Steuern einmalige Vermittlungsprovision

Hallo liebe Experten,

folgender Fall:

Person A wohnt in einer Mietimmobilie mit rund 60 weiteren Mietparteien.

Person B möchte seine Hausverwaltung anpreisen und bittet Person A um Herstellung des Kontaktes zwischen Person B und dem Eigentümer des Mietobjektes in dem A wohnt.

B möchte A dafür eine Provision zahlen, deren Höhe noch unklar ist.
Muss A diese Provision in der Steuererklärung für das jeweilige Jahr angeben, oder muss A die Provision direkt der Umsatzsteuer unterwerfen?

Es handelt sich um ein einmaliges Vorhaben. Die Provision wird vermutlich bis maximal 500 Euro betragen.

Danke für Antworten!

Muss A diese Provision in der Steuererklärung für das
jeweilige Jahr angeben, oder muss A die Provision direkt der
Umsatzsteuer unterwerfen?

wieso oder

ust-frei, da kein unternehmer

Es handelt sich um ein einmaliges Vorhaben. Die Provision wird
vermutlich bis maximal 500 Euro betragen.

…bis 410 im jahr frei, dann auch keine erklärungspflicht…

gruß inder

…bis 410 im jahr frei, dann auch keine erklärungspflicht…

Kurze Nachfrage: steuerfrei unter 410€ ist klar, aber muss man sie nicht trotzdem angeben?

Gruß

Hi,

eine Tipgeberprovision bis ca. 285€ ist mE nicht anzugeben. Übersteigt die allerdings diesen Betrag (auch mehrere zusammen), dann sind sie anzugeben!

VG René

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Danke René OWT
owt