Wenn ein Ehepaar in getrennten Haushalten lebt und beide arbeiten, wie wird dann die Beitragsstaffelung für den Kindergarten und die Schule (PS) festgelegt?
Werden beide Gehälter voll mit einberechnet zur Beitragsfestlegung?
Über eine Antwort würde ich mich freuen
Vielen Dank
(Anaid)
hallo anaid,
ich habe zwar ahnung von der arbeit im kindergarten, jedoch die finanzen sind davon ausgeschlossen. du solltest dich bei dem träger der einrichtung informieren. ich kann mir vorstellen, dass es zwischen den trägern unterschiede gibt, wie die kindergartengebühren berechnet werden. vom gefühl her würde ich jedoch sagen, wenn die gebühren nach einkommen berechnet werden, dass dann das einkommen des elternteils zugrunde gelegt wird, bei dem die kinder in der regel leben.
viele grüße rosemarie
Hallo,
kommt darauf an, wie ihr familienstand zur zeit ist. sind sie getrennt, dann wird nur das gehalt desjenigen herangezogen bei dem die kinder leben. natürlich unter berücksichtigung von unterhaltszahlungen und kindergeld. voraussetzung sind glaube ich auch getrennte konten. leben sie nur wegen der arbeit oder aus persönlichen gründen in getrennten wohnungen, wirtschaften aber zusammen können sie die kosten für den zweiten haushalt als besondere belastung angeben. das bedeutet dann meist, dass man einen ermäßigungsantrag stellen muß.
gruß
Hallo,
entschuldigen sie die späte Antwort!!(Habe es vergessen!;-((
Das weiss ich leider nicht.
Da müssten Sie im Jugendamt/Bürgerbüro nachfragen oder die Leiterin des Kiga. weiß Bescheid.
Gruss Claudia
die Beitragsstaffelung für den
Kindergarten und die Schule (PS) festgelegt?Werden beide Gehälter voll mit einberechnet zur
Beitragsfestlegung?
(Anaid)