Steuern beim Nebengewerbe

Hallo,

mein Frau möchte eine Gewerbe Anmelden als Kleinunternehmer mit Kleinunternehmer Reglung §19.
Sie ist momentan Arbeitslos, hat also kein einkommen!
1 Kind was 9 Monate alt ist!

Ab wie viel € und was für Steuern muss Sie an Vater Staat also Finanzamt zahlen?

Schöne Grüße
Ali2929

Hallo,

wenn Sie im ersten Geschäftsjahr nicht über ein Umsatz von 15.000€ kommt dann braucht Sie keinen Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen. Aber, auch dann darf Sie keine Umsatzsteuer in Ihren Rechnungen festsetzen. Das alles bleibt auch so, wenn Sie im 2. Geschäftsjahr nicht über 50.000€ kommt!

Weiterhin wird der Gewinn zu Euren Steuererklärungen berücksichtigt und beim Finanzamt werdet Ihr wahrscheinlich über eine zusammengelegte Steuernr. bekommen.

MFG

Hallo,

mein Frau möchte eine Gewerbe Anmelden als Kleinunternehmer
mit Kleinunternehmer Reglung §19.
Sie ist momentan Arbeitslos, hat also kein einkommen!
1 Kind was 9 Monate alt ist!

Ab wie viel € und was für Steuern muss Sie an Vater Staat also
Finanzamt zahlen?

Schöne Grüße
Ali2929

Guten Tag,

Die Umsatzgrenze bei der Kleinunternehmerregelung (siehe auch § 19 Umsatzsteuergesetz UStG) liegt bei 17.500 € im Jahr. In darauffolgenden Jahr wirst du weiter als Kleinunternehmer behandelt, wenn der Umsatz nicht über 50.000 € lag. Kommst du in Jahr 1 bereits über 17.500 € Umsatz, muss für alle erzielten Umsätze die Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Daher sollte die Einschätzung des voraussichtlichen Umsatzes realitätsnah sein!

Ausserdem muss auf den von dir ausgestellten Rechnungen der Hinweis vermerkt sein, dass du von der Umsatzsteuer befreit bis. Und es darf auf gar keinen Fall Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden, sonst nimmt das Finanzamt automatisch an, dass die Kleinunternehmerregelung nicht angewendet wird.

Weitere Infos zum Thema Rechnung schreiben findest du auch hier http://rechnung-schreiben.org/

Grüße
Franco_01

Hallo, beim Nebengewerbe ist es so, daß der Gewinn ganz normal über die Einkommensteuer versteuert wird, d.h. daß du mit deiner alljährlichen Einkommensteuererklärung nur die Einnahmen-Ausgabenrechnung deiner Frau beilegen mußt. Ich meine ab einem Gewinn von 24.500,-€ mußt du Umsatzsteuer zahlen.