Hallo liebe www-Leute,
ich sitze hier über einem Übungsbogen vor einer Frage die ich nicht verstehe. Nie gehört -
Was sind Steuern die aktiviert werden müssen?
Wer weiß das?
Noch eine andere Frage:
Wie lautet der Buchungssatz bei der Eröffnung der Bestandskonten?
a) Bei den Aktivkonteb
b) bei den Passivkonten
Bis ich das in Erfahrung bringe, mach ich mich über die anderen Fragen her ;o)
Schon mal vielen Dank im Voraus.
Gruß Moni
Hallo,
ich sitze hier über einem Übungsbogen vor einer Frage die ich
nicht verstehe. Nie gehört -
Was sind Steuern die aktiviert werden müssen?
http://de.wikipedia.org/wiki/Latente_Steuern
Gruß
Christian
Hallo liebe www-Leute,
Hallo liebe Moni,
Noch eine andere Frage:
Wie lautet der Buchungssatz bei der Eröffnung der
Bestandskonten?
a) Bei den Aktivkonteb
b) bei den Passivkonten
Steht das denn nicht in den begleitenden Unterlagen zu den Übungsaufgaben ?
a) aktives Bestandskonto an EBK
Bsp: Maschinen an EBK
b) EBK an passives Bestandskonto
Bsp.: EBK an Eigenkapital
VG
Sebastian
Hallo liebe www-Leute,
ich sitze hier über einem Übungsbogen vor einer Frage die ich
nicht verstehe. Nie gehört -
Was sind Steuern die aktiviert werden müssen?
Wer weiß das?
Hallo Moni,
dazu siehe dazu natürlich die Äusserungen meiner Vorgänger - aber auch,
- es gibt ja in Deutschland endlos viele „Bagatell/- oder und AbgabeSteuern“ oder „Verdeckesteuern“ - die erhoben und abgeführt werden müssen. Die Latenten -Steuern wurden erklärt - es gibt aber eben auch die anderen, die beim Einkauf der zu aktivierenden Wirtschaftgüter nun mal zu den Anschaffungskosten gehören - z.B. Schaumweinsteuer, Minaralölsteuer - hierzu auch die Bevoratungssteuer, die Ökosteuer - u.v.a. mehr - die im Kaufpreis enthalten sind - vom Verkäufer abzuführen sind, aber beim Käufer als Anschaffungskosten bei der Wertermittlung zur Bilanzierung - dazugehören.
Grüsse Rainer
Noch eine andere Frage:
Wie lautet der Buchungssatz bei der Eröffnung der
Bestandskonten?
a) Bei den Aktivkonteb
b) bei den Passivkonten
Hallo Moni,
EBK = Eröffnungsbilanzkonto / sprich Aktivkonto an Vortragskonto und
Vortragskonto an Passivkonto (unterschiedliche Konten für Sachkonten und Debitoren und Kreditoren (aus Abstimmungsgründen) - aber Summe aller Vortragskonten muss wieder = 0 sein
Grüsse Rainer
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Erweiterung
gem. § 9b EStG gehört der Vorsteuerbetrag nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes, soweit er bei der Umsatzsteuer abgezogen werden kann, nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts, auf dessen Anschaffung oder Herstellung er entfällt.
Im Umkehrschluss bedeutet das: ist die Umsatzsteuer nicht abzugs-
fähig, ist auch die Umsatzsteuer zu aktiveren.
Begründung: bei dieser Steuer handelt es sich dann nicht um einen
„durchlaufenden Posten“ sondern um eine effektiv für das Unternehmen
angefallene Zahllast.
Für die Vorsteuerabzugsfähigkeit siehe § 15 Abs. 1 und Abs. 1a UStG.
mit freundlichen Grüßen
MicLot