Steuern durch Verkauf von geerbter Landwirtschaft

Hallo,

angenommen Person A erbt einen Resthof von Person X, die „nur“ Hof-Vorerbe war. Person A wurde - neben B - als endgültiger Erbe bereits in einem Testament von 1940 vorgeschlagen. Erbe wurde nun A.

Person A ist nun offizieller Erbe mit Hoffolgezeugnis von einem Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieb, der im eigentlichen Sinne seit ca. 1970 gar keiner mehr ist. Es gibt nur noch Ackerflächen, die seit Jahren verpachtet sind.

Möchte A das Land verkaufen, so wird sicherlich ein großer Teil an Steuer fällig, da das Land offiziell noch zum Land- und Forstwirtschaftlichen Vermögen zählt.

Wie kann A sich verhalten, um der Steuerzahlung langfristig auszuweichen? Den Betrieb auflösen, sodass das Land in Privatbesitz übergeht?

Änderungen in der Erbfolge sollten dadurch nicht greifen, (Stichwort 10-jährige Haltefrist), da das Erbe offiziell bereits 1956 angetreten wurde?

Vielen Dank für Eure Einschätzungen

Markus

da das Erbe offiziell
bereits 1956 angetreten wurde?

Sorry, soll 1940 heißen