Steuern beim Betreiben eines Nebengewerbes?

Hallo!

Ich habe einen Gewerbeschein für ein sog. ,Nebengewerbe" und nun Post vom Finanzamt erhalten.
Nun ist der Punkt gekommen, an dem ich mir nicht sicher bin, ob es sich tatsächlich lohnt, den Gewerbeschein weiterhin zu behalten.
Ich bin momentan arbeitslos, allerdings nicht arbeitslos gemeldet und familienversichert.
Ergo habe ich eigentlich keine Haupttätigkeit.
Versichern über das Gewerbe wäre wohl kaum möglich, da u.U. gar keine Umsätze erzielt werden.
Des Weiteren könnte es ja sein, dass ich keine Umsätze erziele - müsste ich in diesem Fall trotzdem Steuern (ggf. im Voraus?) bezahlen?
Ich habe gelesen, dass auf alle Einnahmen eine Umsatzsteuer monatlich entrichtet werden muss - prinzipiell kein Problem, ABER was ist mit dem restlichen Geld? Ist es steuefrei, sofern der ,Gewinn" € 400,00 im Monat nicht übersteigt?

dr_john_becker

Hallo Sebastian,

Des Weiteren könnte es ja sein, dass ich keine Umsätze erziele

  • müsste ich in diesem Fall trotzdem Steuern (ggf. im Voraus?)
    bezahlen?

Das kommt drauf an. Es gibt Steuerarten, die unabhängig von Umsätzen, Erträgen usw. sind. So kostet z.B. das Betreiben von Videokabinen, in denen X-Filme angeschaut werden können, je nach Gemeinde im Detail unterschiedlich geregelt, in der Regel Vergnügungsteuer pro Monat und Bildschirm. Schankerlaubnissteuer und derlei Dinge gibts dann auch noch, aber die sind hier wohl nicht gemeint.

Einkommensteuer wird bloß festgesetzt, wo ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 7.665 € im Jahr vorliegt. Zu versteuerndes Einkommen = Summe der Einkünfte minus Sonderausgaben minus außergewöhnliche Belastungen. Eine Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebeneinkünften gibts dabei keine. Bei zusammen veranlagten Ehegatten werden die einzelnen genannten Positionen jeweils zusammengerechnet.

Ich habe gelesen, dass auf alle Einnahmen eine Umsatzsteuer
monatlich entrichtet werden muss

Ja, falls es sich nicht um steuerfreie Umsätze handelt, oder um solche, für die der Leistungsempfänger die USt schuldet; oder auch um Einnahmen, die keine steuerbaren Umsätze sind.

Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb oder sonstiger selbständiger Arbeit von 400*12 = 4.800 € liegt der Steuerpflichtige noch satt unter dem Grundfreibetrag im ESt-Tarif (s.o.), falls keine anderen Einkünfte vorliegen.

Um die Ermittlung, Darstellung und Erklärung des Überschusses oder des Gewinnes kommt er aber nicht rum, auch wenns keine ESt kostet. Die Aufzeichnungen werden bei Einkünften, die nachhaltig größer Null sind, aber nicht zu einem zu versteuernden Einkommen führen, das größer ist als der Grundfreibetrag, allerdings sehr einfach gehalten werden können: Es hängt ja nichts weiter davon ab.

Schöne Grüße

MM

Ich bin … familienversichert.

Ist es steuefrei, sofern
der „Gewinn“ € 400,00 im Monat nicht übersteigt?

zum Thema Steuer hat MM schon geantwortet.
Ab 400€ Gewinn pro Monat ist man bei der Krankenkasse nicht mehr familienversichert sondern muss selbst zahlen.

Gruß JK