Steuern existenzgründung

Guten Tag,

ich habe sie über das Portal „Wer weiß was?“ als Experte zum Thema Steuern gefunden und hoffe, sie können mir ein paar Fragen zum selbigen Thema beantworten. Ich versuche, Ihnen so viele Informationen wie möglich zu geben und meine Fragen klar, kurz und gut strukturiert zu stellen.

Zum Fall:

Ich bin 24 Jahre alt und habe gestern ein Gewerbe angemeldet. Zurzeit erhalte ich Arbeitslosengeld. Das Gewerbe ist auf mich angemeldet und läuft als Nebengewerbe. Es ist eine Neugründung, es gibt keinen Handelsregistereintrag.

Art des Gewerbes:

Im Grunde geht es darum, dass Unternehmen bei mir Werbeplätze in Geschäften mieten können. Jede Art von Geschäft: Bäckereien, Modegeschäfte, Einzelhandel, Elektrogeschäfte usw. Die Einnahmen davon werden dann geteilt: 50 Prozent gehen an mich, 50 Prozent gehen an die Läden, die die Werbung ausstellen.

Soweit, so gut.

Nun bleibt die Frage, der Ausweisung der Umsatzsteuer. Ich werde mich ja hauptsächlich an Unternehmen wenden, die bei mir Werbung buchen können. Eigentlich hatte ich vor, die Kleinunternehmer-Regelung zu benutzen. Aber da ich mich ja hauptsächlich an Unternehmen wende, werde ich wohl die Umsatzsteuer ausweisen müssen, oder? Anders macht es ja keinen professionellen Eindruck.

Was soll ich nun machen?

Für die Umsatzsteuerausweisung spricht der professionelle Eindruck und die Tatsache, dass ich mich hauptsächlich an Firmen wenden werden.

Dagegen spricht, dass es ein höherer Aufwand ist und ich die ersten Monate wahrscheinlich sowieso kein Geld verdienen werde, da das ganze erst wirklich anfangen zu laufen kann, wenn genügend Geschäfte in meinem Werbenetz sind.

Was halten Sie davon, was raten Sie mir?

Des weiteren, wenn ich nicht die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehme, muss ich ja meinen Gesamtumsatz im Jahr der Betriebsöffnung und im Folgejahr, schätzen. Aber ich habe doch keine Ahnung, mit welchen Umsätzen zu rechnen ist.

Welche Summe soll ich dort angeben, sodass ich, wenn möglich, keine hohen Steuervorauszahlungen zu leisten habe?

Daneben habe ich noch folgende Fragen:

Man hat mich zum Finanzamt geschickt, damit ich dort den „Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung“ ausfülle. Daneben hat man mir zwei Formulare mitgegeben, einmal eine Einzugsermächtigung für Personensteuern und einmal eine Einzugsermächtigung für Betriebssteuern.

Meine Fragen dazu:

  1. Muss ich dem Finanzamt diese Einzugsermächtigung geben?

  2. Beide Einzugsermächtigungen liegen in doppelter Ausführung vor: Muss ich, sofern ich die Ermächtigung geben muss, sie doppelt ausgefüllt beim Finanzamt abgeben?

  3. Da es ein Kleingewerbe ist, frage ich mich, warum von in den Formularen z.B. Körperschaftssteuer oder Kapitalertragssteuer, die Rede ist?

Nun zum Fragebogen der Steuerlichen Erfassung:

Unter 2.2 soll ich die Anschrift des Unternehmens angeben. Aber unter 2.6 wird der nach Ort der Geschäftsleitung gefragt.

Die Anschrift ist der Ort der Geschäftsleitung.
Soll ich 2.6 nun einfach leer lassen oder nochmal die Anschrift des Unternehmens angeben?

Unter 3 finden sich Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen:

Ich habe a) keine Ahnung, ob meine Geschäftsidee funktioniert und b) keine Ahnung, wie hoch die Einkünfte sein werden. Was gebe ich dort jetzt an? Es ist ein Nebengewerbe, ich bin zurzeit der einzige Mitarbeiter. Ich hätte gerne, dass meine Vorauszahlungen natürlich so gering wie möglich sind.

Welche Angaben muss ich dort machen?

Unter 3.2 gibt es den Punkt „Voraussichtliche Höhe der Sonderausgaben“.

Ich habe keine Sonderausgaben, daher lasse ich den Punkt wohl weg, oder?

Unter 4 gibt es den Punkt „Angaben zur Gewinnermittlung“.

Da es ein Nebengewerbe ist, ist die Einnahmeüberschussrechnung wohl gemeint.

Das Gewerbe wurde gestern, also 20.09.2010, eröffnet. Die nächste Frage lautet, ob ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vorliegt? Die Frage kann ich wohl mit Nein beantworten, oder?

Unter 6 gibt es den Punkt „Angaben und Abführung der Lohnsteuer“.

Da ich keine Mitarbeiter habe, kann ich den Block wohl leer lassen, nicht wahr?

Unter 7 gibt es den Punkt „Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer“.

Ich habe wie gesagt keine Ahnung, wie hoch der Umsatz sein wird. Was schreibe ich dorthin?

Unter 7.5 gibt es den Punkt „Steuerbefreiung“.

Das verstehe ich nun gar nicht.
Es heißt: „es werden ganz oder teilweise steuerfreie Umsätze gem. § 4UstG ausgeführt“.

Soweit ich das verstehe, werden bei mir keine steuerfreie Umsätze ausgeführt. Also kreuze ich Nein an.

Etwas ähnliches gibt es unter dem Punkt 7.6:
„Es werden Umsätze ausgeführt, die ganz oder teilweise dem ermäßigtem Steuersatz gem. § 12 Abs. 2 UstG unterliegen“.

Auch hier: Soweit ich das verstehe, trifft das nicht auf mein Gewerbe zu. Also kreuze ich nein an.

Ich hoffe, sie können mir helfen. Viele Grüße!

Hallo,

Ich bin 24 Jahre alt und habe gestern ein Gewerbe angemeldet.
Zurzeit erhalte ich Arbeitslosengeld. Das Gewerbe ist auf mich angemeldet:

bitte sofort auch beim Arbeitsamt Bescheid geben. ALG dürfte ab sofort entfallen.
Dafür aber möglicherweise eine Existenzgründungsförderung durch das Arbeitsamt möglich.

und läuft als Nebengewerbe.:

Nebengewerbe zu welchen Hauptberuf? Arbeitsloser?
Nein, es ist kein Nebengewerbe.

Nun bleibt die Frage, der Ausweisung der Umsatzsteuer. Ich
werde mich ja hauptsächlich an Unternehmen wenden, die bei mir
Werbung buchen können. Eigentlich hatte ich vor, die
Kleinunternehmer-Regelung zu benutzen. Aber da ich mich ja
hauptsächlich an Unternehmen wende, werde ich wohl die
Umsatzsteuer ausweisen müssen, oder? Anders macht es ja keinen
professionellen Eindruck.

Was soll ich nun machen?:

Eher mit USt. Siehe richtige Antwort von Clematis im Forum.

Des weiteren, wenn ich nicht die Kleinunternehmer-Regelung in
Anspruch nehme, muss ich ja meinen Gesamtumsatz im Jahr der
Betriebsöffnung und im Folgejahr, schätzen. Aber ich habe doch
keine Ahnung, mit welchen Umsätzen zu rechnen ist.:

Diese Schätzung verlangt das Finanzamt immer. Nur bei einer Schätzung unter 17.500 € jährlich kann die Kleinunternehmerreglung auch in Anspruch genommen werden.

