Hallo,
wenn Du eine Immobilie auf Rentenbasis verkaufst,
musst Du diese Einnahme - Verkauf versteuern?
Wer weiss Rat?
Mit freundlichem Gruß
G.K.
Hallo,
wenn Du eine Immobilie auf Rentenbasis verkaufst,
musst Du diese Einnahme - Verkauf versteuern?
Wer weiss Rat?
Mit freundlichem Gruß
G.K.
zweiter versuch
Hallo,
fogendes gilt wenn der Kapitalwert der Rente dem Wert der Immobilie entspricht.
Die erhaltene Rentenzahlung besteht aus einem Tilgung und Zinsanteil (Kaufpreisstundung).
Zinsanteil:
Der Zinsanteil wird bei einer Veräußerung gegen Leibrente mit dem Ertragsanteil versteuert.
Dieser ergibt sich aus der Ertragsanteiltabelle in § 22Nr.1 S. 3 a, bb EStG .
Tilgungsanteil:
Der Tilgungsanteil ist nur dann steuerbar wenn die Immobilie innerhalb der 10 Jahresfrist
gem. § 23 (1) S 1 Nr. 1 EStG veräußert wurde. Wenn ja, ergibt sich erst dann ein Gewinn nach §23 EStG wenn die Anschaffungskosten (einschließlich Veräußerungskosten) der Immobilie durch den Tilgungsanteil aufgebraucht sind.
Wird eine Zeitrente vereinbart werden hinsichtlich des Zinsanteils keine sonstigen Einkünfte erzielt sondern Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Ermittlungsmethode des Zinsanteils ist ebenfalls eine andere.
Gruß