem Fall X’ Rechnung als Beweis? Da könnte er ja auch beliebige Fantasiesummen angeben oder wie kann X gegenüber dem Finanzamt hieb- und stichfest darlegen, was er tatsächlich in Hawaii verdient hat. Schließlich will X ja kein Steuerbetrüger sein.

Welcher $-Kurs wird für die Besteuerung zugrunde gelegt?

Gibt es leicht lesbare Bücher wo das mit dem „Doppelbesteuerungsabkommen“ auch für Laien nachlesbar ist?

Danke
stenella

Servus,

Anrechnung der ausländischen Steuer kommt bei N-Einkünften so gut wie nicht (wahrscheinlich gar nicht) vor, und bei SE-Einkünften muß man sie auch suchen.

Der „Normalfall“ (falls man davon in der wundersamen Welt der DBAn reden kann) ist, daß das Besteuerungsrecht einem der beiden Staaten zugewiesen wird. Wenn das Besteuerungsrecht beim „fremden“ Staat ist, wirkt sich das auf die deutsche ESt nur über den Progressionsvorbehalt aus.

Bei SE-Einkünften ist eher problematisch, daß deutsche Selbständige oft genug erst dann mitkriegen, daß ihre Einkünfte im Einsatzland nicht steuerbar sind, wenn dort schon alles gelaufen ist.

Schöne Grüße

MM

Hi,

wer in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt hat, also mindestens sechs Monate im Jahr in
Deutschland verbringt, ist mit seinem kompletten
Welteinkommen, also alles was man einnimmt, egal in welchem
Staat, in Deutschland steuerpflichtig.

jo, das nennt sich Welteinkünfteprinzip, hilft aber zur Frage nicht weiter

Der Staat, in welchem die Einnahmen erzielt werden, hat i.d.R.
gemäß den Doppelbesteuerungsabkommen, das Recht, bereits
„seine“ Steuer (Quellensteuer) einzubehalten.

nee du, diese Regel gibt es nicht. Die Doppelbesteuerungsabkommen weisen entweder nur einem Staat das Besteuerungsrecht zu oder beiden Staaten, wobei der Ansässigkeitsstaat die Quellensteuer wie im Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart (ob und Höhe) anrechnet.

Aber nach diesen allgemeinen Ausführungen: Das hilft dem Frager auch nicht weiter.

Diese kann dann
aber grundsätzlich (ähnlich wie die vom deutschen Arbeitgeber
abgeführte Lohnsteuer) auf die deutsche Einkommensteuer
angerechnet werden.

Grundsätzlich: igitt
diesen Grundsatz gibt es nicht und die Anrechnung ist auch nicht wie bei Lohnsteuer.

Insgesamt: Lass es, wenn du keine Ahnung hast.

Schöne Grüße
C.

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Hi,

Ist es so, dass der Arbeitgeber in Hawaii die Steuern abführt

in der Ausgangsfrage waren es selbständige Einkünfte, jetzt ist von einem Arbeitgeber die Rede, also nichtselbständiger Arbeit.

Was ist es? Bzw beschreib es…

und X somit in Deutschland für den in Hawaii erworbenen
Geldbetrag nicht steuerpflichtig ist oder ist es so, dass X in
Deutschland dem Finanzamt sagen müsste, dass er im Hawaii
xxx-tausend $ verdient hat?

Die Einküfnte muss man auf jeden Fall angeben.

Führt der Arbeitgeber (falls er einer ist) amerikanische Lohnsteuer ab, dann ist der Bruttolohn in Deutschland steuerfrei mit Progressionsvorbehalt.

Ist es selbständige Tätigkeit und gibt es kein Büro für diese Tätigkeit, dann ist es in Deutschland zu versteuern.

Einfach beim Arbeitgeber fragen, ob er es bei der amerikanischen Behörde als Lohn angibt und Steuer abführt.

Reicht in zweiterem Fall X’ Rechnung als Beweis? Da könnte er
ja auch beliebige Fantasiesummen angeben oder wie kann X
gegenüber dem Finanzamt hieb- und stichfest darlegen, was er
tatsächlich in Hawaii verdient hat. Schließlich will X ja kein
Steuerbetrüger sein.

Rechnung
amerikanische Lohnbescheinigung
Überweisung auf Bankkonto

Welcher $-Kurs wird für die Besteuerung zugrunde gelegt?

amtliche Kurs, der für Umsatzsteuerzwecke festgestellt wird

Gibt es leicht lesbare Bücher wo das mit dem
„Doppelbesteuerungsabkommen“ auch für Laien nachlesbar ist?

nee

Schöne Grüße
C.