Welche Summe soll ich dort angeben, sodass ich, wenn möglich,
keine hohen Steuervorauszahlungen zu leisten habe?:

Für die USt: unter 17.500 € jährlich.
Und wenn der Umsatz schon so gering ist, dann ist der Gewinn noch weit geringer, so dass Einkommensteuer-Vorauszhalungen wohl erst mal nicht anfallen dürften.

  1. Muss ich dem Finanzamt diese Einzugsermächtigung geben?:

Man kann, man muss aber nicht.

  1. Beide Einzugsermächtigungen liegen in doppelter Ausführung
    vor: Muss ich, sofern ich die Ermächtigung geben muss, sie
    doppelt ausgefüllt beim Finanzamt abgeben?:

Eigentlich nur dann, falls getrennte Privat- und Geschäftskonten vorliegen.

  1. Da es ein Kleingewerbe ist, frage ich mich, warum von in
    den Formularen z.B. Körperschaftssteuer oder
    Kapitalertragssteuer, die Rede ist?:

weil das Finanzamt das mit dem Kleingewerbe ja noch nicht weiß, solange sie den Bogen nicht ausgefüllt zurück haben. Der Bogen deckt eben alle Eventualitäten ab.

Unter 2.2 soll ich die Anschrift des Unternehmens angeben.
Aber unter 2.6 wird der nach Ort der Geschäftsleitung gefragt.

Die Anschrift ist der Ort der Geschäftsleitung.
Soll ich 2.6 nun einfach leer lassen oder nochmal die
Anschrift des Unternehmens angeben?:

kann leer bleiben, wenn gleiche Adresse

Unter 3 finden sich Angaben zur Festsetzung der
Vorauszahlungen:

Ich habe a) keine Ahnung, ob meine Geschäftsidee funktioniert
und b) keine Ahnung, wie hoch die Einkünfte sein werden. Was
gebe ich dort jetzt an? Es ist ein Nebengewerbe, ich bin
zurzeit der einzige Mitarbeiter. Ich hätte gerne, dass meine
Vorauszahlungen natürlich so gering wie möglich sind.

Welche Angaben muss ich dort machen?:

Genau das ist der Punkt, der über dieses Forum nicht funktioniert. Wenn sie es nicht wissen, wie soll es dann jemand in diesem Forum wissen?
Wurde schon ein Businessplan erstellt?
Wurden überhaupt Berechnungen über die Rentabilität es Gewerbes angestellt?

Hier kann ich nur einen Rat geben: Termin beim Steuerberater vereinbaren.

Alte Weisheit, ein Steuerberater kostet Geld, keinen Steuerberater zu haben kostet meist noch mehr Geld.

Unter 3.2 gibt es den Punkt „Voraussichtliche Höhe der
Sonderausgaben“.

Ich habe keine Sonderausgaben, daher lasse ich den Punkt wohl
weg, oder?:

Versicherungsbeiträge sind beispielsweise Sonderausgaben. Wirklich keine?

Unter 4 gibt es den Punkt „Angaben zur Gewinnermittlung“.

Da es ein Nebengewerbe ist, ist die Einnahmeüberschussrechnung
wohl gemeint.:

Richtig!

Das Gewerbe wurde gestern, also 20.09.2010, eröffnet. Die
nächste Frage lautet, ob ein vom Kalenderjahr abweichendes
Wirtschaftsjahr vorliegt? Die Frage kann ich wohl mit Nein
beantworten, oder?:

Richtig!

Unter 6 gibt es den Punkt „Angaben und Abführung der
Lohnsteuer“.

Da ich keine Mitarbeiter habe, kann ich den Block wohl leer
lassen, nicht wahr?:

Fast. Bei Zahl der Mitarbeiter eine Null eintragen, dann ist es ganz klar.

Unter 7 gibt es den Punkt „Angaben zur Anmeldung und Abführung
der Umsatzsteuer“.

Ich habe wie gesagt keine Ahnung, wie hoch der Umsatz sein
wird. Was schreibe ich dorthin?:

Das, was der Steuerberater ihnen raten wird.

Unter 7.5 gibt es den Punkt „Steuerbefreiung“.

Das verstehe ich nun gar nicht.
Es heißt: „es werden ganz oder teilweise steuerfreie Umsätze
gem. § 4UstG ausgeführt“.

Soweit ich das verstehe, werden bei mir keine steuerfreie
Umsätze ausgeführt. Also kreuze ich Nein an.:

Richtig, sie führen keine steuerfreien Umsätze aus.

Etwas ähnliches gibt es unter dem Punkt 7.6:
„Es werden Umsätze ausgeführt, die ganz oder teilweise dem
ermäßigtem Steuersatz gem. § 12 Abs. 2 UstG unterliegen“.:

und auch keine, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.

Zum Schluß nochmals der ernstgemeinteRat, einen Steuerberater aufzusuchen und sich das kleine 1x1 des Steuerrechts erklären lassen.
Die Sache kann sonst leicht schief gehen, nein, sie wird schief gehen.

Gruß
Lawrence

Hi Kaan, ich bin leider KEIN Profi in Puncto Steuern. Ich habe selbst, als Freiberufler, hier eine Frage zu diesem Thema gestellt und dabei wohl etwas verwechselt.

Meine Ratschläge sind keinesfalls professionell, sondern beziehen sich nur auf meine eigenen Erfahrungen: Ich kann Dir also folgendes sagen: Die Kleinunternhemer-Klausel gilt nur bis zu einem bestimmten Betrag den Du im Jahr einnehmen darfst. Das dürften in etwa um die 7.000,00 (?) sein. Bis zu dieser Grenze kannst Du also Rechnungen ohne MwSt. auszeichen. Sicher stimme ich Dir zu, dass diese Klausel auf Deiner Rechnung nicht nach einem etablierten Unternehmen aussieht. Ausweisen „müssen“ tust Du sie aber nicht.

Wenn Du nun - und das müsstest Du beim FA erfragen - monatlich beim FA eine Einnahme-Überschuss Rechnung einreichen möchtest/muss. Also falls Deine Kleinunternehmer-Regelung nicht zum Einsatz kommt, dann müsstest Du ja Deine Einnahmen dort regelmäßig vermerken und ggfs. sogar Vorsteuer zahlen. Solltest Du nun aber keine Einnahmen haben, würde deine EÜR auch auf +/- 0 laufen.

Deine Einnahmen im Vorfeld zu schätzen ist natürlich heikel. Was wäre denn, wenn Du nun die Einnahmen fürs Folgejahr auf knapp über die Mindestgrenze schätzt? Also etwas über 7.000,00 (Weiß nicht genau wie hoch aktuell. Du würdest dann in jedem Fall geringe Steuern vorrauszahlen, die jedoch auch wieder erstattet bekommen. Falls Deine Einnahmen dann unerwarteter Weise imens steigen, dann würdest Du spätestens im Folgejahr eine gewaltige Summe ans FA zahlen. Erst mal fürs laufende Jahr und auch gleich mal, in rosiger Erwartung auf bleibende Erfolge, im folgenden Jahr.

Ich selbst bin halt Freiberuflich, kein Kleingewerbler. Es kann sein, dass hier wieder ganz andere Mechanismen greifen. Körperschafts- und Kapitalsteuer sind mir fremd.

Zum Fragebogen an sich kann ich Dir auch nix sagen. Außer eben, dass auf der Rückseite ja meistens alle Erläuterungen stehen. Soweit so gut. Vielleicht sind die Herrschaften beim FA ja auch ganz nett und Du gehst einfach mal hin, ziehst ne Karte und fragst die dann.

