Wer kann helfen? Ein Selbständiger hat 4 Monate lang außerhalb seines Wohnortes einen Auftrag. (400 km Entfernung) In der Steuererklärung sollen für die Heimfahrtswochenenden 0,30 € Kilometerpauschale geltend gemacht werden, ist günstiger als die reinen Benzinkosten. Die Ust. aus den Bezinkosten wurde monatlich beim FA geltend gemacht. Wie geht man vor?
Die Benzinkosten können m.E. nicht mehr als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, was macht man mit der Umsatzsteuer?
Danke für die Hilfe
Hallo,
Die Benzinkosten können m.E. nicht mehr als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, was macht man mit der Umsatzsteuer?
Reden wir von einem Privat-PKW oder einen Firmenwagen?
Grüße
Danke für die Antwort. Es handelt sich um einen Privatwagen, der für Firmenzwecke genutzt wurde.
Es handelt sich um einen Privatwagen,
der für Firmenzwecke genutzt wurde.
Dann kann die Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abgezogen werden, Betriebsausgabe ist sie ja in diesem Fall sowieso nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
Hi,
doch das geht Ronald - A 15.2(21) Nr.2a) S 6-7 UStAE
Grüße
- und wie macht mann das? Bitte für den Laien verständlich erklären. Danke
Hi,
Wenn der Steuerpflichtige seinen Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung ermittelt ist die geltend gemachte USt aus den Benzinrechnungen eine Betriebsausgabe.
Gruß
Super, das heisst ich rechne nur die Ust. als Betriebsausgabe ab, aber nicht die eigentlichen Kosten???
Ja
Vielen Dank für die Hilfe
Hallo,
doch das geht Ronald - A 15.2(21) Nr.2a) S 6-7 UStAE
Nur dass keine Missverständnisse entstehen: Er kann 30 ct Pauschale als BA ansetzen und zusätzlich noch die USt der Benzinrchnung als Vorsteuer ziehen?
Grüße
Wenn der Steuerpflichtige seinen Gewinn per
Einnahmenüberschussrechnung ermittelt ist die geltend gemachte
USt aus den Benzinrechnungen eine Betriebsausgabe.
Hi!
Bist Du dir da sicher? Ich bezweifle das.
Die Kosten sollten im Rahmen der 30ct abgegolten sein.
(Womit ich nicht ausdrücken möchte, dass die Vorsteuer aus den Tankquittungen nicht gezogen werden kann, ich spreche hier nur von Einkommensteuer/Betriebsausgaben/Anlage EÜR!)
Gruß
derschwede77
Hi,
Bist Du dir da sicher? Ich bezweifle das.
Ich bin mir nach Längerem rumsuchen ziemlich sicher, dass meine Aussage bezüglich der Betriebsausgabe der USt - beim Ansatz der 0,30€ - großer Bockmist ist. Sorry an den Fragenden für die Fehlinfo.Falls der Threadersteller das nicht mehr lesen sollte, schreib ich ihm vorsorglich eine Mail.
Grüße
Hallo West 12, heisst dass, das die Ust. jetzt doch nicht geltend gemacht kann?
Hallo,
Hallo West 12, heisst dass, das die Ust. jetzt doch nicht geltend gemacht kann?
Jein. Das heisst, dass entweder die 30ct Pauschale angesetzt werden können oder die tatsächlichen Kosten. Gemäß des zitierten UStAE können bei Letzterem die Vorsteuerbeträge, die aus dem Betrieb des nicht zum Betriebsvermögen gehörenden PKW resultieren, angesetzt werden. Das sind insbesondere die Benzinkosten. Aber auch bei den Kosten für Reparaturen oder Wartungen kann sie im Verhätnis unternehmerische/nicht unternehmerische Nutzung angesetzt werden.
Also einfach mal die pauschalen 30 ct mit den tatsächlichen Kosten vergleichen und dabei eben auch die Option des Vorsteuerabzugs in die wirtschaftliche Betrachtung einbeziehen.
Grüße
Hallo zusammen,
bin grade am Stöbern und zufällig auf dieses Thema gestossen.
Ganz verstanden habeich es leider nicht.
Würde das heissen das wenn ein Selbstständiger eine Geschäftsreise mit dem privaten PKW macht kann er 30ct pro gefahrenen Kilometer ansetzen und zusätzlich die Umsatzsteuer für getanktes Benzin über die Vorsteueranmeldung zurück holen?
Vielen Dank für eure Hilfe
Gruss,
Michael
Hallo Michael, so habe ich es verstanden und in der Steuererklärung eingereicht.