Steuern - ehrenamtlicher Freibetrag überschritten

Hallo,

wenn man als Student den ehrenamtlichen Freibetrag von 2100 Euro überschreitet, muss man dann Steuern zahlen?
Oder „nur“ Rentenabagben. Aber wie hoch sind diese? Sind es 13%? Oder 20%? Oder was ganz anderes?
Muss am Ende des Jahres ein Lohnsteuerjahresausgleich oder sonstiges für das Finanzamt gemacht werden?

Viele Grüße und Danke für Antworten
Charlotte

Hallo,

wenn man als Student den ehrenamtlichen Freibetrag von 2100
Euro überschreitet, muss man dann Steuern zahlen?

Hier ist der Übungsleiterfreibetrag gemeint?

Oder „nur“ Rentenabagben. Aber wie hoch sind diese? Sind es
13%? Oder 20%? Oder was ganz anderes?

Ist es denn eine abhängige Beschäftigung? Sowas kann ja auch gewerblich, freiberuflich gemacht werden.

Muss am Ende des Jahres ein Lohnsteuerjahresausgleich oder

sonstiges für das Finanzamt gemacht werden?
Wieviel verdinet man denn im Jahr insgesamt? Wenn überhaupt muss man eventuell eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Grüße

Guten Tag,

nein, es ist kein Übungsleiterfreibetrag. Nennt sich ehrenamtlicher Freibetrag für Kinderbetreuung in den Ferien etc.
Der Verdienst liegt zwischen 300 - 400 Euro im Monat, einen Monat (in den Sommerferien) waren es über 600 Euro.
Ansonsten gibt es keine weiteren Einnahmen.
Grüße

Guten Tag,

nein, es ist kein Übungsleiterfreibetrag. Nennt sich
ehrenamtlicher Freibetrag für Kinderbetreuung in den Ferien
etc.

Also den kenne ich nicht. Es gibt einen Freibetrag für ehrenamtlich Tätige, der jedoch lediglich bei 500€ liegt und eben den Übungsleiterfreibetrag von 2.100€. (§3 Nr. 26 und 26a EStG). Was meint den die Einrichtung, nach wonach es einen Freibetrag geben würde?

Der Verdienst liegt zwischen 300 - 400 Euro im Monat, einen
Monat (in den Sommerferien) waren es über 600 Euro.
Ansonsten gibt es keine weiteren Einnahmen.

Also solange man nicht über den Grundfreibetrag von ca. 8000€ kommt, muss man sich hinsichtlich der Steuern keine Gedanken machen.

Grüße

Keine Sorge, dass du den Freibetrag nicht kennst. Den gibt es auch nicht, sondern nur die von dir genannten.

:wink:

Keine Sorge, dass du den Freibetrag nicht kennst. Den gibt es
auch nicht, sondern nur die von dir genannten.

Schade eigentlich :o)
Außerdem würde mich jetzt natürlich erst recht interessieren, welchen Freibetrag der Verein meint.

Hallo,

nach telefonischer Nachfrage konnte mir gesagt werden, dass es der Übungsleiterfreibetrag ist, auch wenn er dort nie so genannt wird.
Viele Grüße

Hallo,

nach telefonischer Nachfrage konnte mir gesagt werden, dass es
der Übungsleiterfreibetrag ist, auch wenn er dort nie so
genannt wird.

Hm. Na das wäre dann ja geklärt. Wobei ich mir nicht ganz im Klaren bin, inwiefern Kinderbetreuung eine Übungsleitertätigkeit ist. Aber wenn man eine entsprechende Bescheinigung bekommt, kann einem das ja egal sein.

Grüße