Sonderausgaben: Also wenn du nix investierst, sei es eben auch Schreibmaterial oder Kosten für Werbung, dann hast Du wohl keine. Würde mich jedoch wundern, wenn Du keine Ausgaben in eine Existenzgründung stecken wirst.

Kalenderjahr-Frage ist dann wohl „nein“.

Punkt 7.5 meint dann ob Du selbst steuerfreie Umsätze tätigst. Ich weiß nicht inwieweit Dein Plan ausgereift ist, aber das müsstest Du im Vorfeld schon durchdenken.

Hast Du nen Business-Plan? Unterstüztung bei der ArGe? Existenzgründungs-Schulung? Ich würde Dir empfehlen, auf Kosten der ArGe, einen solchen Workshop zu besuchen. Damit Du nicht ganz blauäugig in Dein Vorhaben einsteigst. Hier kannst Du solche elementaren Fragen klären und Du bekommst ja sogar einen finanziellen Zuschuss. Ein Businessplan im Vorfeld kann hilfreich sein.

Ich hoffe ich konnte Dir ein bisschen helfen. Lass von Dir hören! Falls Du weitere Fragen hast, ich versuche Dir gern zu helfen.

Viele Grüße,
Susanne

Hallo Kaan,

ich beantworte am Besten die Fragen gleich nach den Fragen

Guten Tag,

ich habe sie über das Portal „Wer weiß was?“ als Experte zum
Thema Steuern gefunden und hoffe, sie können mir ein paar
Fragen zum selbigen Thema beantworten. Ich versuche, Ihnen so
viele Informationen wie möglich zu geben und meine Fragen
klar, kurz und gut strukturiert zu stellen.

Zum Fall:

Ich bin 24 Jahre alt und habe gestern ein Gewerbe angemeldet.
Zurzeit erhalte ich Arbeitslosengeld. Das Gewerbe ist auf mich
angemeldet und läuft als Nebengewerbe. Es ist eine
Neugründung, es gibt keinen Handelsregistereintrag.

Art des Gewerbes:

Im Grunde geht es darum, dass Unternehmen bei mir Werbeplätze
in Geschäften mieten können. Jede Art von Geschäft:
Bäckereien, Modegeschäfte, Einzelhandel, Elektrogeschäfte usw.
Die Einnahmen davon werden dann geteilt: 50 Prozent gehen an
mich, 50 Prozent gehen an die Läden, die die Werbung
ausstellen.

Soweit, so gut.

Nun bleibt die Frage, der Ausweisung der Umsatzsteuer. Ich
werde mich ja hauptsächlich an Unternehmen wenden, die bei mir
Werbung buchen können. Eigentlich hatte ich vor, die
Kleinunternehmer-Regelung zu benutzen. Aber da ich mich ja
hauptsächlich an Unternehmen wende, werde ich wohl die
Umsatzsteuer ausweisen müssen, oder? Anders macht es ja keinen
professionellen Eindruck.

Was soll ich nun machen?

-Da es sich um gewerbliche Kunden handelt, ist es sinnvoll die USt auszuweisen, da sich sonst der Preis für die Gewerbetreibenden verteuert

Für die Umsatzsteuerausweisung spricht der professionelle
Eindruck und die Tatsache, dass ich mich hauptsächlich an
Firmen wenden werden.

Dagegen spricht, dass es ein höherer Aufwand ist und ich die
ersten Monate wahrscheinlich sowieso kein Geld verdienen
werde, da das ganze erst wirklich anfangen zu laufen kann,
wenn genügend Geschäfte in meinem Werbenetz sind.

Was halten Sie davon, was raten Sie mir?

Solange keine Umsätze vorhanden sind, muß auch noch keine USt ans FA abgeführt werden, aber die auf Eingangsrechnungen ausgewiesene Steuer kann man gegenüber dem FA geltend machen.

Des weiteren, wenn ich nicht die Kleinunternehmer-Regelung in
Anspruch nehme, muss ich ja meinen Gesamtumsatz im Jahr der
Betriebsöffnung und im Folgejahr, schätzen. Aber ich habe doch
keine Ahnung, mit welchen Umsätzen zu rechnen ist.

Welche Summe soll ich dort angeben, sodass ich, wenn möglich,
keine hohen Steuervorauszahlungen zu leisten habe?

Eine pauschale Antwort gibt es hier nicht. Am Besten mal realistisch hochschätzen. Bei Ihrem Gewerbe könnte ich mir für 2010 vielleicht 3.000,00 € vorstellen und für 2011 15.000,00€. Aber bitte nicht diese Zahlen blind übernehmen, sondern nochmal realistisch durchrechnen.

Daneben habe ich noch folgende Fragen:

Man hat mich zum Finanzamt geschickt, damit ich dort den
„Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung“ ausfülle. Daneben hat
man mir zwei Formulare mitgegeben, einmal eine
Einzugsermächtigung für Personensteuern und einmal eine
Einzugsermächtigung für Betriebssteuern.

Meine Fragen dazu:

  1. Muss ich dem Finanzamt diese Einzugsermächtigung geben?

Nein, muß man nicht, ist aber hinsichtlich der USt sinnvoll um unnötige Säumniszuschläge bei verspäteter Zahlung zu vermeiden.

  1. Beide Einzugsermächtigungen liegen in doppelter Ausführung
    vor: Muss ich, sofern ich die Ermächtigung geben muss, sie
    doppelt ausgefüllt beim Finanzamt abgeben?

Nein eine recht. Die 2. Ausführung ist für die eigenen Unterlagen gedacht.

  1. Da es ein Kleingewerbe ist, frage ich mich, warum von in
    den Formularen z.B. Körperschaftssteuer oder
    Kapitalertragssteuer, die Rede ist?

Bei Erfassungsbogen handelt es sich um ein Einheitsformular für alle Gewerbe und somit auch um Körperschaften. Kann in Ihrem Fall ignoriert werden.

Nun zum Fragebogen der Steuerlichen Erfassung:

Unter 2.2 soll ich die Anschrift des Unternehmens angeben.
Aber unter 2.6 wird der nach Ort der Geschäftsleitung gefragt.

Die Anschrift ist der Ort der Geschäftsleitung.
Soll ich 2.6 nun einfach leer lassen oder nochmal die
Anschrift des Unternehmens angeben?

Bitte nochmal angeben

Unter 3 finden sich Angaben zur Festsetzung der
Vorauszahlungen:

Ich habe a) keine Ahnung, ob meine Geschäftsidee funktioniert
und b) keine Ahnung, wie hoch die Einkünfte sein werden. Was
gebe ich dort jetzt an? Es ist ein Nebengewerbe, ich bin
zurzeit der einzige Mitarbeiter. Ich hätte gerne, dass meine
Vorauszahlungen natürlich so gering wie möglich sind.

Welche Angaben muss ich dort machen?

Auch hier kann man keine pauschale Antwort geben. Hier einfach mal abschätzen. Z.B. bei obengenannten Umsätzen z.B. für 2010 500,00 € und für 2011 ca. 8.000 €.

Unter 3.2 gibt es den Punkt „Voraussichtliche Höhe der
Sonderausgaben“.

Ich habe keine Sonderausgaben, daher lasse ich den Punkt wohl
weg, oder?

Sonderausgaben sind z.B. Krankenversicherung, KFZ-Haftpflicht, BU, etc.

