ich habe eine Frage… Meine Eltern übertragen mir ihr zweites Haus, Übertragungswert 360000 Euro, gleichzeitig werde ich meine zwei Geschwister mit jeweils 120000 Euro ausbezahlen… Nun möchte ich gerne wissen ob meine Geschwister auf dieses Geld Steuern bezahlen müssen… Kann mir jemand helfen?
zu dem Konkreten Fall kann man nichts sagen, da viele Details unklar sind:
Grundsätzlich sind Schenkungen steuerpflichtig „Schenkungssteuer“. Es gibt Freibeträge für Verwandte, je nach Art der Verwandtschaft unterschiedlich. P.S: Auch das Übertragen des Hauses ist eine Schenkung.
Die Schenkungsbeträge der letzten 10 Jahre vor dem Tod des Verschenkenden gelten dabei „rechtlich vereinfacht ausgedrückt“ nachträglich nicht als verschenkt, sondern werden bei Eintritt des Todes binnen 10 Jaren nach Schenkung dem Erbe zugerechnet. D.h. es fällt auf den Gesamtbetrag Schenkungen der letzten 10 Jahre plus Erbe insgesamt die Erbschaftssteuer an (abzgl. Freibeträge). Deswegen sollten die Vererbenden „frühzeitig“ mit Schenkungen das Geld (abhängig von Menge und Ziel / Verwandschaftsgrad) an die nachfolgende Generation weitergeben, um die Freibeträge entsprechend auszunutzen. Ein Pflichtteilberechtigter kann sogar einen Pflichtteil unter „Rückgängigmachung der Schenkung der letzten 10 Jahre“ ermitteln und dann seinen Pflichtteil berechnen. Verschenkt also ein Vater 80% seines Vermögens (z.B. 400.000 von 500.000 Vermögen) im Sterbebett an seine Geliebte, dann wird im Fall eines Todes der einzige Sohn seine 250.000 € (50% Pflichtanteil) beanspruchen können.
So ist zumindest mein aktuelles Rechtsverständnis / Wissen, Details und Richtigkeit der Aussagen bitte mit Steuerberatern und Rechtsexperten für Erbschaftsrecht klären.
Freibeträge kann man ergooglen, z.B. bei Wikipedia nachlesen. Für Kinder 400.000 € pro 10 Jahre (alles zusammengerechnet). D.h. inkl. Auto Finanzierung, Mietzusschuß während Studium, usw.
Alle angaben ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung, das nur als allgemeine Info, was mein Wissensstand zu dem Thema ist und was ich konkret einen Steuerberater, Rechtsexperten unter Offenlegung aller Details fragen würde.
danke schonmal für Deine Antwort. Ich habe mich schon informiert das ich keine Steuern bezahlen muss da ich als Kind 400000 E steuerfrei geschenkt bekommen kann… allerdings ist die Frage ob das Geld das ich an meine Geschwister auszahle versteuert werden muss? Eiegntlich nicht da es ja auch eine Schenkung meiner Eltern ist aber ich bin nicht sicher, da der Grundbucheintrag direkt von meinen Eltern an mich geht… Im Notarvertrag steh allerdings die Auszahlung meiner Geschwister mit jeweils 120000 E mit drin…Nun haben meine Eltern die Befürchtung das ich keine Steuern und meine Geschwister Steuern darauf zahlen müssen… Alles etwas kompliziert…
Hallo Anja,
als Kinder habt Ihr jeweils bei der Erbschaftssteuer einen Freibetrag in Höhe von € 400.000,00. in diesem Fall ist es ja keine Erbschaft, sondern eine Schenkung. Steuerlich wird das gleich behandelt. Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer fällt also nicht an.
Gruß
Hi, das spielt keine Rolle. Einziger Wermutstropfen: die Grunderwerbssteuer wird in jedem Fall fällig, sogar wenn es sich bei dem Grundstück um Erbpacht handelt." Vater" Staat denkt an sich zuerst. 3,5 % sind derzeit fällig.Nicht der reine Grundstückswert ist hierr Brechnungsgrundlage, sondern der gesamte Liegenschaftswert. Bei der Erbpacht wird der Jahreszins mit der Nutzungsdauer multipliziert und daraus die GEW errechnet. Wenn allerdings das Haus vermietet wird, sind alle Kosten, die mit der Erzielung von Einkünften; sprich Miete, zusammen hängen,wieder absetzbar. Nur die Differenz zwischen Mieteinkünften und Ausgaben für das Haus muss versteuert werden ( Anlage V zur Einkommensteuererklärung.
Gruß
Super, danke für die Antwort!! Auch wenn das Haus im Grundbuch
direkt an mich überschrieben wird?
Ich denke, ich habe es soweit ich es kann, beantwortet: Deine Geschwister sind auch Kinder Deiner Eltern und haben damit auch einen Freibetrag (den gleichen wie Du) Wenn der überstiegen wird, ggf. in Zusammenhang mit einer Erbschaft oder anderen Schenkungen, dann wird’s doch steuerpflichtig. (Soweit ich das weiß, bin aber kein Steuerberater und kenne nicht alle details zu den aktuellen Regeln). D.h. im Zweifel den Steuerberater / Notar fragen. Der solle es m.E. besser / verbindlicher wissen.
Dazu kann ich gar nichts sagen, empfehle unbedingt einen Steuerberater. Weil es sich doch um größere Werte handelt, benötigt man auch weiterhin jedes Jahr. Unbedingt auch alles vertraglich beim Notar absichern.
MfG Lise
Ich bin mir nicht ganz sicher ob und in welcher
Höhe Erb- bzw. Schenkungssteuer entfällt.
Vielleicht kann Dir jemend anderes eine bessere
Auskunft erteilen.
Tut mir Leid.
Gruß M.
Gründsätzlich würde ich das in einer Übertragungsurkunde vermerken, dass Du die zwei anderen Geschwister auszahlst. Dann ist es meines Erachtens wie Schenkung von Eltern. Ist ziemlich schwierig. Hie hilft glaub wirklich nur ein Steuerberater…