wo bzw. wie kann ich Fahrten zum Arzt oder anderer Heilbehandlungen in der Steuererklährung eintragen und geltend machen
wo bzw. wie kann ich Fahrten zum Arzt oder anderer
Heilbehandlungen in der Steuererklährung eintragen und geltend
machen
Hallo alipappa,
diese Fahrtkosten gehören zu Krankheitskosten. D.H. sie gehören auf dem Mantelbogen auf Seite 3 unter „Andere außergewöhnliche Belastungen“ (Zeile 68) Man kann für PKW 0,30 cent pro Kilometer ansetzen. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln gilt der Preis der Fahrkarte.
Alle Außergewöhnlichen Belastungen insgesamt (also nicht nur Krankheitskosten) sind aber nur bis zu einem Jahreseinkommen von € 15.430 komplett abziehbar.
Ab einem höheren Einkommen wird eine „zumutbare Eigenbelastung“ ermittelt, die sich nach der Höhe des zu versteuernden Einkommens, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder richtet.
Ein Lediger z.b. der 30.000 € im Jahr versteuert, hat eine zumutbare Eigenbelastung von 6%. D.h. er kann bis zum einem Betrag von € 1800 nichts von der Steuer absetzen. Beim selben Verdienst, aber mit einem Kind sind es nur 3%. Man kommt also in der Praxis nicht so oft in den Genuss der Absetzbarkeit.
Ich habe die Infos schon selbst benötigt für meine eigene EKST-Erklärung. Habe die % Angaben nocheinmal nachgelesen in meinem Programm (Aktuelle Version für EKST 2009/2010) für Steuereklärungen.