Hallo liebe Experten,
folgender Fall:
Person A wohnt in einer Mietimmobilie mit rund 60 weiteren Mietparteien.
Person B möchte seine Hausverwaltung anpreisen und bittet Person A um Herstellung des Kontaktes zwischen Person B und dem Eigentümer des Mietobjektes in dem A wohnt.
B möchte A dafür eine Provision zahlen, deren Höhe noch unklar ist.
Muss A diese Provision in der Steuererklärung für das jeweilige Jahr angeben, oder muss A die Provision direkt der Umsatzsteuer unterwerfen?
Es handelt sich um ein einmaliges Vorhaben. Die Provision wird vermutlich bis maximal 500 Euro betragen.
Danke für Antworten!