Unter 4 gibt es den Punkt „Angaben zur Gewinnermittlung“.

Da es ein Nebengewerbe ist, ist die Einnahmeüberschussrechnung
wohl gemeint.

Ja bitte EÜ ankreuzen

Das Gewerbe wurde gestern, also 20.09.2010, eröffnet. Die
nächste Frage lautet, ob ein vom Kalenderjahr abweichendes
Wirtschaftsjahr vorliegt? Die Frage kann ich wohl mit Nein
beantworten, oder?

Stimmt, hier mit Nein antworten, da es sich bei 2010 nur um ein Rumpfwirtschaftsjahr handelt

Unter 6 gibt es den Punkt „Angaben und Abführung der
Lohnsteuer“.

Da ich keine Mitarbeiter habe, kann ich den Block wohl leer
lassen, nicht wahr?

JA

Unter 7 gibt es den Punkt „Angaben zur Anmeldung und Abführung
der Umsatzsteuer“.

Ich habe wie gesagt keine Ahnung, wie hoch der Umsatz sein
wird. Was schreibe ich dorthin?

siehe oben

Unter 7.5 gibt es den Punkt „Steuerbefreiung“.

Das verstehe ich nun gar nicht.
Es heißt: „es werden ganz oder teilweise steuerfreie Umsätze
gem. § 4UstG ausgeführt“.

Soweit ich das verstehe, werden bei mir keine steuerfreie
Umsätze ausgeführt. Also kreuze ich Nein an.

Stimmt. Mit Nein ankreuzen

Etwas ähnliches gibt es unter dem Punkt 7.6:
„Es werden Umsätze ausgeführt, die ganz oder teilweise dem
ermäßigtem Steuersatz gem. § 12 Abs. 2 UstG unterliegen“.

Nein ankreuzen, da die von Ihnen beschriebenen Umsätze mit 19 % versteuert werden.

Auch hier: Soweit ich das verstehe, trifft das nicht auf mein
Gewerbe zu. Also kreuze ich nein an.

Ich hoffe, sie können mir helfen. Viele Grüße!

Hallo,

hier meine Vorschläge:

  1. Zur Kleinunternehmerregelung.
    Es kommt immer wieder vor, dass auch Unternehmen die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und mit renomierten Unternehmen zusammen arbeiten. Natürlich kann man daraus schließen, dass Ihr Umsatz nicht so hoch ist.
    Vorteil für die USt sind: auch Sie selbst brauchen die UST bei EInkäufen nicht bezahlen. Z.B. beim Kauf von größeren Objekten optimal.
    Nachteil: Sie müssen monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Sollten Sie selbst die Buchführung nicht abwicklen können heißt das mehr Kosten für Sie und mehr Zeitdruck. Der kleine Vorteil dabei ist, Sie haben einen ÜBerblick über Ihre Zahlen und können frühzeitig zukunftsorienterte Entscheidungen treffen und sie haben zum Jahresende schon die meiste Arbeit hinter sich.

  2. Schätzung Umsatz
    Den Umsatz können Sie auch gering schätzen. Es handelt sich dabei tatsächlich nur um Richtwerte. Eine Vorauszahlen von seiten des Finanzamtes wird aufgrund dessen nicht festgesetzt, erst nach Abgabe ihres ersten Abschlusses.

  3. Einzugsermächtigung
    Nur einfach abgeben. Sie „müssen“ keine Einzugsermächtigung abgeben. Liegt ganz in Ihrem Ermessen.

  4. Formular
    Sitz der Gesellschaft und der Geschäftsleitung bitte beides ausfüllen, auch wenns die gleiche Adresse ist.

Vorauszahlung = 0

Unter 2.2 soll ich die Anschrift des Unternehmens angeben. - wie vor

  • kein abweichendes Kalenderjahr

  • Block Lohnsteuer durchstreichen

  • Umsatz einfach schätzen. Geht nicht genau.

  • Sie haben keine steuerfreien Umsätze i. Sinne der UST. Das wären z.B. Leistungen von Vereinen, Kreditgeschäfte, Versicherungsgeschäfte

  • ermäßigter Steuersatz wäre die USt mit 7 %. Das würde z.B. beim Verkauf von Lebensmitteln anfallen.

Hoffe konnte helfen - wünsche Ihnen ganz viel Glück und Ausdauer. Die ersten Jahre sind immer nicht so leicht!!

Gruß
Petra

Hallo, vielen Dank für ihre Antwort.

Es ist so, dass ich das Arbeitsamt vorher gefragt habe, ob ich nebenher ein Gewerbe eröffnen darf, ohne dass das Arbeitslosengeld entfällt? Das hat man mir bejaht, solange ich immer noch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe und ich nicht mehr als 15 Stunden in der Woche für die Selbstständigkeit aufwende.

Da das alles hauptsächlich übers Netz läuft, ist dem so.

Die Frage nach dem Umsatz meine ich dem Sinne, als dass ich ja jetzt noch nicht sagen kann, wie hoch der Umsatz sein wird? Von daher war meine Frage, ob es da nicht gewisse Grenzen gibt, die der Gesetzgeber schon so vorher einteilt?

Das Jahr der Gründung ist ja 2010, da ich gestern angemeldet habe. Gehe ich richtig in der Annahme, dass bei Gewerbeanmeldungen das Kalenderjahr gilt? Also dass in drei Monaten das Gründungsjahr zu Ende ist? Oder läuft es genau ein Jahr nach Gründung, also bis September 2011?

Wenn es ersteres der Fall ist, kann ich ganz genau sagen, dass ich Gründungsjahr keinen Umsatz haben werde. Die ganze Geschichte wird überhaupt erst dann etwas einbringen, wenn genügend Geschäfte in meinem Werbenetzwerk sind und das braucht Zeit.

Nur frage ich mich, ob ich tatsächlich angeben kann, dass ich im Gründungsjahr Null Euro Umsatz habe?

Viele Grüße!

Hallo, vielen Dank für ihre Antwort. Ich versuche die Informationen, die sie mir in ihrem Text haben zukommen lassen, zu extrahieren:

  1. Ich kann also das Formular zu Einzugsermächtigung von Personensteuern (Einkommen- und Körperschaftssteuer) ignorieren?

  2. Den Ort der Geschäftsführung nochmal angeben?

Da ich das Gewerbe ja gestern angemeldet habe, ist das Gründungsjahr 2010. Gilt bei Gewerbeanmeldungen ein Kalenderjahr oder ein ganzes Jahr, sprich: Ist das Gründungsjahr in drei Monaten vorbei oder ist das Gründungsjahr erst vorbei, wenn ein ganzes Jahr seit Gründung verstrichen ist, also September 2011?

Wenn es sich um das Kalenderjahr handelt und in drei Monaten vorbei ist, kann ich ganz genau sagen, dass ich im Gründungsjahr Null Euro Umsatz haben werde. Aller Voraussicht nach, denn: Das ganze wird überhaupt erst dann laufen, wenn genügend Geschäfte in meinem Werbenetz sind und die zu akquirieren, wird mindestens zwei, drei Monate dauern.

  1. Sie schreiben, Sonderausgaben sind z.B. Krankenversicherung, KFZ und BU.

Zurzeit beziehe ich noch Arbeitslosengeld und nach der Absprache mit dem Arbeitsamt, wird das auch weiterlaufen, das heißt: Krankenversicherung brauche ich nicht. Ein KFZ habe ich zurzeit auch nicht. Berufsunfähigkeitsversicherung, darauf möchte verzichten, jedenfalls zurzeit.

