Steuern Doppel Depot Strategie um FiFo zu umgehen

Guten Tag,

Ich beschäftige mich gerade mit der Möglichkeit die FiFo - Methode bei einer Aktienposition, die aus gleichnamigen Wertpapieren besteht, die ich zu verschiedenem Datum mit unterschiedlichen Einkaufskursen gekauft habe, mit einer einfachen Doppel - Depot - Strategie zu umgehen. Also, mein Depot in zwei voneinander getrennten Depots aufzusplitten, um selbst entscheiden zu können, welche Wertpapiere ich mit welch’ einem Einkaufkurs, wann verkaufen möchte.

Meine Frage ist nun, in wie weit dieses nachträgliche Aufsplitten von Aktienpositionen vom Finanzamt akzeptiert wird?

Vielen Dank für eure Antworten und Kommentare.

Gruß

Sebastian

Hallo, ich glaube ich verstehe die Frage nicht.

Also Sinn macht das doch nur bei Papieren die noch vor der Abgeltungssteuer gekauft wurden.
Für nach Einfürhung der Abgeltungssteuer gekaufte Papiere macht es steuerlich sowie renditemäßig keinen Unterschied welches Papier X Du aus Deinem Depot verkaufst - (Gesamtbetrachtung) Eine Unterteilung wäre rein für statistische Zwecke sinnvoll.

Oder übersehe ich da was?

Guten Tag,

Ich beschäftige mich gerade mit der Möglichkeit die FiFo -
Methode bei einer Aktienposition, die aus gleichnamigen
Wertpapieren besteht, die ich zu verschiedenem Datum mit
unterschiedlichen Einkaufskursen gekauft habe, mit einer
einfachen Doppel - Depot - Strategie zu umgehen. Also, mein
Depot in zwei voneinander getrennten Depots aufzusplitten, um
selbst entscheiden zu können, welche Wertpapiere ich mit
welch’ einem Einkaufkurs, wann verkaufen möchte.

Meine Frage ist nun, in wie weit dieses nachträgliche
Aufsplitten von Aktienpositionen vom Finanzamt akzeptiert
wird?

Vielen Dank für eure Antworten und Kommentare.

Gruß

Sebastian

Hallo,

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Also, es geht hierbei auf jeden Fall auch um die Wertpapiere, die vor der Einführung der Abgeltungssteuer gekauft worden sind.

Bei Wertpapieren, die nach der Abgeltungssteuereinführung gekauft worden sind, ist es aus dem Grund interessant, weil eine Wertpapierposition aus mehreren verschiedenen Transaktionen bestehen kann, die zu unterschiedlichen Einkaufspreisen durchgeführt worden sind.

Nun möchte ich bspw. den Sparerpauschalbetrag von 801,- Euro gem. § 20 (9) EStG nutzen, in dem ich Wertpapierpositionen abstoße. Hier möchte ich natürlich nur die Positionen abstoßen, welche den niedrigsten Einkaufskurs hatten, um den höchstmöglichen Gewinn zu erzielen. Würde ich nun jedoch einfach Wertpapiere abstoßen, würde automatisch das FiFo Prinzip angewendet werden. Und wenn nun die Wertpapiere mit den niedrigsten Einkaufskursen nicht in der ersten, sondern in der letzten Transaktion gekauft worden sind, würden diese nicht veräußert werden, sondern halt immer die, die zuerst gekauft worden sind, also unabhängig vom Einkaufspreis.

–> Um diese Situation zu umgehen, würde ich, genauso wie grundsätzlich auch bei der Abgeltungsteuerthematik, ein separates Unterdepot eröffnen, um die Wertpapiere mit den niedrigsten Einkaufskursen, die ich auch verkaufen will, dort hinzuschieben und somit das FiFo - Prinzip zu umgehen.

Freue mich schon auf deine Antwort und wünsche noch eine schöne Vorweihnachtszeit.

Gruß

Sebastian