Steuern beim Immoblienverkauf

Wenn eine Immobilie nach 3 1/5 Jahren nach Kauf und Eigennutzung wieder verkauft wird, wieviel STeuern muß der Verkäufer zahlen? Gilt das für den gesamten Verkaufspreis oder nur für den wirklichen Gewinn, wenn die Bank noch eine Darlehensforderung hat? Wird dabei auch die Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigt?

Wenn eine Immobilie nach 3 1/5 Jahren nach Kauf und
Eigennutzung wieder verkauft wird, wieviel STeuern muß der
Verkäufer zahlen?

Meines Wissens gar keine, da die Spekulationsfrist bei selbstgenutzten Objekten nur 2 Jahre beträgt.

Gilt das für den gesamten Verkaufspreis oder
nur für den wirklichen Gewinn,

Natürlich nur für den Gewinn.

wenn die Bank noch eine Darlehensforderung hat?

Was hat das damit zu tun.

Wird dabei auch die Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigt?

Die schmälert den Gewinn natürlich.

private Veräußerungsgeschäfte Grundstück
Hi,

schau dir mal § 23 EstG an
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html

bei Eigennutzung wird nix versteuert

Schöne Grüße
C.

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Wenn ich das nicht falsch gelesen habe, liegt leider Steuerpflicht vor, da nicht länger als 10 Jahre gehalten!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Servus,

in der Frage steht „nach Kauf und Eigennutzung“.

Und in § 23 Abs 1 Nr. 1 EStG steht:

„Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden“

  • jetzt klarer?

Schöne Grüße

MM

Hallo,
entschuldigung da muss ich nochmal kurz nachfragen:
Wenn direkt nach dem Kauf die Immobilie wieder verkauft wird oder noch ein Jahr gewartet wird (in welchem die I. weder selbst bewohnt noch vermietet wird), liegt dann eine Steuerpflicht vor?

Vielen Dank
Granini

[MOD] KOmplettzitat gelöscht

Servus,

die Ausnahme „ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken“ ist positiv formuliert. D.h. in allen anderen Fällen, egal ob Vermietung oder Garnichtnutzung oder irgendwas anderes, gibt es keine Ausnahme.

Damit ist der Veräußerungsgewinn im beschriebenen Fall steuerbar.

Schöne Grüße

MM