Zur Erklärung: Dieses Gewerbe, was ich anmelde, ist zurzeit noch ein Nebengewerbe.

Die einzigen „Mittel“, die ich brauche, sind meine Webseite und mein PC, den ich allerdings auch privat nutze. Die Firmenanschrift ist meine Privatanschrift und selbst, als Privatmann, habe ich eine Rechtsschutz - und Haftpflichtversicherung.

Da dieses Gewerbe ja auf mich angemeldet ist, als Einzelunternehmer, müssten meine Privatversicherungen mich doch auch abdecken, oder nicht?

Ich möchte mal ein Beispiel anführen:

* Im Jahr 2010, also im Gründungsjahr, werde ich keinen Umsatz haben.
Im Jahr 2011 einen Umsatz von 6000 Euro. Damit falle ich ja noch unter die Grenze von 17500 Euro.

Bin ich dann automatisch Kleinunternehmer und kann, selbst wenn ich wollte, nicht die Umsatzsteuer ausweisen? Oder gilt die Grenzen von 17500 Euro für alle und dann kann man sich entscheiden, Umsatzsteuer ja oder nein?

Außerdem: Ist es möglich, zuerst die Kleinunternehmer-Regelung anzunehmen und dann, sofern es gut läuft, auf die normale Umsatzsteuer-Regelung „upzugraden“ ? Vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass ja bald das Jahr zu Ende ist…

Ich hoffe, sie können mir auch bei diesen Fragen weiterhelfen. Viele Grüße!

Hallo, vielen Dank für ihre Antwort.

Es geht halt einfach darum, dass ich mir nicht sicher bin, ob ich die Kleinunternehmer-Regelung nehmen soll oder eben nicht. Vorteil ist natürlich das weniger an Bürokratie. Nachteil ist, dass ich mich hauptsächlich an Unternehmen wende und wenn ich ihnen die Umsatzsteuer nicht ausweisen kann, macht das einen unprofessionellen Eindruck.

Gruß, Kaan

Guten Tag,

ich habe sie über das Portal „Wer weiß was?“ als Experte zum
Thema Steuern gefunden und hoffe, sie können mir ein paar
Fragen zum selbigen Thema beantworten. Ich versuche, Ihnen so
viele Informationen wie möglich zu geben und meine Fragen
klar, kurz und gut strukturiert zu stellen.

Zum Fall:

Ich bin 24 Jahre alt und habe gestern ein Gewerbe angemeldet.
Zurzeit erhalte ich Arbeitslosengeld. Das Gewerbe ist auf mich
angemeldet und läuft als Nebengewerbe. Es ist eine
Neugründung, es gibt keinen Handelsregistereintrag.

Art des Gewerbes:

Im Grunde geht es darum, dass Unternehmen bei mir Werbeplätze
in Geschäften mieten können. Jede Art von Geschäft:
Bäckereien, Modegeschäfte, Einzelhandel, Elektrogeschäfte usw.
Die Einnahmen davon werden dann geteilt: 50 Prozent gehen an
mich, 50 Prozent gehen an die Läden, die die Werbung
ausstellen.

Soweit, so gut.

Nun bleibt die Frage, der Ausweisung der Umsatzsteuer. Ich
werde mich ja hauptsächlich an Unternehmen wenden, die bei mir
Werbung buchen können. Eigentlich hatte ich vor, die
Kleinunternehmer-Regelung zu benutzen. Aber da ich mich ja
hauptsächlich an Unternehmen wende, werde ich wohl die
Umsatzsteuer ausweisen müssen, oder? Anders macht es ja keinen
professionellen Eindruck.

Was soll ich nun machen?

ich würde normal die USt. ausweisen, da am Anfang meist mehr investiert wird - folglich höhere Vorsteuern können geltend gemacht werden.

Für die Umsatzsteuerausweisung spricht der professionelle
Eindruck und die Tatsache, dass ich mich hauptsächlich an
Firmen wenden werden.

Dagegen spricht, dass es ein höherer Aufwand ist und ich die
ersten Monate wahrscheinlich sowieso kein Geld verdienen
werde, da das ganze erst wirklich anfangen zu laufen kann,
wenn genügend Geschäfte in meinem Werbenetz sind.

Was halten Sie davon, was raten Sie mir?

Der Aufwand ist natürlich höher, da Sie monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung absenden müssen.

Des weiteren, wenn ich nicht die Kleinunternehmer-Regelung in
Anspruch nehme, muss ich ja meinen Gesamtumsatz im Jahr der
Betriebsöffnung und im Folgejahr, schätzen. Aber ich habe doch
keine Ahnung, mit welchen Umsätzen zu rechnen ist.

Welche Summe soll ich dort angeben, sodass ich, wenn möglich,
keine hohen Steuervorauszahlungen zu leisten habe?

genau - es geht nur um die Höhe der Umsatzsteuervorauszahlung - also den Jahresumsatz gering einschätzen.

Daneben habe ich noch folgende Fragen:

Man hat mich zum Finanzamt geschickt, damit ich dort den
„Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung“ ausfülle. Daneben hat
man mir zwei Formulare mitgegeben, einmal eine
Einzugsermächtigung für Personensteuern und einmal eine
Einzugsermächtigung für Betriebssteuern.

Meine Fragen dazu:

  1. Muss ich dem Finanzamt diese Einzugsermächtigung geben?

Nein!!!

  1. Beide Einzugsermächtigungen liegen in doppelter Ausführung
    vor: Muss ich, sofern ich die Ermächtigung geben muss, sie
    doppelt ausgefüllt beim Finanzamt abgeben?

ein Formular ist für Sie und das andere fürs FA

  1. Da es ein Kleingewerbe ist, frage ich mich, warum von in
    den Formularen z.B. Körperschaftssteuer oder
    Kapitalertragssteuer, die Rede ist?

ist für Sie nicht zutreffend

Nun zum Fragebogen der Steuerlichen Erfassung:

Unter 2.2 soll ich die Anschrift des Unternehmens angeben.
Aber unter 2.6 wird der nach Ort der Geschäftsleitung gefragt.

Die Anschrift ist der Ort der Geschäftsleitung.
Soll ich 2.6 nun einfach leer lassen oder nochmal die
Anschrift des Unternehmens angeben?

selbe Anschrift angeben

Unter 3 finden sich Angaben zur Festsetzung der
Vorauszahlungen:

Ich habe a) keine Ahnung, ob meine Geschäftsidee funktioniert
und b) keine Ahnung, wie hoch die Einkünfte sein werden. Was
gebe ich dort jetzt an? Es ist ein Nebengewerbe, ich bin
zurzeit der einzige Mitarbeiter. Ich hätte gerne, dass meine
Vorauszahlungen natürlich so gering wie möglich sind.

Welche Angaben muss ich dort machen?

wenig angeben

Unter 3.2 gibt es den Punkt „Voraussichtliche Höhe der
Sonderausgaben“.

Ich habe keine Sonderausgaben, daher lasse ich den Punkt wohl
weg, oder?

weglassen

Unter 4 gibt es den Punkt „Angaben zur Gewinnermittlung“.

Da es ein Nebengewerbe ist, ist die Einnahmeüberschussrechnung
wohl gemeint.

genau E/Ü-Rechnung

Das Gewerbe wurde gestern, also 20.09.2010, eröffnet. Die
nächste Frage lautet, ob ein vom Kalenderjahr abweichendes
Wirtschaftsjahr vorliegt? Die Frage kann ich wohl mit Nein
beantworten, oder?

ja, für die normalen (ausser Landwirtschaft) ist das Wj. vom 01.01. bis zum 31.12.

