Guten Tag,
Die Umsatzgrenze bei der Kleinunternehmerregelung (siehe auch § 19 Umsatzsteuergesetz UStG) liegt bei 17.500 € im Jahr. In darauffolgenden Jahr wirst du weiter als Kleinunternehmer behandelt, wenn der Umsatz nicht über 50.000 € lag. Kommst du in Jahr 1 bereits über 17.500 € Umsatz, muss für alle erzielten Umsätze die Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Daher sollte die Einschätzung des voraussichtlichen Umsatzes realitätsnah sein!
Ausserdem muss auf den von dir ausgestellten Rechnungen der Hinweis vermerkt sein, dass du von der Umsatzsteuer befreit bis. Und es darf auf gar keinen Fall Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden, sonst nimmt das Finanzamt automatisch an, dass die Kleinunternehmerregelung nicht angewendet wird.
Weitere Infos zum Thema Rechnung schreiben findest du auch hier http://rechnung-schreiben.org/
Grüße
Franco_01