Unter 6 gibt es den Punkt „Angaben und Abführung der
Lohnsteuer“.

Da ich keine Mitarbeiter habe, kann ich den Block wohl leer
lassen, nicht wahr?

genau

Unter 7 gibt es den Punkt „Angaben zur Anmeldung und Abführung
der Umsatzsteuer“.

Ich habe wie gesagt keine Ahnung, wie hoch der Umsatz sein
wird. Was schreibe ich dorthin?
Ihr zustäniges FA

Unter 7.5 gibt es den Punkt „Steuerbefreiung“.

Das verstehe ich nun gar nicht.
Es heißt: „es werden ganz oder teilweise steuerfreie Umsätze
gem. § 4UstG ausgeführt“.

trifft auf Sie nicht zu.

Soweit ich das verstehe, werden bei mir keine steuerfreie
Umsätze ausgeführt. Also kreuze ich Nein an.

Etwas ähnliches gibt es unter dem Punkt 7.6:
„Es werden Umsätze ausgeführt, die ganz oder teilweise dem
ermäßigtem Steuersatz gem. § 12 Abs. 2 UstG unterliegen“.

Auch hier: Soweit ich das verstehe, trifft das nicht auf mein
Gewerbe zu. Also kreuze ich nein an.

genau

Ich hoffe, sie können mir helfen. Viele Grüße!

das müüste reichen - viel Erfolg für den Start in eine innovative Zukunft!!

MfG

aus Dresden

Am besten rufen Sie mich mal an! Das hier zu beantworten wäre aufwendig und bedarf einiger Rücksprachen!
0172 2515027
mfg

Hallo,

das Gründungsjahr endet am 31.12.10.

Es ist kein Problem, wenn in diesem Gründungsjahr keine Umsätze anfallen.
Es ist aber ein Problem, wenn auch im Folgejahr keine Umsätze anfallen.

Gruß
Lawrence

Hallo Herr Kaan Gürayer
Ich kann und will Ihnen nicht bei Ihren viel zu umfangreichen Anfragen helfen, denn fast alle Fragen berühren die individuelle steuerliche Beratung, und die ist mir im Rahmen dieses Portals gesetzlich nicht erlaubt.Dieses Portal soll helfen Lösungen auf allgemeine Probleme zu finden, die auch die Breite Masse betreffen. Sie stellen aber überwiegend individuelle Fragen, die Ihnen nur ein Steuerberater im persönlichen Gespräch beantworten kann und darf.

Schöne grüsse aus dem Maintal
Kreuzer Michael

Hallo,
mal sehen, ob die Fragen auf die Schnelle alle beantwortet bekomme. Ich würde zur Umsatzsteuer optieren, nicht nur weil es professioneller aussieht, sondern auch weil die werbenden Unternehmen in der Regel berechtigt sind Vorsteuern abzuziehen und die Umsatzsteuer für sie keine echte Ausgabe darstellt. Es dürfte mit Umsatzsteuerausweis daher auch einfacher sein Kunden in dem von Ihnen angestrebten Bereich zu finden.
An die Wahl, zur Umsatzsteuer sind Sie übrigens 5 Jahre gebunden. Es sei denn das Gewerbe wird vorher wieder abgemeldet. Die ersten beiden Jahre muß eine Voranmeldung monatlich erfolgen. Dies geht eigentlich ganz problemlos mit dem Elsterprogramm, das es kostenlos beim Finanzamt gibt. Sollten am Anfang keine Umsätze gemacht werden, einfach 0 eintragen.

  • das Finanzamt braucht nicht unbedingt einen Lastschrifteinzug. Ich würde den für Betriebssteuern trotzdem empfehlen, weil so keine Säumniszuschläge bei verspäteter Zahlung anfallen. Einfach ausgefüllt reicht. Die 2. Ausfertigung ist immer für Ihre Unterlagen.
    Zu 3: Das sind allgemeingültige Vordrucke, die auch andere Bereiche abdecken. Bei einem Einzelgewerbe fällt keine Körperschaftssteuer an, der Bereich kann vernachlässigt werden.
    Wenn Sitz und Geschäftsleitung, wahrscheinlich die Wohnung, gleich ist, reicht ein Eintrag bei Sitz. Geschäftsleitung kurz vermerken: s. o.
    Für die Vorauszahlungen reicht am Anfang der Vermerk „Anfangsverluste“ dann werden keine festgesetzt. Die Gewinnermittlungsart ist die nach § 4(3) ESTG (Gewinnermittlung). Einfaches Blatt Einnahmen minus Ausgaben. Fertig.
    Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr. Im 1. Jahr liegt ein sog. Rumpfwirtschaftsjahr vor, da nicht 12 Monate ausgeübt werden. Das 2. Jahr beginnt dann am 1.1.
    Den Block Lohnsteuer leer lassen.
    Umsatzsteuer ankreuzen, Verzicht auf Kleinunternehmerregelung, und Anmeldung nach vereinbartem Entgelt, also dann anmelden, wenn die Rechnung geschrieben ist.
    Es werde keine ermäßigten und keine befreiten Umsätze ausgeführt.
    Ich hoffe, ich konnte in aller Eile alles beantworten. Habe leider noch einen dringenden Termin heute abend…

Hallo Kaan Güraya,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich werde versuchen, alles nacheinander zu beantworten.
Wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus ein Gewerbe angemeldet haben, warum dann als Nebengewerbe? Bei einem Hauptgewerbe haben Sie Anspruch auf den Gründungszuschuss für ALG I-Empfänger bzw. Eingliederungszuschuß für ALG II-Empfänger. Wenn ich mir Ihre Fragen so ansehe, dann glaube ich, dass Sie etwas zu schnell waren, mit der Gewerbeanmeldung.

Zu Ihrem Geschäft: Stellen Sie sich zuerst einmal die Frage, was das Besondere an Ihrer Geschäftsidee ist. Was könnte einen Unternehmer dafür begeistern, Sie zu engagieren? Womit heben Sie sich von anderen Marketingunternehmen ab?

Zur Umsatzsteuer: Vorteil der Kleinunternehmerregelung ist es, dass Sie keine monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuererklärung machen müssen. Sie haben nur mit Bruttobeträgen zu tun und geben diese auch so im Rahmen Ihrer Rechnungslegung weiter – allerdings auch an Kunden, Geschäftspartner usw., die vielleicht nicht dieser Kleinunternehmerregelung unterliegen. Das bedeutet für diese Kunden, dass die nicht die Vorsteuer, die in Ihrem Rechnungsbetrag vorhanden ist, ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld entgegensetzen können, um diese Schuld beim Finanzamt zu minimieren. Vorsteuerbeträge sind bares Geld. Das hat weniger mit Professionalität zu tun als vielmehr mit der Frage, wie ich die Höhe meines Gewinns beeinflussen kann. Ich sehe in dieser Regelung nicht so das Problem, da es sich bei Ihrem Geschäft wahrscheinlich nicht um so hohe Beträge handelt.
Haben Sie allerdings vor allem im 1. Jahr einige höhere Investitionen zu tätigen, damit Ihr Geschäft läuft, wäre es u.U. günstiger, sich zur Umsatzsteuervorauszahlung heranziehen zu lassen. Dafür müssen Sie aber steuerpflichtige Einnahmen haben. Der monatliche Aufwand hält sich in Grenzen und ist garnicht so schlimm. Sie müssen nur wissen, dass Sie im 1. Jahr die Umsatzsteuererklärung grundsätzlich monatlich abgeben müssen. Wenn das Finanzamt dann feststellt, dass Sie über die Zeit unter 17.500,- € Umsatz lagen, werden Sie vom Finanzamt automatisch als Kleinunternehmer eingestuft.

Zum „Fragebogen für die steuerliche Erfassung“: Auf Seite 4 (Pkt. 3.) müssen Sie Ihre Einkünfte aus Gewerbebetrieb schätzen (das ist nicht ganz einfach, wenn man keine Vergleichsmöglichkeiten hat) und sämtliche anderen Einkünfte angeben, sowie evtl. Sonderausgaben und Steuerabzugsbeträge, die Ihre Einkünfte insgesamt mindern. Daraus errechnet das Finanzamt eine mögliche Steuervorauszahlung. Wenn Sie allerdings arbeitslos waren und erst im Aufbau sind, dann werden Ihre Einnahmen sicherlich nicht so hoch sein, dass Sie Vorauszahlungen leisten müssen. Eine Einzugsermächtigung müssen Sie dem Finanzamt nicht geben. Allerdings sollten Sie die Termine zur Überweisung der Steuerschuld strengstens einhalten, sonst bekommen Sie Ärger. Wenn Sie die Einzugsermächtigungen geben, dann sowohl für die Personensteuern (betrifft die Entnahmen aus Gewerbebetrieb = Unternehmerlohn, von dem Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten) als auch für Betriebssteuern (betrifft den Gewinn, der im Unternehmen bleibt). Sollte Ihnen das Finanzamt mal zu viel abgezogen haben, dann bekommen Sie das Geld spätestens bei der Jahresendabrechnung zurück.
Körperschaftssteuer betrifft Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen und die Kapitalertragssteuer ist die Steuer auf Erträge, die Sie infolge einer Geldanlage bekommen. Also beides trifft auf Sie wohl nicht zu.
Unter 2.2. geben Sie die Adresse an, wo sich Ihr Unternehmenssitz befindet – wahrscheinlich bei Ihnen zu Hause. Diese Anschrift muß mit dem Gewerbeschein übereinstimmen. Eine Geschäftsleitung hat eine GmbH zum Beispiel. Als Einzelunternehmer müssen Sie nicht unbedingt eine GmbH gründen. 2.6. also bleibt frei.

Bei 3. also nochmal genau überlegen, welche Einkünfte Sie im Jahr haben. Was wollen Sie dafür verlangen, wenn Sie einer Firma anbieten, im Geschäft XYZ irgendwelche Werbung zu machen und welchen Umfang sollen die Werbemaßnahmen haben? Berücksichtigen Sie bei der Ermittlung der Summe alle Kosten, die Ihnen bei der Auftragserledigung entstehen (Telefon, Auto, Parkgebühren, Gebühren für das Geschäft XYZ, Schreibauslagen, Ihr anteiliger Unternehmerlohn usw.). Sind Sie zu einer Summe gekommen, dann rechnen Sie diese auf das Jahr hoch – also für dieses Jahr 3 Monate. Bedenken Sie dabei, dass Ihr Unternehmerlohn so hoch sein muß, daß wenigstens alle Ihre privaten Kosten gedeckt werden können.

Sonderausgaben sind z.B. verschiedene Versicherungsbeiträge, Unterhaltsleistungen, Kirchensteuer u.ä. Haben Sie solche Ausgaben, gehören die hier hinein, denn die senken Ihre Steuerschuld.

Gewinnermittlung ist in Ihrem Falle – wie Sie schon richtig erkannt haben, die Einnahme-Überschuss-Rechnung.

Ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr liegt z.B. bei landwirtschaftlichen Betrieben vor, die von Ernte zu Ernte rechnen oder so. Ihr Geschäftsjahr – das 2. dann – beginnt im Januar und endet im Dezember, also nicht abweichend.

Was Sie unter 7. eintragen ergibt sich aus den Tabellen 3.1 und 3.2. Diese Werte können anfangs durchaus nahe 0,- € liegen.

7.5. und 7.6. haben Sie richtig erkannt – also „nein“. Ihre Umsätze unterliegen alle der Umsatzsteuer von 19 %. Der ermäßigte Steuersatz liegt bei 7% und ist auf bestimmte Sachen beschränkt, z.B. Lebensmittel, Blumen, Bücher usw.

7.7. Ist-Versteuerung wählen.

7.8. Dauerfristverlängerung kann beantragt werden, wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie aus verschiedenen Gründen die vorgeschriebenen Termine zur Abführung der Umsatzsteuer nicht einhalten können. Diese Verlängerung gibt es aber in der Regel noch nicht im 1. Gründungsjahr.

7.9. Diese Identifikationsnummer brauchen Sie, wenn Sie innerhalb der EU Geschäfte abwickeln wollen.

  1. trifft eher nicht auf Sie zu.

Wenn Sie dieses Formular im Finanzamt abgeben, kann es sein, dass die noch einen Businessplan von Ihnen verlangen, aus dem Ihr gesamtes geschäftliches Vorhaben hervorgeht. Den müßten Sie dann noch anfertigen.

So, ich hoffe, dass ich Ihnen erstmal etwas weitergeholfen habe.
Mit freundlichen Grüßen

H. Ebel

Hi,

meine Antworten habe ich an entsprechender Stelle in Ihre Zitate eingefügt. Beachten Sie bitte, dass es sich hierbei um meine persönliche Meinung handelt und keinesfall um eine steuerliche Beratung. Weiterhin kann ich keine Haftung für eine falsche Einschätzung meinerseits übernehmen.

Für die Umsatzsteuerausweisung spricht der professionelle
Eindruck und die Tatsache, dass ich mich hauptsächlich an
Firmen wenden werden.

Dagegen spricht, dass es ein höherer Aufwand ist und ich die
ersten Monate wahrscheinlich sowieso kein Geld verdienen
werde, da das ganze erst wirklich anfangen zu laufen kann,
wenn genügend Geschäfte in meinem Werbenetz sind.

Was halten Sie davon, was raten Sie mir?

Diese Entscheidung würde ich von der Ernsthaftigkeit abhängig machen, mit der Sie das Gewerbe betreiben möchten. Wenn Sie nebenbei ab und an ein paar Werbeflächen vermitteln, sollten Sie Ihren Aufwand möglichst gering halten.
Möchten Sie sich aber damit eine Existenz aufbauen und sich da auch voll reinhängen, rate ich eher dazu mit Umsatzsteuer zu arbeiten. Vorteile:

  • professioneller (wie Sie selbst schreiben)
  • Vorsteurabzugsberechtigung, d.h. Ihre Anlaufkosten führen zu Beginn zu einer Rückerstattung der USt.
  • Sie fangen (zwangsweise) rechtzeitig mit einer ordentlichen Ablage der Belege und einer Buchhaltung an, was Sie dann später eh brauchen.

Des weiteren, wenn ich nicht die Kleinunternehmer-Regelung in
Anspruch nehme, muss ich ja meinen Gesamtumsatz im Jahr der
Betriebsöffnung und im Folgejahr, schätzen. Aber ich habe doch
keine Ahnung, mit welchen Umsätzen zu rechnen ist.

Sie müssen doch einen Plan haben. Ich gehe davon aus, dass Sie mit dem Gewerbe Geld verdienen wollen und nicht draufzahlen. Also haben Sie sich doch bestimmt Gedanken gemacht über Preise, potentielle Kunden, potentielle Anbieter von Werbeflächen etc. Überlegen Sie was Sie für ein Ziel erreichen möchten, und was Sie dafür tun müssen. Das ist eigentlich ein Muss für Sie, die Schätzung fürs FA fällt dann auch nicht schwer.

Welche Summe soll ich dort angeben, sodass ich, wenn möglich,
keine hohen Steuervorauszahlungen zu leisten habe?

Wer Gewinn macht, muss auch Steuern zahlen - früher oder später. Wenn Sie im 1. Jahr voraussichtlich Gewinn erzielen, sollten Sie das (vorsichtig) schätzen, wenn nicht dann eben nicht und geben „0“ an. Sollte sich Ihr Gewerbe besser als geplant entwickeln, legen Sie auf jeden Fall den „Steueranteil“ zurück, damit Sie dann später beim ESt-Bescheid Geld haben für die Nachzahlung und die 1. Vorauszahlung!

  1. Muss ich dem Finanzamt diese Einzugsermächtigung geben?

Nein

  1. Beide Einzugsermächtigungen liegen in doppelter Ausführung
    vor: Muss ich, sofern ich die Ermächtigung geben muss, sie
    doppelt ausgefüllt beim Finanzamt abgeben?

Nein

  1. Da es ein Kleingewerbe ist, frage ich mich, warum von in
    den Formularen z.B. Körperschaftssteuer oder
    Kapitalertragssteuer, die Rede ist?

Ist halt ein universelles Formular für alle Firmenarten.

Nun zum Fragebogen der Steuerlichen Erfassung:

Unter 2.2 soll ich die Anschrift des Unternehmens angeben.
Aber unter 2.6 wird der nach Ort der Geschäftsleitung gefragt.

Die Anschrift ist der Ort der Geschäftsleitung.
Soll ich 2.6 nun einfach leer lassen oder nochmal die
Anschrift des Unternehmens angeben?

Unter 2.6 eintragen: „Siehe 2.2“

Unter 3 finden sich Angaben zur Festsetzung der
Vorauszahlungen:

Ich habe a) keine Ahnung, ob meine Geschäftsidee funktioniert
und b) keine Ahnung, wie hoch die Einkünfte sein werden. Was
gebe ich dort jetzt an? Es ist ein Nebengewerbe, ich bin
zurzeit der einzige Mitarbeiter. Ich hätte gerne, dass meine
Vorauszahlungen natürlich so gering wie möglich sind.

Welche Angaben muss ich dort machen?

Das, was Sie nach vorsichtiger kaufmännischer Einschätzung erwarten können.

Unter 3.2 gibt es den Punkt „Voraussichtliche Höhe der
Sonderausgaben“.

Ich habe keine Sonderausgaben, daher lasse ich den Punkt wohl
weg, oder?

Jeder hat Sonderausgaben, mindestens die Beiträge zur Krankenversicherung.

Unter 4 gibt es den Punkt „Angaben zur Gewinnermittlung“.

Da es ein Nebengewerbe ist, ist die Einnahmeüberschussrechnung
wohl gemeint.

Ja

Das Gewerbe wurde gestern, also 20.09.2010, eröffnet. Die
nächste Frage lautet, ob ein vom Kalenderjahr abweichendes
Wirtschaftsjahr vorliegt? Die Frage kann ich wohl mit Nein
beantworten, oder?

Sie bilanzieren ja (noch ^^) nicht, deshalb erübrigt sich eine Abweichung vom Steur-/Kalenderjahr.

Unter 6 gibt es den Punkt „Angaben und Abführung der
Lohnsteuer“.

Da ich keine Mitarbeiter habe, kann ich den Block wohl leer
lassen, nicht wahr?

Ja, streichen.

Unter 7 gibt es den Punkt „Angaben zur Anmeldung und Abführung
der Umsatzsteuer“.

Ich habe wie gesagt keine Ahnung, wie hoch der Umsatz sein
wird. Was schreibe ich dorthin?

Das müsste jetzt mit dem weiter oben Geschriebenen klar sein.

Unter 7.5 gibt es den Punkt „Steuerbefreiung“.

Das verstehe ich nun gar nicht.
Es heißt: „es werden ganz oder teilweise steuerfreie Umsätze
gem. § 4UstG ausgeführt“.

Soweit ich das verstehe, werden bei mir keine steuerfreie
Umsätze ausgeführt. Also kreuze ich Nein an.

Sehe ich auch so.

Etwas ähnliches gibt es unter dem Punkt 7.6:
„Es werden Umsätze ausgeführt, die ganz oder teilweise dem
ermäßigtem Steuersatz gem. § 12 Abs. 2 UstG unterliegen“.

Auch hier: Soweit ich das verstehe, trifft das nicht auf mein
Gewerbe zu. Also kreuze ich nein an.

Ja

Viel Erfolg!

Hallo, vielen Dank nochmal für ihre Antwort. Ich hab einfach das Finanzamt angerufen, ihnen meine Unwissenheit und meine Fragen geschildert und sie waren sehr hilfsbereit.

Den Bogen habe ich jetzt schon abgegeben.

Jetzt dauert es seine Zeit zur Bearbeitung und bin mal gespannt, was daraus wird. Bis jetzt habe ich keine Fragen mehr. Wenn sich das mal ändert, hoffe ich, dass ich mich nochmal kurz an sie wenden kann.

Sofern mir das Finanzamt nicht direkt weiterhelfen kann.

Danke nochmals und viele Grüße!

Hallo, vielen Dank nochmal für ihre Antwort. Ich hab einfach das Finanzamt angerufen, ihnen meine Unwissenheit und meine Fragen geschildert und sie waren sehr hilfsbereit.

Den Bogen habe ich jetzt schon abgegeben.

Jetzt dauert es seine Zeit zur Bearbeitung und bin mal gespannt, was daraus wird. Bis jetzt habe ich keine Fragen mehr. Wenn sich das mal ändert, hoffe ich, dass ich mich nochmal kurz an sie wenden kann.

Sofern mir das Finanzamt nicht direkt weiterhelfen kann.

Danke nochmals und viele Grüße!

Hallo, vielen Dank nochmal für ihre Antwort. Ich hab einfach das Finanzamt angerufen, ihnen meine Unwissenheit und meine Fragen geschildert und sie waren sehr hilfsbereit.

Den Bogen habe ich jetzt schon abgegeben.

Jetzt dauert es seine Zeit zur Bearbeitung und bin mal gespannt, was daraus wird. Bis jetzt habe ich keine Fragen mehr. Wenn sich das mal ändert, hoffe ich, dass ich mich nochmal kurz an sie wenden kann.

Sofern mir das Finanzamt nicht direkt weiterhelfen kann.

Danke nochmals und viele Grüße!
.

Kein Problem.

Das Finanzamt selbst hat mir schon geholfen.

Trotzdem Danke und viele Grüße!

Hallo, vielen Dank nochmal für ihre Antwort. Ich hab einfach das Finanzamt angerufen, ihnen meine Unwissenheit und meine Fragen geschildert und sie waren sehr hilfsbereit.

Den Bogen habe ich jetzt schon abgegeben.

Jetzt dauert es seine Zeit zur Bearbeitung und bin mal gespannt, was daraus wird. Bis jetzt habe ich keine Fragen mehr. Wenn sich das mal ändert, hoffe ich, dass ich mich nochmal kurz an sie wenden kann.

Sofern mir das Finanzamt nicht direkt weiterhelfen kann.

Danke nochmals und viele Grüße!